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Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer





F.-L. B.

"Von der freimaurerischen Gottesverehrung, der Bibel und dem 'Weißen Buch'"



Die Zeit mit ihrem "Wispern und Raunen" deckt über viel Gewesenes und Gewußtes einen Nebel des Vergessens. So werden in der Freimaurerei Rituale geändert, weil man sie heute so nicht mehr versteht (siehe auch Horst E. Miers, Lexikon des Geheimwissens, 1970, Stichwort Ritual). Sie werden zum Teil verformt, ohne daß ihre ursprüngliche Form vorher erkannt und verstanden wurde. Dieses hat in der Vergangenheit immer wieder Brüder zur freimaurerischen Geschichtsschreibung veranlaßt. Ein sehr informatives Werk mit dem Thema " Freimaurerei in Deutschland - Bilanz eines Vierteljahrtausends" hat Br. Manfred Steffens (Pseudonym) 1964 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sein im Christian Wolff Verlag Flensburg verlegtes Buch ist heute noch höchst aktuell. Gerade zum o. a. Thema hat Br. Steffens aus meiner Sicht Wesentliches festgehalten.

Br. Steffens führt bezüglich der freimaurerischen Gottesverehrung auf Seiten 41 bis 43 wie folgt aus:

(Zitat)

Die Vertreter der humanitären" Lehrarten, die 99 Prozent der Weltfreimaurerei ausmachen, sind dagegen der Ansicht, daß es sich bei den "Alten Pflichten" Andersons durchaus nicht nur um ein veraltetes historisches Dokument handelt und daß mit der Religion, in der alle Menschen übereinstimmen, keinesfalls nur die verschiedenen Formen des Christentums gemeint seien. In einer textkritischen Studie über die "Alten Pflichten", die der freimaurerische Historiker Bernhard Beyer von der Großloge "Zur Sonne" nach dem zweiten Weltkrieg veröffentlichte, wird dazu vor allem auf zwei Umstände verwiesen: Einmal, so sagt Beyer, ist das moderne Freimaurertum in England auf dem Hintergrund des Deismus entstanden, der den Begriff von der "natürlichen Religion" prägte, zum anderen handelt es sich bei den Freimaurern um den einzigen existierenden Mysterienbund.

Die Grundsätze dieser natürlichen Religion hatte Herbert Cherbury in seiner 1624 erschienenen Schrift "Traktat über die Wahrheit, wie sie sich von der Offenbarung, vom Wahrscheinlichen, vom Möglichen und vom Falschen unterscheide" wie folgt formuliert:

Es gibt eine höchste Gottheit.

Diese Gottheit muß verehrt werden.

Tugend und Frömmigkeit sind der Hauptteil dieser Verehrung gewesen und müssen es bleiben. Was Tugend ist, sagt uns unser Richter, das Gewissen, eine Äußerung unseres natürlichen Instinktes. Wie diese sind auch gewisse Gebote, zum Beispiel der Dekalog, von Geburt an gegeben.

Laster und Verbrechen müssen durch Reue gesühnt werden, und durch die Reue, "das wenn nicht höchste, doch allgemeinste und erreichbarste Sakramente der Natur und der göttlichen Vorhersehung", so daß also die Reue gewissermaßen das natürliche Sakrament der Religion ist.

Es gibt Lohn und Strafe nach dem irdischen Leben; über die Art und Weise aber der Unsterblichkeit, die hieraus folgt, sagt uns der natürliche Instinkt nichts.

Cherbury ist überzeugt davon, daß es keinem Volk an diesen Grundsätzen mangelt, die sich in dem natürlichen Glauben an einen Gott, an die Unsterblichkeit der Seele und an eine Vergeltung nach dem Tode zusammenfassen lassen. Dieser Glaube ist allgemein, liegt jeder Religionsgemeinschaft zugrunde, stellt nichts ausschließlich Christliches dar und entspricht dem Begriff von der Religion, in der alle Menschen übereinstimmen, wie ihn Anderson gebrauchte. Es könne also, so schließt Beyer, aus diesem geistesgeschichtlichen Hintergrund nur gefolgert werden, daß eine Einengung der "Alten Pflichten" auf die rein christlichen Glaubensbekenntnisse in keiner Weise eine Stütze im historischen Entstehungsprozeß des Konstitutionenbuches findet.

Hinzu kommt, daß es sich bei den Freimaurern um einen echten Mysterienbund handelt, wie es ähnliche schon im Altertum und im Mittelalter gab. Den Begriff "Mysterien" erläutert Beyer wie folgt:

"Mysterien sind gewisse Kultgebräuche, an denen nur solche Personen teilnehmen dürfen, die entweder schon Eingeweihte sind oder die nach gewissen Vorbereitungen, oft erst nach Bestehen gewisser Prüfungen oder Mutproben und meistens nach Ablegen eines Schweigegelübdes in den Kreis der Eingeweihten aufgenommen werden. Im Mittelpunkt aller echten Mysterien stehen gewisse Gottheiten, denen sie geweiht sind und deren Taten und Schicksale bei den großen Festen unter Leitung des priesterlichen Personals durch sinnbildliche Aufführung, bei denen auch der Einzuweihende teilweise aktiv mitwirkt, dargestellt werden. Wesentlich ist ferner, daß sich bei diesen Feiern von einer religiösen Belehrung im eigentlichen Sinne, d. h. von lehrhafter Mitteilung reiner Vorstellung über die Gottheit, Ausdeutung der Mythen des Volksglaubens im philosophischen Sinne, auch von irgendeinem Dogma keine Spur findet. Die Bedeutung der Kulthandlung beruht einzig und allein auf dem Eindruck, den sie mit ihren Pantomimen, Gesängen, Tänzen, symbolischen Darstellungen und Musik auf das Gemüt des 'Schauenden' ausüben, und darauf, daß auf diese Weise in ihm das Gefühl der Reinigung und Heiligung und vielfach auch der trostreichen Hoffnung auf ein Fortleben nach dem Tode erweckt wird. Als Kern lassen sich also bei allen echten Mysterien folgende Merkmale feststellen:

1. Geheimhaltung des Brauchtums,

2. Verehrung irgendeiner Gottheit, oder, wenn man das Mysterium auf ein urmenschliches Mysterium schlechthin zurückführt: des Gottes,

3. Prüfungen oder Mutproben für die Neophyten,

4. Vermittlung der Weisheit durch Symbole oder symbolische Handlungen,

5. Wiedergeburt nach innerer Wandlung.

Diese Kernstücke aller Mysterien finden wir auch im Freimaurerbund." Aus diesem Charakter des Freimaurerbundes ergibt sich auch, daß eigentlich niemand aus ihm ausgeschlossen werden kann, denn wer einmal in seine Mysterien eingeweiht ist, bleibt es für sein ganzes Leben - eine Weihe läßt sich nicht ungeschen machen - , er kann höchstens, wenn er seinen guten Ruf als freier Mann verspielt hat, aus der Loge als Institution verwiesen werden. Beyer legt die "Alten Pflichten" sogar so weit aus, daß sie eigentlich nicht einmal die Zugehörigkeit eines Atheisten zum Freimaurerbund ausschliessen. Er schließt dies aus dem Satz: "Der Maurer ist verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein dummer Gottesleugner noch ein irreligiöser Freigeist sein". Demnach könnte es durchaus geschehen, daß ein "Gottesleugner" oder ein "irreligiöser Freigeist" in eine Loge gerät, nur gehört er dann nicht zu denen, die ihre Kunst recht verstehen, "das heißt natürlich, daß er keine Amts- oder Ehrenstellungen in der Loge erhalten kann". Diese Auslegung, so meint Beyer, entspricht vollkommen den Vorstellungen von dem Idealstaat "Utopia" des Thomas Morus, dessen 1516 erschienenes Werk "De optimo rei publicae statu deque nova insula Utopia" großes Aufsehen erregte, in fast alle Kultursprachen übersetzt wurde und um 1723, als Anderson sein Konstitutionenbuch schrieb, die Geister der gebildeten Welt noch stark bewegte. In Utopia sollten nach Morus alle Bekenntnisse zugelassen werden, sogar der Atheismus, der nur nicht vor dem Volke verkündet werden dürfe und von staatlichen Ämtern ausschließe.

(Zitatende)

Nach Lennhoff/Posner, "Internationale Freimaurer Lexikon", ist die Bibel ein uralter Bestandteil der Tempelaustattung. Sie wird bereits im Inventar der Londoner Acceptance 1663 erwähnt. In Frankreich wurde 1877 vom "Grand Orient de France" gleichzeitig mit dem Streichen des A. B. a. W. (Allmächtigen Baumeisters aller Welten) aus der Verfassung und den Ritualen auch das Auflegen der Bibel abgeschafft. In der Zeitschrift "Die Bruderschaft" (Ausgabe Nr. 9/Mai 1997, S. 6) hat die VGLvD dieses Thema im Zusammenhang mit den Basic Principles aufgegriffen. In der von der United Grand Lodge of England herausgegebenen Fassung vom 7. September 1949, die heute noch gültig ist, lautet die entsprechende Regel wie folgt:

The Bible, referred to by Freemasons as the Volume of the Sacred Law, is always open in the Lodges. Every Candidate is required to take his Obligation on that book or on the Volume which is held by his particular creed to import sanctity to an oath on promise taken upon it.

(Die Bibel, welche die Freimaurer als das "Buch des heiligen Gesetzes" bezeichnen, ist immer in den Logen geöffnet. Jeder Kandidat muß sein Gelöbnis auf die Bibel oder jenes Buch ablegen, welches seinem persönlichen Glaubensbekenntnis heilig ist, um seinem darauf abgelegten Eid oder Versprechen Unverletzlichkeit zu verleihen.)

Br. Steffens führt sechs "anerkannte" Religionsbücher für nichtchristliche Logen auf (Seite 37), von denen stets eins auf dem Altar der Loge liegen muß:

(Zitat)

1. Die Veden, die aus der ältesten Periode der indoarischen Religion (um etwa 1000 bis 750 vor Chr.) stammen und in denen sich bereits der philosophische Grundgedanke des All-Einen findet, desjenigen, der vor allem Seienden und Nichtseienden existierte.

2. Der Kanon der heiligen Schriften der Buddhisten in Ceylon und Hinterindien, mit seinen drei Gruppen der Ordenszucht, der Lehrreden und der Lehrbegriffe.

3. Der Koran, die Zusammenfassung der Reden Mohammeds, die als Offenbarung angesehen werden, weshalb der Koran als oberste Quelle aller mohammedanischen Religion und Gesetzesübung gilt.

4. Der Tao-Teh-King, die grundlegende Schrift des Taoismus, der Lehre einer altchinesischen Philosophenschule, die einen idealistischen Monimus vertritt und das der Erscheinungswelt zu Grunde liegende Absolute betont. Die Ethik dieser Lehre beruht auf dem Grundsatz der Selbstentäußerung.

5. Der Kanon der Lehren des chinesischen Philosophen Konfuzius, der das Wesen der Sittlichkeit als Nächstenliebe bestimmte und es innerhalb eines festen sozialen Beziehungssystems wirksam werden läßt.

6. Das Zendavesta, die heiligen Bücher der Parsen mit den Lehren Zoroasters, deren religiöse Grundidee der Kampf der Finsternis gegen das Licht und der endliche Sieg des Lichtes ist.

(Zitatende)

Entsprechend der Glaubensbekenntnisse ihrer Brüder legen einige Logen in Deutschland mehrere "Bücher des heiligen Gesetzes" auf. Es gibt meines Wissens sogar Logen, die neben der Bibel ein Buch mit unbeschriebenen Seiten auflegen. Zum Thema "Weißes Buch" (Buch mit unbeschriebenen weißen Seiten) weiß Br. Steffens folgendes zu berichten (Seiten 38/39):

(Zitat)

Viel Staub in der deutschen Freimaurerei wirbelte deshalb der Versuch des Meisters vom Stuhl der Freiburger Loge "Zur edlen Aussicht", Gottfried August Ficke, auf, dem Gedanken der religiösen Toleranz dadurch einen sichtbaren Ausdruck zu verleihen, daß in den Logen statt der Bibel ein weißes Buch ohne jede Schrift aufgelegt wird, das für jeden Freimaurer die heilige Schrift seines besonderen Bekenntnisses symbolisieren soll. Ficke war 1841 in die Hamburger Loge "St. Georg" aufgenommen worden, die wie die Loge "Absalom" zu den "Vereinigten Fünf" der "Grossen Loge von Hamburg" gehört, und war von 1847 bis 1850 Meister vom Stuhl der Hamburger Loge "Ferdinand zum Felsen".

Er begründet seinen Vorschlag wie folgt: "Da Gott, die Religion und die Moral des Bundes nicht in ein einseitiges Glaubensbekenntnis eingegrenzt sind, sondern humanistisch, rein und allgemein menschlich aufgefaßt werden müssen, so ist die Bibel, welche nur Christen als heilige Schrift gilt, kein entsprechendes Emblem für alle. Die Freimaurerei erkennt als die heiligste Schrift diejenige, welche der große Baumeister in die Brust jedes Menschen geschrieben hat. Die Bibel genügt daher nicht auf dem Humanitätsaltar, der allen Glaubensbekenntnissen zugleich angehört."

Und an anderer Stelle erläutert Ficke: "Gott ist das ewige Problem, welches der Mensch aller Erdkreise und aller Zeiten aufzulösen und dadurch seine Religion und Moral, sein Verdienst, seine Weisheit, Schönheit und Stärke, zu bethätigen hat. Der Mensch tut das auch seit Jahrtausenden auf der Erde und hat manches heilige Buch geschrieben. Das Problem ist jedoch nicht gelöst. Daher liegt hier (in der Loge) ein ungeschriebenes Buch. Wir erkennen keine unbedingte Autorität in Glaubenssachen an; es paßt also für uns. Wir sollen es, jeder für sich, vollschreiben und dadurch unsere geistige Selbständigkeit an den Tag legen."

Da die Freiburger Loge "Zur edlen Aussicht" eine Tochterloge der Großloge "Zur Sonne " in Bayreuth war, brachte Ficke in der Großlogenversammlung 1872 in Heidelberg den Antrag ein, das weiße Buch als freimaurerisches Symbol anzuerkenn, was die Versammlung gegen eine Stimme auch tat. Die Großloge "Zur Sonne" stellte es von da an ihren Tochterlogen frei, nach dem von Ficke erstellten sogenannten "Freiburger Ritual" zu arbeiten, zu dem das Auflegen des weißen Buches gehört. Dieser Brauch erhielt sich in diesen Logen bis 1930, dann wurde auch dort wieder die Bibel aufgelegt, weil die "Grosse Landesloge der Freimaurer von Deutschland" 1928 aus Protest gegen das weiße Buch den Abbruch der Beziehungen zur Großloge in Bayreuth beschlossen hatte. Die "Grosse Landesloge" in Berlin begründete ihren Beschluß damals damit, daß die Großloge "Zur Sonne" nicht mehr als freimaurerische Großkörperschaft gelten kann, weil sie ihren Tochterlogen die Freiheit gebe, die Bibel vom Altar zu entfernen. Eine Beseitigung der Bibel komme einem Widerruf des Gottesbekenntnisses gleich und rüttle an dem Fundament der auf dem Glauben an Gott begründeten Freimaurerei. Die Bayreuter Großloge beschloß daraufhin, daß künftig das weiße Buch in Logen nur noch neben der Bibel aufliegen dürfe.

(Zitatende)

Abschließend sei noch auf die Begriffe Altar und Tempel eingegangen:

Der Altar hat in der Freimaurerei ebensowenig wie der Tempel mit Religion zu tun. Nach Lenhoff/Posner (Spalte 47) ist der Altar in "der Einrichtung der Freimaurerlogen ursprünglich fremd. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wird es gebräuchlich, die Hauptsymbole der Loge, Bibel, Zirkel und Winkel, an besonders betonter Stelle aufzulegen. In deutschen Logen ist der Altar zumeist der Meistertisch." Der Tempel ist nach freimaurerischem Sprachgebrauch lediglich die Halle oder Logenhaus, in welchen die rituellen Logenarbeiten abgehalten werden. Ins Englische wird daher Freimaurer-Tempel mit Freemason Hall übersetzt.

Dem aufmerksamen Leser wird jetzt nicht entgangen sein, daß sich, unter Berücksichtigung zeitgenössischer Vorstellungen, der Nebel um die Interpretation der "Alten Pflichten" bezüglich der freimaurerischen Gottesverehrung lichtet und aus dem "Grau in Grau" ein "leuchtendes Himmelblau" freimaurerischer Toleranz wird.

Aber gilt gleiches auch für das "Weiße Buch"? Haben Bruder Ficke und die vielen Brüder nach ihm, die der Auslegung des "Weißen Buches" anhängen, berücksichtigt, daß mit dem Entfernen der Bibel bzw. eines als erhaben empfundenen Buches des heiligen Gesetzes ein zentraler Teil des Mysterienbundes verlorengeht? Ist nicht das "Weiße Buch" ein Buch des unverbindlichen Sittengesetzes? Ist jemals schon ein Tempel oder Gebäude nach einem unverbindlichen Bauplan errichtet worden, der Weiß auf Weiß gezeichnet wurde? Kann nicht das "Weiße Buch" nachgeordnet viel besser die individuelle Kritik an dem Bauplan des Tempels aufnehmen?



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