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Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer






Karl Christian Friedrich Krause:

Worterklärungen zu

"Lehrfragstück über Masonei und Masonenbund"

(Zitiert nach der dritten Ausgabe (Neuausgabe 1849)
"Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft",
erster Band, I. Abtheilung, Vorbericht der ersten Ausgabe, Seiten LXXIII - CLXXXVI)

Worterklärungen (W). Aus Gründen, die in der Vorerinnerung zu diesem Fragstükke angegeben worden sind, habe ich in selbigem mich durchaus nur reindeutscher Ausdrükke bedient, und meinen Wortgebrauch so eingerichtet, daß er dem zu Bezeichnenden entspreche, sogut als es möglich ist, ohne die Grenzen der deutschen Sprache hinsichts ihrer Urlinge und Wortlinge zu erweitern, und daß auch dadurch zu Begründung eines besseren Zustandes der Brüderschaft mitgewirkt werde. (Vergl. hierüber meine Gründe in Br. Moßdorf's Mittheilungen, S. XIX XXIII !) Ich habe auch hierbei geistfreie Mitgenossen der Gegenwart und der Zukunft im Auge; Diese werden an der Neuheit echtwissenschaftlich und zugleich sprachgemäß gebildeter Wörter und Renisse keinen Anstoß nehmen, sondern deren Ursinn durchdringen, und sie zu Veredlung ihres Lebens anwenden.



  1. (W1) Wesenheit ist von Wesen selbst zu unterscheiden; denn Ersteres bedeutet: das Wesenliche eines Wesens als Ganzes gedacht.

  2. (W2) Echtüberliefert (authentisch) heißt hier: durch die Gesellschaft, welche die Masonei ausübt, selbst den folgenden Mitgliedern in stetiger Folge kundgethan; sei es in Schrift (urkundlich, diplomatisch), oder in Rede, und Feiergebraüchen, oder in bestimmten Handlungen.

  3. (W3) Daß Masonei die ursprünglich echte Benennung für das später gewählte, ihm nicht genau entsprechende: Maurerei und Freimaurerei sei, habe ich in vorliegender Schrift bewiesen. Der Leser sei vorzüglich IV, S. 360 - 365, und das Sachverzeichnis unter: Mason, Masonei !

  4. (W4) Eigenleben, Individualität, individuelles Leben.

  5. (W5) urendlich oder urbegrenzt nenne ich Etwas, sofern es nach allen seinen Wesenheiten (Eigenschaften) ganz bestimmt begrenzt ist, sodaß es auf unendliche (das ist auf urganze) Weise endlich ist; so jedes eigenlebliche (individuelle) Endwesen (endliche Wesen). - Urendliche Darstellung im Leben; dafür kann kürzer gesagt werden: dessen Lebwirklichung, oder: Darlebung.

  6. (W6) Den Forderungen der urwissensrhaftlichen Sprachgebrauches (der philosophischen Kunstsprache) augemeßner lautet dieser Satz: Das Menschheitwesen ist das Vereinwesen des Geistwesen und des Leibwesen in und mit Wesen. Ich habe mich hierüber, so deutlich, als es außerhalb des Wissenschaftgliedbaues möglich ist, erklärt in II, S. 376 - 378. Und dennoch bedarf auch diese Ausdrückkung noch erIaüternder Bestimmung, zuförderst weil der bisherige Sprachgebrauch des Wortes: Menschheit, wegen der spragemäßten Vieldeutigkeit des Endlinges: -heit, schwankend ist; indem man darunter bald das jedem Menschen als Menschen allgemein und gemeinsam Erstwesenliche, bald den Inbegriff aller auf dieser Erde, oder überhaupt im Weltall, lebenden Einzelmenschen, versteht. Hier aber, sowie in allen meinen bisherigen Schriften, wird unter Menschheit immer das Eine Vereinwesen von Vernunft und Natur in Wesen, das ist in Gott, verstanden, welches sowohl jenes Allgemeinmenschliche, als auch den Inbegriff aller seiner in Einem Lebenganzen vereinten Einzelmenschen, in sich hält. - Aus dem gleichen Grunde unbestimmt und von beschränkterer Bedeutung ist das Wort: Menschtum. In meinem Urwortthume der deutschen Volksprache werden alle von dem Urlinge: Mensch (Man), abstammende Wörter aufgezählt und gewürdiget werden. - Ebenso nöthig ist eine Erklärung in Hinsicht des Wortes: Wesen, dessen noch unvollendete Anwendung die Deutlichkeit reindeutscher Rede auf dem Gebiete der Urwissenschaft sehr erschwert. Das Wort: Wesen, ohne Seinartwort (Artikel), wie schon einige ältere deutsche Schriftsteller vorgeschlagen und geredet haben, sollte bloß als dem Worte: Gott, gleichgeltend gebraucht werden; endliche, oder doch nur in ihrer Art unendliche Theilwesen (wie z. B. Leibwesen, oder: Natur) hingegen sollten nie ohne Beisatz: Wesen, sondern durchaus nur: Theilwesen oder Endwesen, genannt werden. - Indem ich nun die beiden ersten Theilwesen in Wesen Geistwesen und Leibwesen nenne, vermeide ich zugleich die Vieldeutigkeit der Wörter: Vernunft und Natur, welche gewöhnlich dafür gebraucht werden; und Vernunft bezeichnet mir dann bloß das bisher gleichfalls sogenannte bestimmte Vermögen des Geistes. (Vergl. II, S. 376 ff.!)

  7. (W7) Die Wörter: gliedbaulich und gliedlebig, entsprechen dem Fremdworte: organisch, und zwar paßt gliedbaulich auch auf urwesenliche und ewige Dinge, gliedleblich aber auf soIche Dinge, welche und sofern sie sich in der Zeit gestalten.

  8. (W8) Selbwesen ist besser, als selbständiges Wesen, weil das Bildliche: stehen leer ist, und weil das Wort: selb, schon allein genau bezeichnet.

  9. (W9) urviel sage ich für: unendlichviel, und urganz für: unendlich.

  10. (W10) urendlich heißt unendlich - endlich, das ist nach seiner ganzen Wesenheit endlich (S. LXXVI n. a.).

  11. (W11) ähnlich ist, Was der Wesenheit nach gleich ist, abgesehen von der Ganzheit, Grenzheit und Großheit.

  12. (W12) Selltrieb für: Geselligkeittrieb, von dem Urlinge sell-, welcher: gleichartige Selbwesen vereinen bezeichnet.

  13. (W13) posteriori gewonnener.

  14. (W14) Unter Urraum und Urzeit verstehe ich Beide in ihrer ganzen Wesenheit, als urganz (unendlich); wofür eigenlich bloß Raum und Zeit gesagt werden könnte, wenn nach dem jetzigen Sprachgebrauche dabei an Urganzheit (Unendlichkeit) gedacht würde.

  15. (W15) uzeitewig heißt: in der Zeit das Ewigwesenliche (das Urbegriffliche und Urbildliche), vermittelt durch das Urwesenliche, gestaltend (II, S. 329, n. a).

  16. (W16) Eine Vollzeit nenne ich die ganze endliche Zeit, worin ein Endwesen seine ganze Wesenheit eigenleblich darbildet (eigendarlebt). So ist z. B. die Zeit von der Empfängniß bis zum greislichen Grabe eine Vollzeit des Einzelmenschen.

  17. (W17) Unter geistleiblich verstehe ich: Was dem Geiste und dem Leibe zugleich als Vereinten und als Wechselvereinlebenden wesenlich ist, also auch Das, was Beide als Vereinte wirken und gestalten.

  18. (W18) Ein Vermögen. sofern es in der Zeit ursachlich (lebwirksam) erscheint, nenne ich Kraft. Siehe S. d. Sittenl. S. 223; Urb. S. 80 - 84 !

  19. (W19) Unter dem Ausdrukke: innere Selbwesen der Menschheit, verstehe ich die sonst sogenannten moralischen Personen in der Menschheit, das ist, in aufsteigender Ordnung: den Einzelmenschen, das Ehethum, die Freundschaft, die Freigeselligkeit (Urb. S. 162 - 176 ), Stamm, Volk, Volkverein, Erdmenschheit, bis hinauf zu der Einen Menschheit in Gott (zu dem Menschheitwesen). (S. Urb. S. 129 !) - Sofern diese Selbwesen in der Menschheit aus gesellschaftlich vereinten EinzeImenschen bestehen, sind sie zugleich Gesellschaften, Bunde, oder besser: Sellwesen.

  20. (W20) Besser: Vollwesenbildung, Vollwesenung.

  21. (W21) Siehe S. LXXVIII Note a) !

  22. (W22) Wesengliedbau, oder auch Weseningliedbau, heißt: der innere Gliedbau Wesens, der Gliedbau aller endlichen Wesen in Wesen. Die vorwissenschaftliche Ahnung dieses Urbegriffes wird gewöhnlich mit dem Worte: Welt, bezeichnet.

  23. (W23) für: unmittelbar und mittelbar wird besser gesagt: selbwesenlich und vereinwesenlich

  24. (W24) Wir haben für diesen Urbegriff der in ihren Einzelmenschen gesellschaftlich vereinlebenden Menschheit in der deutschen Sprache noch kein Wort; ein richtig gebildetes ist dafür: Sellmenschheit; (vergl. S. LXXXX Note 32 !) welches dann fruchtbar ist an vielen abgeleiteten Wörtern, z. B. Sellmensch, für: gesellschaftlicher Mensch. - Dieses gute, unserer Sprache wesenliche Wort wird den Meisten anfangs auffallen, aber bald allgemein aufgenommen werden, sowie die von mir nicht willkührlich sondern urwissenschaftlich und sprachwissenschaftlich, gebildeten Wörter: Menschheitleben, Menschheitbund, Gottinnigkeit, und viele andere.

  25. (W25) Es ist zu bemerken, daß hier in dem Worte: Urleben, der Vorling: ur- in dem bestimmten Sinne gebraucht wird, wonach derselbe die Eigenschaft (Wesenheit) jedes Ganzen bedeutet: über allen seinen innern Theilen und Gliedern als Ganzes zu sein, denselben als Ganzes entgegenzustehen, und mit ihnen als Ganzes über ihnen vereint zu sein. Das Verhaltwort: über, erschöpft diesen Begriff nicht: denn Das, was ur ist (in der soeben angegebnen Bedeutung), das ist allerdinge auch über; aber es ist auch um und an und vereint in Hinsicht Dessen, über dem es ist. (Vergleiche II, S. 376 n. c. !)

  26. (W26) Es ist zu bernerken, daß hier durch den Vorling: ur- verstanden wird die Wesenheit des Ganzen seiner Art, sofern dasselbe über seinen inneren Theilen denselben entgegensetzt, und dann als solches mit ebendenselben vereint ist. (Vergl. II, S. 377 !)

  27. (W27) Eigenlebenurbild heißt: das Urbild des eigenwesenlichen (individuellen) Lebens.

  28. (W28) HaupttheiIe, das ist Theile der ersten Theilung.

  29. (W29) Ein Sonnbau oder Sonngliedbau ist das Ganze Einer Sonne und aller ihr beigeordneten Himmelleiber, wie unserer Sonne und ihrer Umbahnsterne (Planeten, deren Trabanten, und Cometen), unter einem Sonnenbau aber wird hier das gliedlebliche Ganze mehrer Sonnbaue verstanden, deren Eines in der sogenannten Milchstraße, worin auch unser Sonnbau (Sonnsystem) als ein Theil ist, uns erkennbar wird.

  30. (W30) Wissenschaftgemäßer ausgedrückt: das Vereinleben der Menschheit mit Wesen, sofern Wesen Urwesen ist, mit Geistwesen, mit Leibwesen, mit Geistvereinleibwesen, und mit Wesen, sofern Wesen vereint ist mit Geistwesen, mit Leibwesen und mit Geistleibvereinwesen. (Vergl. die Erlaüterung dieser Wörter in II, S. 375 - 378 !)

  31. (W31) unwahren heißt: unwahr sein, in Gedanken, Worten und Werken.

  32. (W32) Das Wort: Gottinnigkeitbund, oder, wenn richtig verstanden, noch besser: Gottbund, Gottvereinlebenbund, Wesenvereinlebenbund, bezeichnet, Was in dem Worte: Religionverein, angedeutet wird. Das Wort: Kirche, als eigenwesenlich den christlichen Religionverein bezeichnend, kann hier nicht gebraucht werden, weil alle Religionbegriffe und Religionvereine auf Erden Ein Ganzes sind, worin die Menschheit dieser Erde den Urbegriff des Gotesvereinlebenbundes darzuleben strebt.

  33. (W33) Anstatt: Begrenzung, würde besser gesagt: Grenzheit, welche sowohl die Begrenzung, als die Begrenztheit, in sich schließt, und zwar wiederum Beide, sowohl sofern sie von innen durch die Lebenkraft des begrenzenden Wesen selbst bewirkt, als auch sofern sie von außen durch andere Endwesen anverursacht sind.

  34. (W34) Lebwerdend, im Leben werdend; dessen Leben wird, das heißt: sich gliedbaulich gestaltet.

  35. (W35) Leiblebengebiet, ein Theil des leiblichen (natürlichen) Lebens, sofern er in Raum, Zeit und Kraft urendlich beschränkt ist.

  36. (W36) Alle Menschen, sofern sie Mitglieder derselben Theilmenschheit sind, werden als Ein eigenlebliches Wesen erkannt (s. früher S. LXXVIII N. 9 !), und können daher Mitgeschwister, das heißt Erzeugte Eines Ehethumes (Einer Familie) genannt werden. (S. zuvor S, LXXX N. 14, und II, S. 225; 390 ff. !)

  37. (W37) Sellinnigkeit des Menschen ist die Innigkeit, wonach derselbe sich selbst als ganzes Wesen, und dann auch nach seinem einzelnen Grundvermögen. das ist, in Schauen, Fühlen und Wollen, gegenwärtig ist; Selbbewußtsein, das ist der Zustand, sich selbst zu schaun (zu erkennen), ist nur ein einzelner untergeordneter Theil des Selbinneseins, oder der Selbinnigkeit. Die Selbinnigkeit des Menschen ist ein einzelner untergeordneter Theil seiner Weseninnigkeit, und diese wiederum ein urendlicher innerer Theil der Weseninnigkeit Wesens, das ist, der Selbinnigkeit Gottes.

  38. (W38) Das ist, die aus der Vereinigung des geistlichen und leiblichen Lebens entstehenden.

  39. (W39) Die Bestimmung eines endlichen Wesens ist das Ganze in seinem Leben darzustellende Ur- und Ewig- Wesenliche.

  40. (W40) Die Menschlichkeit ist der Inbegriff des allen Menschen, als Menschen, und als völlig gleichwesenlichen Menschen, gemeinsam und allgemein Wesenlichen, welches daher besser mit dem Worte: Menschwesenheit, bezeichnet wird. Die Menschlichkeit umfaßt auch als inneren Theil Menschheitinnigkeit (Humanität).

  41. (W41) Siehe den Beweis dieser Behauptung in dem Sachverzeichnisse unter den Wörtern: Mason, Masonry, Masonei !

  42. (W42) Nehmlich: ihrer Einen, ganzen Wesenheit nach, das ist also auch nach ihrer Urwesenheit, (nach ihrem Urbegriffe), nach ihrer Zeitwesenheit (geschichtlichen Wesenheit, nach ihrem Geschichtbegriffe untl Geschichtbegriffbilde) und nach ihrer urzeitewigen Wesenheit. Was ich unter urzeitewig denke, ist II, S. 529, a, erklärt worden.

  43. (W43) Mit dieser Antwort ist nun die oben zu der Antwort auf die erste Frage (s. LXXIV - LXXVI) angezeigte Aufgabe gelöst, und der Urbegriff des gesellschaftlichen Vereinurlebens der Menschheit als Zweckurbegriff der Freimaurerei erwiesen.

  44. (W44) Ein Zeichen ist ein Endwesen (endliches Wesen) oder eine Endwesenheit (eine endliche Eigenschaft) insofern, als deren Vorstellung (Schauung) die Vorstellung eines anderen Wesenlichen mitveranlaßt.

  45. (W45) Daher scheinen die Wörter: Vergleichzeichen, Verhaltgleichzeichen, Ähnlichkeitzeichen, oder kurz und ursprachgemäß: Ähnzeichen, noch besser für das Wort: Symbol, gebraucht werden zu können; und auch das griechische (vergl. II, S. 359, n. a) !) heißt, wörtlich übersetzt, ein Vergleichniß, von in der Bedeutung: vergleichen. Für obiges Lehrfragstück schien mir jedoch die Benennung: Lehrzeichen, gemäß dem Zwekke dieser Zeichen, wonach sie an Lehren erinnern sollen, brauchbar zu sein.

  46. (W46) Das ist: in erster Stufe der Wesenheit wesenlichen.

  47. (W47) Nicht: "die drei großen Lichter." Siehe I, S. 167 n. 53 und vergleiche II. S. 168, Fr. 91 !

  48. (W48) Kürzer: drei Großlichter und drei Kleinerlichter (Kleinlichter).

  49. (W49) Siehe über die Bedeutung der Wörter: urwesenlich und ewigwesenlich, die 3 - 5te Note auf S. LXXV, und II, S. 329 n. a ! Anstatt:? ewige Wahrheiten, oder Urbegriffe, kann gesagt werden: Urwesenschaunisse und Ewigwesenschaunisse.

  50. (W50) Groß ist ein Endwesen, oder eine Endwesenheit (Eigenschaft). sofern sie in urendlichen (vollendeten) Grenzen Wesenliches sind. (Siehe meine Grundlage der Arithmetik, 11 Theil. (Jena und Leipzig 1804) S. 19 ff., 33 ff.; und: mein und Fischer's Lehrbuch der Combinationlehre uud Arithmetik, (Dresden, b. Arnold, 1812,) S. LIV u. S. 78; und Tagbl. N. 12 !) - Hernach, versteht man in den Volksprachen unter: groß, im übertraglichen (tropischen) Sinne: wesenlich, vollkommen, in seiner Art vollendet, vorzüglich wichtig oder nützlich.

  51. (W51) Siehe S. LXXXXIII die Note 33 !

  52. (W52) Das Wort: Glaube, bedeutet (einstimmig mit Dem, was ich darüber II, S. 395 gesagt habe,) vernunftgemäß die in wissenschaftlicher Erkenntniß Gottes und aller Endwesen in Gott gegründete allgemeine, ewigwesenliche Einsicht: daß auch in dem Eigenleben des Geistwesen (der Vernunft ), des Leibwesen (der Natur) und des Menschheitwesen (der Menschheit) überhaupt, und auf dieser Erde insbesondere, bis in die kleinsten, unheilbaren Einzeltheile, und zuhöchst in dem ganzen Einen Leben Gottes, Gott selbst in Weisheit, Güte, Liebe, Gerechtigkeit und Schönheit, schon durch die allen Endwesen urwesenlich und ewig eingestammte Gottähnlichkeit, aber auch eigenleblich urfrei lebenleitend und wechselwirkend, walte: wiesehr auch der Anblick des Wesenwidrigen (Bösen) wider den Grund dieser Zuversicht zu streiten scheinen, und wie sehr auch unsere erdlebliche Kurzsichtigkeit auf so beschränktem Lebenschauplatze den entgegenstehenden Wahn begünstigen möge. Woraus klar ist, daß der echte, vernunfgemäße Glaube nur im Wesenschaun, und durch das in einen Wissenschaftgliedbau ausgebildete Wesenschaun, möglich und erlangbar ist.

  53. (W53) Unter dem Meistermaurer wird hier der Meister der Loge verstanden. Siehe das Sachverzeichniß unter diesem Worte !

  54. (W54) Bundinnigung bedeutet: die dem Bunde wesenliche Innigung, sowohl die des Einzelnen, als die der Geseltschaft, welche letztere die Sellbundinnigung heißen könnte. Was ich unter: Innigen, Innigkeit, Innigung, verstehe, habe ich II, S. 310 angezeigt.

  55. (W55) Das Wort: Verfassung, wird jetzt gewöhnlich durch: Constitution, gegeben; in den alten masonischen Urkunden steht aber: die Constitutionen, d. h. die Einrichtungen, Anordnungen; daher der englische Ausdruck: the Book of Constitutions, das Buch der Einrichtungen, d. h. das Gesetzbuch.

  56. (W56) angeisten, oder anleben, anwirken, für: interessiren, ergreifen, erbauen udm.

  57. (W57) Inbildkraft oder Inbilde, für: Phantasie, Imagination.

  58. (W58) Gewöhnlich setzt man der schönen Kunst (besser: der Schönkunst) die nützliche Kunst entgegen; eigenlich aber ist nächst der schönen Kunst die lebenbildende zu setzen, bei deren Wirken, das Gebildete, ohne Vorwalten der Schönheit, als ganzes zubildendes endliches Wesen.gestaltet und belebt wird, und zwar um sein selbst willen, als Selbzweck. Zu dem Ganzen der lebenbildenden Kunst gehört insonderheit die Selblebenbildekunst der Menschheit, welche die Erziehkunst (Lebbeleb-Kunst) und Ausbildelkunst in sich hält. Ich habe Dieses ausführlicher dargestellt im Syst. d. Sittenl. S. 214 ff., und im Urb. d. M. S. 72 f., S. 363.

  59. (W59) Lebenspiel, sage ich im Allgemeinen für: Drama, und begreife sowohl die Comödie, als die Tragödie, unter dieser Benennung.

  60. (W60) Feierstellung und Feiergliedbewegung sind Theile der Feiergeberdung, das ist der feierlichen Mimik.

  61. (W61) Feierhandlung, für: Ceremonie; wovon Feierzug (Prozession) ein einzelner Theil ist. Ein anderer Theil der Feierhandlungen ist zugleich lehrzeichenlich (symbolisch), als Lehrbildhandlungen.

  62. (W62) Der Allgemeinbegriff eines Wesen oder einer Wesenheit ist das Ganze des allem Untergeordneten gemeinsam Wesenlichen (notio s. conceptus per notas communes). Der Allgemeinbegriff ist nur ein Theil des Urbegriffes (der Idee), und nur als Theil des Urbegriffes wissenschaftlich erkennbar; denn der Urbegriff ist das Ewigwesenliche seines Gehaltes ganz, nicht bloß das Allgemeinwesenliche desselben.