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Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer




Lehrfragstück über Masonei und Masonenbund

(Der Philosophen und Freimaurer Karl Christian Friedrich Krause beantwortet 132 Fragen zur Freimaurerei)

(Zitiert nach der dritten Ausgabe (Neuausgabe 1849)
"Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft",
erster Band, I. Abtheilung, Vorbericht der ersten Ausgabe, Seiten LXXIII - CLXXXVI)


I.

Von der Wesenheit (W1) und der Bestimmung (S1) der Masonei, das ist, der Freimaurerei, und des Masonbundes, das ist, der Freimaurerbrüderschaft. (S2)

  1. Frage. (1) Was ist Freimaurerei?

    Anwort. Freimaurerei, (S3) (oder mit dem echt überlieferten (W2) Namen Masonei) (W3) ist das ganze Wesenliche, was die Freimaurerbrüderschaft, (oder mit dem echtüberlieferten Namen der Masonbund,) als solche, ist, bewirkt und beabsichtiget, Da nun die Freimaurerbrüderschaft eine geschichtlich gegebene (im Leben wirkliche) Gesellschaft ist, so ist auch die Freimaurerei, insofern sie von dieser Gesellschaft ausgeübt wird, zunächst ein geschichtlich Gegebenes. Sowie nun jedes geschichtlich Gegebene, als solches, zuerst rein geschichtlich, in dem Eigenleben (W4) selbst, und aus echüberlieferten Nachrichten, erkannt werden muß: also ist auch reingeschichtlich auszumitteln, Was Freimaurerei als geschichtlich Gegebnes ist. Aber jedes geschichtlich Gegebene bezieht sich wesenlich (S4) auf einen Urbegriff (Idee) (S5) und auf das diesem gemäß entworfene Urbild (Ideal), dessen urendliche (W5) Darstellung im Leben (Darlebung ) das geschichtlich Gegebne ist; mithin bezieht sich auch die Freimaurerei als geschichtlich Gegebnes wesenlich auf denjenigen ewigwesenlichen Urbegriff, welchen die Freimaurerbüderschaft, laut ihres Geschichtbegriffes, (S6) in der Zeit darleben soll.

  2. Fr. (2) Wie wird dieser Urbegriff (Idee), worauf sich der Geschichtbegriff der Freimaurerei wesenlich, als auf das ewigwesenliche in der Zeit Darzulebende, bezieht, gefunden?

    Antw. Die Freimaurerbrüderschaft ist eine einzelne, von allen andern unterschiedne Gesellschaft in dem Gliedbaue der ganzen geselligen Menschheit; mithin muß der ihr bei ihrer ganzen Gestaltung und Werkthätigkeit zugleich als Urbild wenigstens Vorschwebende Urbegriff ein innerer einzelner Theil sein des Einen Urbegriffes, welcher die gesellige Menschheit bei ihrem ganzen Leben und Wirken leitet, oder, mit andern Worten, des Urbegriffes, den die ganze Eine gesellige Menschheit darleben soll. Dieser eigenwesenliche Urbegriff aber ist der des Einen Menschheitleben selbst; also muß der einzelne Urbegriff, der als Freimaurerei von der Freimaurerbrüderschaft dargelebt werden soll, ein bestimmter einzelner Theil des Einen Menschheitleben sein, als ein einzelner, wesenlicher Theil der menschlichen Bestimmung. (S7) Der auf diesem Wege gefundne Urbegriff, worauf sich die Freimaurerei als auf seinen darzulebenden Zweckurbegriff bezieht, enthält dann ewigwesenlich nicht nur Alles, als Einen Gliedban, in sich, was die Freimaurerei, sofern sie von der Freimaurerbrüderschaft ausgeübt wird, jemals darleben soll und kann, sondern er umfaßt überhaupt das ganze wesenliche, welches er ist, ewigwesenlich und bleibend für die unendliche Zeit und für die Eine Menschheit in Gott.

  3. Fr. (3) Was ist Menschheit? (S8)

    Antw. Die Menschheit, oder besser: Menschheitwesen, ist das innere Vereinwesen der in und durch Gott unter sich und mit Gott vereinten Vernunft und der Natur in Gott. (W6) Die Menschheit ist in sich selbstwesenlich; in ihrer Eigenwesenheit (Art) urganz (unendlich) und Eine, vor und über jedem ihrer innern Gegensätze und jeder innern Theilung. (S9) Die Menschheit ist Eine ihrer ganzen Wesenheit nach, also auch ihrem Begriffe, ihrer Daseinheit, und der Zahl nach. Sie ist ferner ein in ihrer Eigenwesenheit Gott ähnliches, gliedbauliches (organisches) (W7) Selbwesen, (W8) sowohl sofern sie Vernunft (Geistwesen), als sofern sie Natur (Leibwesen) und sofern sie das Vereinwesen Beider in und mit Gott ist; sowohl sofern sie urwesenlich und ewig ist, als auch sofern sie sich nach Innen in der Zeit gestaltet, das ist sofern sie lebet. Endlich ist die Menschheit auch mit ihrer ganzen Wesenheit, und mit ihrem ganzen Leben, in Vereinheit mit Vernunft, mit Natur und zuhöchst, mit Gott. (S10) Die Menschheit (oder besser: das Menscheitwesen) ist (enthält) in sich urviele (unendlichviele). (W9) Menschen, welche als urendliche, (W10) eigenlebliche Selbwesen in ihr sind und bestehen, von denen ein Jedes für sich dem Menschheitwesen in urendlicher Grenze gleichwesenlich, das heißt, ähnlich, (W11) ist. (S11) In der innern Gleichheit Gottes, wonach Gott sich selbst in Hinsicht der Wesenheit gleich (wenheitgleich) ist, wird nun als theilwesenlich erkannt, daß auch die Menschheit in ihrer Eigenwesenheit Gott ähnlich, mithin auch in sich selbst der Wesenheit nach gleich ist. Daraus folgt, daß die Menschheit, auch sofern sie in sich unendlichviele eigenlebliche Einzelwesen ist, Ein gliedlebiges (organisches), in sich selbwesenliches (selbständiges) und mit Gott, als mit Urwesen, sowie mit Vernunft und Natur (mit Geistwesen und Leibwesen), eigenleblich verbundenes Vereinganzes ist. Diese Vereinigung des urendlichen Eigenlebens (der Individualität) aller ihrer urvielen Einzelmenschen in den Gliedbau des Einen Menschheitlebens ist durch die Gleichwesenheit aller Einzelmenschen in allem Urwesenlichen und Ewigwesenlichen (S12) ur und ewig begründet: und die Menschheit bewirkt diesen Lebenverein in sich durch den in allen ihren Einzelmenschen zeitstetigen Urtrieb der Geselligkeit (S13) (Selltrieb) (W12), welcher selbst in der wechselseitigen Anerkennung und Achtung als gleichwesenlicher Selbwesen (moralischer Personen) (S14) in Gott, in Vernunft, Natur und Menschheit ewig gegründet ist, und sich als geistliche, leibleiche und als menschliche Liebe, (S15) aüßert. Und da die Menschheit, Gott ähnlich, nach ihrer ganzen Wesenheit sich selbst gleich ist, so ist sie es auch sofern sie in sich das Lebenvereinganze aller ihrer Einzelmenschen ist. Das VereinIeben aller Einzelmenschen in der Menschheit ist daher nach seiner raumlichen, zeitlichen und kraftlichen Urganzheit (Unendlichkeit) in Gott, Vernunft und Menschheit ein in sich selbst der Wesenheit nach gleiches und unänderliches Gliedganzes, (S16) und zugleich, als zeitewig betrachtet, in jedem Zeitnun auf ureigenthümliche Weise (mit uendlicher Individualität) gottähnlich und schön, zeitstetig in ewiger Jugend gestaltet. (S17)

    Wird nun der Urbegriff der Menschheit, sofern sie das Vereingliedleben aller ihrer Einzelmenschen ist, dem Gesetze des Leben Gottes (dem Gottlebengesetze) (S18) gemäß angewandt auf den urwissenschaftlich erkannten Urbegriff des Himmelbaues, (S19) an sich, und sowie derselbe in leibsinnlicher (empirischer) (W13) Wissenchaft im Leben wirklich (lebwirklich) erscheint, (S20) so wird ferner als ewige Wahrheit erkannt, daß dieses VereingliedIeben der Menschheit in der ganzen Vernunft, in der ganzen Natur und in deren ganzem Vereinwesen, (S21) und in der ganzen Menschheit selbst, im Urraume und in der Urzeit (W14) als Theil des Einen Urleben Gottes wesenlich sei; daß daher dieses Vereingliedleben, der Menschheit im urganzen Himmelraume in stets gleicher Vollwesenheit (Vollkommenheit) urzeitewig (W15) bestehe; allein, in Hinsicht einzelner Theilmenschheiten in dem Gliedbau der Himmelleiber (der Gestirne) stetig werde, und in jedem endlichen Gebiete des Himmels, dem Gesetzthume des Leiblebens (Naturlebens) und Geistlebens gemäß fortschreitend, in der Vollzeit (W16) einem jeden ihrer gliedbaulich ineinander enthaltenen Lebenkreise eine eigenlebliche Vollwesenheit (Vollendung) erreiche. (S22)

    Und in dieser als allgemein und ewig erkannten Wahrheit wird dann auch als urgewiß eingesehen: daß die Menschen auch auf dieser Erde (S23) bestimmt und fähig sind, sich in eine gliedbauliche (organische) Theilmenschheit zu Einem gliedbaulichen, auf unendliche Weise vollwesenlich, gottähnlichen Leben zu vereinen; auch werden in ebendieser höheren Erkenntniß die Gesetze erkannt, wonach das Vereinleben der Menschheit auch auf dieser Erde im Einklange des Geistlebens und des Leiblebens (des Vernunft- und Naturlebens), (S24) und zuhöchst in Einheit mit dem Leben Gottes, in Einem stufenweisen Entfaltgange wirklich werden wird.

    Aus denselben urwesenlichen und ewigen Gründen, und nach demselben Gesetzen der zeitlichen Entfaltung, ist die Menschheit Ein Gott ähnliches, eigenwesenliches und eigenlebliches Gliedganzes (Ein Gliedleben, Ein individueller Organismus) auch in Hinsicht des Gliedbaues (Organismus) aller ihrer inneren einzelnen, geistlichen und leiblichen und geistleiblichen (W17) Vermögen und der durch diese Vermögen als durch Kräfte (W18) gebildeten geistlichen und leiblichen und geistleiblichen Werke, sowie hinsichts aller ihrer innern, selbwesenlichen einzelnen Vereine ihrer Einzelmenschen, das ist, hinsichts ihrer innern Selbwesen (W19) (Grundpersonen). Dieser Lebengliedbau der einzelnen Kräfte und Werke aller EinzeImenschen und aller ihrer inneren Selbwesen in der Menschheit besteh in dem ganzen Leibwesen, Geistwesen und in dem ganzen Vereinwesen Beider, an jeder inneren Theilmenschheit der Einen Menschheit in Gott, und an jedem innern Einzeltheile der Kräfte und der Werke so, daß sie in gleicher, aber dabei in jedem Zeitnun eigenleblicher, Vollwesenheit sich selbst urzeitewig gleich ist, aber in Bezug auf jede Theilmenschheit in jedem endlichen Lebengebiete stetig wird (lebwird), und nach gesetzmäßigem Wachsthume in der Vollzeit eines Jeden seiner Lebenkreise seine eigenlebliche Vollwesenheit (Vollendung) erreicht. - Und da auch diese Wahrheit urwesenlich, ohne alle Grenze, und ewig ist; so ist es in ihr zugleich urgewiß: daß auch die sich stufenweis in Ein Leben vereinenden Menschen dieser Erde, auch in Ansehung aller ihrer einzelnen Kräfte und Werke, und in Ausehung einer jeden, auf einen Einzeitheil der menschlichen Bestimmung gerichteten Theilgesellschaft, sowie in allen ihren Grundgesellschaften (Grundpersonen) in dieser Erdmenschheit, eine eigenlebliche, auf ureigne Weise Gott ähnliche Vollendung (W20) erstreben sollen und erreichen können. (S25)

    Der Gliedbau der in ihren inneren Einzelmenschen vereinlebenden Menschenheit ist ur- und ewigwesenlich geordnet, und wird zeitleblich gebildet, nach dem Einen Urbegriffe und Urbilde des Gliedbaues der Theilwegen in Wesen, (W21) das ist, nach dem allgemeinen Gesetze (S26) des Wesengliedbaues, (W22) welches in der Urwissenschaft erkannt wird. Dieses Eine Gesetz des Wesengliedbaues ist: Wesenheit, Gegenwesenheit in der Wesenheit, und Vereinwesenheit der Glieder der Gegenwesenheit in und durch die über der Gegenwesenheit seiende Urwesenheit; wonach alle innere (gegenheitliche) Theile eines jeden Gliedwesen (Organismus) jeder Stufe in und durch ihr Ganzes (S27) sind, und als solche, ohne ihre Gegenheit zu vernichten, ebenfalls durch das als gemeinsames Höherwesen in sie wirkende Ganze, alle mit allen, unmittelbar und allmittelbar, (W23) und zugleich alle einzeln und verbunden, Mit dem Ganzen, als ihrem gemeinsamen Höherwesen, wesenlich vereinet sind. (S28)

    Die in sich selbst, sofern sie in sich urviele (unendlich viele) Einzelmenschen ist (enthält), gesellschaftlich vereinlebende Menschheit (W24) ist daher ein innerer Theilgliedbau (ein partieller Organismus) ihrer selbst als des Einzigen Selbwesens ihrer Art in Gott. Als dieses Eine gliedlebige, gesellschaftliche Ganze (als Sellmenschheit) enthält sie, als untergeordnete Gliedtheile, in sich alle einzelne Vereinganze oder Gesellschaften: zuerst die, worin sich die Einzelmenschen als ganze Menschen eigenleblich vereinen; dann jene, worin sie sich zu gesellschaftlicher Darlebung (Verwirklichung) der Grundformen des Menschheitlebens und der Grundwerke desselben verbinden; endlich auch diejenigen Gesellschaften, worin sich die Einzelmenschen in Weseninnigkeit mit aüßerem Vereinwechselleben inmit Wesen, mit Geistwesen und Leibwesen, und dem Vereinwesen Beider in Wesen verbinden. Die Menschheit, sofern sie in sich gesellig lebt (die Sellmenschheit), umfaßt also die Vereinigung aller Einzelmenschen als Ganzmenschen in die Grundgesellschaften, in die Gesellschaften für die Grundformen und für die Grundwerke, sowie die Geselligkeit für Weseninnigkeit und Wesenvereinleben (Religion), als ihre untergeordneten Theile, und über diesen Vereinigungen allen, und mit ihnen allen wechselwirkend, den Menschheitbund. (S29)

  4. Fr. (3' - Anmerkung: Nummerierungsfehler?) Was ist der Menschheitbund?

    Antw. Der Bund des Urlebens der Menschheit, oder der Menschheiturlebenbund.

  5. Fr. (4) Erkläre mir Dieses ausführlicher !

    Antw. Ein jedes Gliedwesen (Organismus) ist und besteht, vor und über der Gegenheit (Entgegengesetztheit) seiner inneren Theile und Glieder, als Ganzes, das ist als ganzes selbständiges Wesen (Selbwesen) seiner Art, und ist seinen inneren Theilen und. Gliedern als höheres und ihnen gemeinsames Wesenliches von oben nach unten ent gegengesetzt; alle innere Theile und Glieder sind in ihm mit bestimmter Grenze (Grenzheit) umschlossen; das ganze Gliedwesen, dessen Intheile und Inglieder sie sind, ist, als ihr Überwesen mit jedem derselben in wesenlichem Vereine (in Vereinwesenheit), also auch im Vereine des Lebens; und in diesem Vereinleben wirket das Ganze in jeden seiner Theile eigenleblich ein, und beginnt und unterhält dadurch mit ihm eine stetige Wechselwirkung. Ferner verursacht das ganze Gliedwesen als Überwesen, daß alle seine Intheile und Inglieder einander, nach der Stufe ihrer Wesenheit und Gegenwesenheit, gegenwärtig werden, daß sie einander wechselseitig anwirken, gegenwirken und nach ihrer ganzen Wesenheit in Einem Wechselvereinleben vereinwirken. Endlich ist auch das ganze Gliedwesen als Überwesen, in wesenlichem Vereine (in Vereinwesenheit) mit sich selbst, sofern es seine inneren unter sich in Einem Wechselvereine gliedbaulich verbundenen Intheile und Inglieder ist, und daher ist es auch in Einem Vereine des Lebens mit allen seinen unter sich und mit dem Ganzen selbst vereinlebenden Intheilen und lngliedern. So ist jedes urendliche Gliedbauwesen (Organismus) in Geistwesen (Vernunft) und Leibwesen (Natur), in Geistvereinleibwesen und Menschheitwesen in sich selbst geordnet, und ebenso auch Geistwesen, Leibwesen und Menschheitwesen selbst als Ganzwesen ihrer Art: weil Wesen, - Gott, - selbst das Eine Gliedwesen in sich ist, deß oberste Intheile und Inglieder Geistwesen und Leibwesen und Geistvereinleibwesen und in diesem Menschheitwesen sind.

    Da nun Weseit in sich selbst der Wesenheit nach sich gleich ist, also alle Intheile und Inglieder Wesens in ihrer Eigenwesenheit Wesen gleich und ähnlich sind, so ist auch die ganze in allen ihren Einzelmenschen gesellige Menschheit (die Sellmenschheit) nach allen soeben angegebnen Wesenheiten des Gliedbaues (S30) in der Beschränktheit ihrer Eigenwesenheit Wesen selbst gleich und ähnlich. Die gesellige Menschheit ist und lebt daher auch, sowie Wesen, als Ganzes über allen ihren Einzelmenschen und über allen ihren innern Theilgesellschaften, das ist, sie ist in sich auch Urleben (W25) ihrer Art; und so über allen ihren Intheilen und Ingliedern urlebend, belebet sie diese alle, wirket in sie alle ein, wechselwirket eigenleblich mit jedem, vereinet sie alle untereinander und mit sich selbst in Ein gliedbauliches Wechselleben; wirket auch auf sie alle, als unter sich in Ein gliedbauliches Wechselleben Vereinte, ein und wechselwirket mit ihnen; und in diesem Vereine ihres Urlebens mit jedem Einzelleben ihres ganzen Ingliedbaues ist die Eine gesellige Menschheit in sich Ein Wesen ähnliches Gliedbauleben (Ein Organismus des Lebens). Da nun ferner die gesellige Menschheit, als solche, nur ist und wirket, so ist und lebt sie auch in derjenigen bestimmten Lebwirksamkeit, wonach sie als ganze über allen ihren Intheilen und Ingliedern und sie vereinend und mit ihnen vereint als ganze lebt und den Gliedbau der Menschheit vollendet, als bestimmte Gesellschaft; und diese bestimmte Gesellschaft ist und lebt mithin als gemeinsames und allgemeines Höhere über allen Einzelmenschen und einzelnen Gesellschaftvereinen; sie hat das Allgemeinmenschliche in jedem Menschen und in jeder einzelnen Gesellschaft in ihrem eigenthümlichen Gebiete; sie waltet lebenleitend über allen Einzelmenschen und Einzelgesellschaften dem Urbegriffe und dem Urbilde des MenschheitIebens gemäß, und verbindet sie alle, vermöge des ihnen allen gemeinsamen Allgemeinmenschlichen, als Einen Gliedbau in vollwesenlicher, stufenweiser Unter-, Neben- und Vereinordnung aller Theile zu Einem Gliedbauleben.

    Dieser Bund des Urleben (W26) der Menschheit ist die gesellige Menschheit selbst, sofern sie über allen inneren Theilen und Gliedern ganzwesenlichi lebet, also das Urleben der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit) selbst, oder er ist die Menschheit selbst, sofern sie als gesellige Menschheit in sich urlebet.

    Für diesen höchsten geselligen Bund des Urlebens der Menschheit in der Einen geselligen Menschheit erscheint daher nach dem jetzigen Zustande der deutschen Sprache der Name: Menschheitbund, (S31) anwendbar; jedoch ist der Name: Menschheiturlebenbund oder Menschheiturbund, augemeßner, und die deutsche Sprache wird in ihrer Höherbildung einst noch entsprechendere Namen darbieten. (S32)

    Ferner ist auch dieser Gesellschaftverein in der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit), wie diese selbst, und wie jede Theilgesellschaft derselben, für jeden Lebenkreis der Menschheit im Himmelbaue erstwesenlich, und in Gott in der unendlichen Zeit in jedem Augenblikke auf gleiche Weise im Leben wirklich: er soll also und kann auch auf dieser Erde, wann die Menschen im Entfaltgange des Lebens dazu reif geworden, geschlossen und auf eigenIebliche Weise vollendet werden.

    Nur indem die Menschheit in sich der Menschheitbund ist, und als Menschheitbund in sich und im Vereine mit Wesen, mit Geistwesen und Leibwesen (mit Gott, mit Vernunft und mit Natur) lebet, kann sie als Gliedbauganzes in der unendlichen Zeit und im urendlichen Raume in allen Lebenkreisen des Himmelbaues, also auch auf dieser Erde, alles ihr einzelnes innere Wesenliche, sowie jeden Einzelmenschen und alle Einzelgesellschaften, Jedes selbständig und Alles Einzelne unter sieh, und mit ihr selbst als ganze Urmenschheit, vereint, eigengut und schön vollenden, und so ihr Eigenlebenurbild (W27) darleben. Der Menschheitbund ist die alles Einzelne in Einem Gliedganzen mit der ganzen Urlebenkraft umfassende Gesellschaft, in und durch welche daher auch alles Einzelne, als Einzelnes und als gliedleblich Vereintes, vollendet, das ist vollwesenlich gestaltet werden soll und kann.

  6. Fr. (5) Wie verhält sich also der Menschheitbund zu dem Menschheitleben?

    Antw. Wie ein Theil zum Ganzen, wie ein inneres Glied (Organ) zu dem ganzen. Gliedbauwesen (Organismus). Der Menschheitbund ist die Menschheit selbst, sofern sie als Vereinwesen aller ihrer urvielen EinzeImenschen urlebet und urvereinlebet, und nur Dieses. Über ihm ist das Urleben der Menschheit, sofern die Menschheit ein gottähnliches Wesen über allen ihren innern Gliedern und Theilen, also auch über sich selbst als geselligem Vereinwesen aller seiner inneren urvielen Einzelmensche, ist. Der ganze Gliedbau aller einzelnen Theile des Menschheitlebens der urvielen Einzelmenschen, und aller auf einzelne Theile des Gliedbaues der menschlichen Bestimmung gerichteten Gesellschaften der Einzelmenschen, ist unter dem Menschheitbunde; und dieser selbst, als der Menschheiturlebenbund, ist, im Lebenvereine mit dem Ingliedbau aller Einzeltheile des Menschheitlebens, nebst diesem mit ihm lebenvereinten Gliedbau, die Eine gesellige Menschheit (die Sellmenschheit) selbst, oder der Eine, urganze Menschheitlebenbund. (S33)

  7. Fr. (6) Welches sind die Haupttheile (W28) des innern Gliedbaues der ganzen menschlichen Geselligkeit (der Sellmemschheit)? (S34)

    Antw. Der in der Einen Menschheit und in dem Einen Menschheitleben enthaltne Gliedbau der menschlichen Geselligkeit umfaßt die innere und die aüßere Geselligkeit der Menschheit und den Verein Beider. Die innere Geselligkeit enthält die Grundgesellschaften, und zwar die der ersten Ordnung, das Ehethum (die Familie), die Freundschaft und die Freigeselligkeit; dann die Grundgesellschaften der zweiten Ordnnng: den Lebenverein der Ehethümer in Stämme, der Stämme in Völker, und so ferner aufsteigend zu Volkvereinen und zu Theilmenschheiten einzelner Himmelleiber (Sterne), ganzer Sonnbaue und Sonnenbaue (W29) in der Einen Menschheit in Gott. Als in den Grundgesellschaften enthalten umfaßt dann die innere menschliche Geselligkeit die inneren werthätigen Gesellschaften, das ist den Einen Werkbund; und zwar zuerst den Gliedhatt der werkthätigen Gesellschaften für die Grundformen des Lebens: den Weseninnigkeitbund (Gottinnigkeitbund), (S35) den Tugendbund, den Rechtbund, den Schönheitbund, und den Ganzbund (Urbund) für die Grundformen des Lebens, der die einzelnen, eben genannten Theilbunde als Ein Gliedganzes, in allseitiger Vereinigung des Lebens vollendet. Dann enthält der Werkbund ferner den inneren Werkbund für die Grundwerke des Lebens, das ist, den Wissenschaftbund, (S36) den Kunstbund (S37) und den Verein Beider in und durch ihren Ganzbund (Urbund), (S38); ferner den Bund für die selbwerkthätige Geselligkeit, das ist für Menschheitbildung, welcher die Theilbunde für Erziehung (Lebbelebigung) und Selbbildung (Lebenausbildung) befaßt. Alle diese inneren Gliedtheile des Einen Werkbundes werden durch seinen Ganzbund (Urbund) als Ein Gliedleben gehalten und gebildet, welcher Ganzwerkbund für den Werkbund dasselbe ist, was der Menschheitbund für die ganze gesellige Menschheit ist. Eine höhere gesellige Thätigkeit vereinet und vollendet ebenso die Grundgesellschaften und die werkthätigen.

    Die aüßere menschliche Geselligkeit umfaßt das Vereinleben der Menschheit mit Gott, als mit dem Urwesen, mit der Vernunft, mit der Natur, mit Vernunft und Natur sofern sie durch Gott vereint sind, und mit Gott, als dem mit seinen inneren Theilwesen vereinten Urwesen. (W30)

    Die aüßere und die innere Geselligkeit sind in wechselseitigem Lebenvereine durch den Menschheitbund, als den Menschheiturlebenbund, welcher über dem innern Gliedbau der einzelnen menschlichen Geselligkeit lebenleitend waltet. Dennoch stehet auch der Menschheitbund selbst als Einzelnes allem Einzelnen in der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit) abwärts entgegen, (S39) als die sich in ihren urvielen Einzelmenschen ihrer Ganzwesenheit und ihres Ganzlebens bewußte, und durch alle Einzelmenschen als Ganzleben auf den ganzen inneren Gliedbau alles ihres inneren Einzelnen wirkende Menschheit selbst.

  8. Fr. (7) Wie verhält sich demnach jeder Einzelmensch zu dem ganzen geselligen Menschheitleben, und zu dem Menschheitbunde insbesondere?

    Antw. Jeder Einzelmensch ist bestimmt, die ganze menschliche Bestimmung auf eigenlebliche Weise zu erfüllen, - ein allseitig vollendeter Mensch zu sein; allein die Urendlichkeit des Eeinzemenschen und die durch Vereinigung des Eigenlebens aller EinzeImenschen darzulebende allgleichförmige Lebenvollwesenheit der Menschheit selbst, fordern dagegen, daß in Jedem ein eigenleblicher Beruf, als sein Vorberuf, vorwalte; Welches jedoch selbst nur unter der Voraussetzting seiner allgemeinmenschlichen, und in Beziehung auf den Vorberuf gleichförmigen Bildung in allen Theilen der menschlichen Bestimmung gelingen kann. Diese in Beziehung auf seinen Vorberuf gleichsam fernscheinliche Bildung in allem Menschlichen kann jeder Einzelne nur in und durch seinen Lebenverein mit anderen Einzelmenschen desselben Gebietes und mit den allen Theilen der menschlichen Bestimmung gewidmeten Gesellschaften erlangen.

    Also ist auch jeder Mensch bestimmt, Mitglied jedes wesenlichen Gesellschaftvereines zu sein; und die Vereinthätigkeit aller Menschen in allen diesen Vereinen ist mithin als Ein Gliedbau nach Ort, Zeit und Kraft kreisgangig also zu bestimmen, (S40) daß jeder EinzeImensch an dem Leben der Gesellschaft für jeden Theil der menschlichen Bestimmung, seinem eigenleblichen Vorberufe angemessen, Theil nehmen, und dazu auch mitwirkend das Seine beitragen könne. Vor Allem aber soll jeder Mensch als ganzer, ungetheilter Mensch leben, und hinsichts des ihm als Menschen Allgemeinwesenlichen (seines Rein- und Allgemein-Menschlichen) gebildet sein, sowie auch an der Ausbildung der Menschheit, als eines Gliedlebganzen (Organismus) im Menschheitbunde Theil nehmen. (S41)

    Indem nun auf solche Weise in dem Leben jedes Einzelmenschen ein Vorberuf eigenleblich vorwaltet, und in dem die ganze Bestimmung der Menschheit gleichförmig nach ihrem Gliedbau, an Ort, Zeit und Kraft unter alle ihre EinzeImenschen vertheilt ist, so daß eigenlich alle Einzeltheile der menschlichen Bestimmung in den Vorberufen aller ihrer Einzelmenschen vorwalten: so waltet in der ganzen Menschheit dieses Lebengehietes eigenlich kein Einzeltheil vor; und das Leben derselben ist in aller Hinsicht gleichförmig vollwesenlich, nach allen seinen Theilen gleich vollendet, wie das Leben Eines vollwesenlich gebildeten Menschen.

    Indem ferner an allen gesellschaftlichen Vereinen jeder Einzelmensch auf seine Weise, nach dem Fernscheine seines Vorberufes, als Mitglied theilnimmt, so besteht doch, aus gleichem Grunde der menschlichen eigenleblichen Urendlichkeit, dabei die Forderung, daß jeder gesellschaftliche Verein seine Erwählten habe, deren Lebenvorberuf eben derjenige Theil der menschlichen Bestimmung ist, dem jeder bestimmte Gesellschaftverein sich widmet; und es gilt diese Forderung ebenso von dem Menschheitbunde, als von jedem Einzelvereine der geselligen Menschheit (der Sellmenschheit). Diese Erwählten eines jeden Bundes bildenl zwar in selbigem wiederum eine Theilgesellschaft, allein sie sind und bleiben, jeder für sich als Einzelmensch und als Bunderwählter nur ein innerer, einzelner, untergeordneter Theil ihrer in diesen Bund, dessen Erwählte sie sind, vereinten Gemeinde; und es ist daher ihr gesellschaftliches VerhäItniß zu der Gemeinde so zu bestimmen, daß die Freiheit der Gemeinde, die als Ganzes über ihrem Erwähltenbunde wesenlich ist, über der Werkthätigkeit der Der Erwählten mit Freiheit walte, daß dabei aber auch der Erwähltenbund mit Freiheit für die Werkthätigkeit und die Höherbildung des Bundes wirken könne (S42).

  9. Fr. (8) Welches sind die erstwesenlichen Eigenschaften des Menschheitbundes, an sich selbst und in seinem Vorhältnisse zu allen anderen Gesellschaften und inneren Theilen des Menschheitlebens?

    Antw. In dem Urbegriffe des Menschheitlebens werden als erstwesenliche Eigenschaften desselben folgende erkannt. - Weseninnigkeit, (S43) Reingüte, (S44) Allgemeinheit, (S45) (auch in Hinsicht der Lebenalter (S46) und der beiden Geschlechter, (S47)) Offenheit, (S48) Friede, (S49) Gerechtigkeit. (S50) Daher ist der Menschheitbund in seiner ganzen Einrichtung und Werkthätigkeit der reinen Sittlichkeit, und insbesondere der reinsittlichen Freiheit, gemäß. Die reinsittliche und sittlich freie Gesinnung aber ist: das Lebwesenliche, das ist das Gute, in freier Selbbestimmung in eigner Kraft zu wollen und zu thun: also anerkennt der Menschheitbund auch auf seinem eignen Gebiete die jeden Menschen verbindende Verpfliclitung: nur das Eine Gute, und jedes Einzelgute nur als Theil des Einen Guten, zu wollen und zu thun. Ebenso anerkennt er auch die in dieser allgemeinen Verpflichtung enthaltnen Theilverpflichtungen: das Gute nur, weil es gut ist, nicht aber aus dem Beweggrunde der Lust und des Schmerzes, des Lohnes und der Strafe, der Hofnung und der Furcht, der Liebe oder des Hasses (S51) zu wollen, oder zu thun; ferner: Gutes nur durch Gutes, nie aber Gutes durch Böses, (S52) beabsichtigen und fördertn zu wollen; also auch Böses nie durch Böses, sondern nur durch Gutes, zu entfernen, und Bösem nie Böses entgegenzusetzen. Und daraus erhellet zugleich, wie überhaupt, also auch für den Menschheitbund, die unbedingte Pflicht: stets wahrhaft in Wort und That zu sein, und nie zu unwahren; (W31) also nie zu lügen, nie zu heucheln, noch sich zu verstellen; und diese Vorschrift der Wahrhaftigkeit ist zugleich mit der Vorschrift der unbeschränkten Offenheit (S53) des Menschheitbundes einstimmig. Ferner ergeben sich auch aus denselben Grundwahrheiten folgende erstwesenliche Eigenschaften des Menschheitbundes: alles Lebwesenliche (Gute), Gottes und der Menschheit Würdige, was in dem bisherigen Leben der Völker schon wirklich dargelebt ist und dargelebt wird, - sei es nun im Leben Einzelner oder einzelner Gesellschaften, - zu sammeln, zu erhalten, zu befördern, und auf gesetzmäßigem Wege in Weseninnigkeit, Wahrhaftigkeit und Reingüte weiter auszubilden; daher auf die freie, selbthätige Entfaltung des Lebwesenlichen (Guten) in allen schon bestehenden Vereinen, im Gottinnigkeitbunde, (W32) im Rechtbunde (Staate), im Ehethume (in der Familie), in Freundschaft und Freigeselligkeit, auf keine Weise, hemmend oder störend, mit aüßerer Gewalt einzuwirken; und dem Lebwesenwidrigen (dem Bösen), das sich in allen bisherigen Gesellschaftvereinen findet, durchaus nie Lebwesenwidriges, durchaus nie aüßere Gewalt, sondern nur freiangetragne und freiangenommene geistige Mittheilung und Belehrung, entgegenzusetzen, und dieses Betragen auch im Falle jedes gedenklichen Unrechtes und jeder Mishandlung ohne alle Ausnahme zu beobachten. Ferner ergiebt sich auch noch folgender wesenliche Grundsatz für den werdenden Menschheitbund: daß seine Mitglieder, sowie er selbst mit den schon bestehenden Gesellschaftvereinen, soweit es nur, im Reinguten bleibend, und für das Reingute, geschehen kann, in Liebfrieden und liebinniger Gemeinschaft sich verbunden erhalten, und sich von selbigen nur dann lossagen und trennen, wenn und sofern es, um Lebwesenwidrigem (Bösem) zu entgehen, unvermeidlich ist.

    Die Schönheit ist die Gottähnlichkeit der Dinge (S54) in ihrer urendlichen eigenwesenlichen Begrenzung, (W33) und an lebenden Wesen die Gottähnlichkeit ihrer urendlichen, eigenleblichen, stetwerdenden Gestaltung; mithin ist die Schönheit als ein innerer untergeordneter Theil in dem Lebwesenlichen, das ist in dem Guten, enthalten. Da nun der Menschheitbund die in ihren Einzelmenschen gesellige Menschheit als Ein Gott ähnliches GliedIebwesen (als lebendigen Organismus) vollwesenlich bildet (vollendet): so gestaltet auch der Menschheitbund die Schönheit des Menschheitlebens als Ein alle einzelne menschliche Schönheit in sich haltendes Gliedganzes. (S55)

    An allen diesen erstwesenlichen Eigenschaften nun wird auch der werdende Menschheitbund auf Erden erkannt, und jede Gesellschaft, welche ein keimender Anfang desselben ist, soll nach ihnen beurtheilt werden. (S56)

  10. Fr. (9) Wie wird der Menschheitbund in der Menschheit gebildet?

    Antw. Sowie Wesen in sich selbst der Wesenheit nach sich selbst gleich ist, (S57) also ist auch, Wesen ähnlich, die Eine Menschheit in Wesen - in Gott, der Wesenheit nach sich selbst gleich: mithin ist die Menschheit nach ihrer Urwesenheit, und nach ihrer Ewigwesenheit, sowie auch als lebendes Theilwesen in Gott in der unendlichen Zeit, und für jeden Augenblick im stetigen Flusse der Zeit, in stetwerdender guter und schöner Eigenthümlichkeit, unabänderlich der Wesenheit nach sich selbst gleich. Allein in jedem ihrer innern Theile, in jedem, nach Raum, Zeit und Kraft endlichen Gebiete des Leiblebens (des Naturlebens) und des Geistlebens, wird die Menschheit als in sich lebwerdende (W34) Theilmenschheiten seiend erkannt, welche auf bestimmten Himmelwohnorten, (HimmeIkörpern) mit der Gattung des vollwesenlichen (S58) Gliedleibes (der vollkommensten organischen Gattung), in Hinsicht der zeitlichen Erscheinung der Enzelmenschen an diesem Orte, (S59) nach und nach entstehen, sich an Zahl und Kraft über dieses Leiblebengebiet (W35) verbreiten, und dem Gesetz aller endlichen Lebenentfaltung in Gott gemäß, ein auf eigenlebliche Weise vollendetes Theilmenschheitleben darbilden.

    Wenn nun in dem Entfaltgange des Eigenlebens die Mitglieder (Mitgeschwister (W36)) einer jeden Theilmenschheit eines Himmelleibes den Urbegriff und das Urbild der Menschheit in Gott als inneren Theil der Urwissenschaft rein ewigwesenlich erkennen: dann ist es möglich, in der Urwissenschaft, und zwar als inneren Theil der Geschichturwissenschaft (der philosophischen oder metaphysischen Geschichtwissenschaft), den Urbegriff und das Urbild der sich ewiggleichen, stetwerdenden, geschichtlichen Entfaltung der Menschheit in Gott überhaupt, (S60) und eines jeden Himmelswohnortes insbesondere, (S61) als ewige Wahrheit reinvernünftig, (a priori) zu erkennen. (S62) Diese urwissenschaftlichen Erkenntnisse in reiner Vernunft fähigen dann den Geist, auch die Geschichte der Menschheit, sofern sie in der Geschichte dieser einzeInen Theilmenschheit erkennbar ist, zu erforschen, die Ergebnisse dieser Forschung aufzufassen, und den so gewonnenen Geschichtbegriff und das Geschichtbild dieser bcstimmten Theilmenschheit, nach dem Urbegriffe und dem Urbilde der Menschheit und des Menschheitlebens selbst, würdigend zu beurtheilen, und dadurch endlich den eigenleblichen Musterbegriff und das Musterbild dieser Theilmenschheit zur Anschauung zu bringen.

    In der Zeit, wo dieses Ganze der Erkenntniß in das Bewußtsein einer Theilmenschheit, also auch in das Bewußtsein der Menschheit dieser Erde, eintritt, gelangt diese Theilmenschheit zu vollem Selbbewußtsein, zu vollwesenlicher Selbinnigkeit, (W37) in Gott; sie beginnt dann das Lebenalter ihrer reiferen Jugend, - und erst in ebendieser Zeit kann der erste vollbewußte gesellschaftliche Anfang, den Menschheitbund zu stiften, gemacht werden. Alle früheren Anfänge einer allgemeinmenschlichen Vereinigung, welche diese Theilmenschheit in früheren Lehenzuständen, ehe sie zu diesem urwissenschaftlichen Selbbewußtsein in Gott gelangt, in gottinniger Ahnung gemacht hat, werden sich zu diesem ersten, im Vollbewußtsein des Urbegriffes und des Urbildes gegründeten Anfange des Menschheitbundes ebenso verhalten, wie die vorhergegangenen Vernunftahnungen der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes zu der Erkenntniß, (dem Wesenschaun) derselben im Gliedbau der Einen Wissenschaft.

    Dann ist in wissenschaftlicher Einsicht auch der Gliedbau des Gesetzes erkennbar, wonach jede Theilmenschheit eines einzelnen Himmelwohnortes, in sich selbst und im Vereinwechselleben mit nebengeordneten und mit höheren Ganzen der Menschheit in Gott (des Menschheitwesen in Wesen), in höheren Lebengebieten des Leibwesens (der Natur) und des Geistwesens (der Vernunft) ihr Eigenleben vom Keime des Lebens an bis zu dessen Höhepunkte wachsend, dann in gleichschwebender Vollkraft lebwirkend, endlich wiederum bis zur Auflösung abwachsend, vollführt. Dieser Gesetzgliedbau ist ein innerer, untergeordneter, dem Ganzen ähnlicher Theil des Lebengesetzes der ganzen Menschheit, sowie dieser wiederum ein bestimmter innerer Theil dem Gesetzgliedbaues des Einen Lebens Gottes (des Einen Wesenlebens) (S63) ist.

  11. Fr. (10) Wird auch auf Erden ein Theilmenschheitbund gebildet werden?

    Anw. Auch auf dieser Erde berufet Wesen, und in Wesen Geistwesen und Leibwesen (Gott, und in Gott die Vernunft und die Natur), alle Menschen zu gesellschaftlicher Vereinigung in ein gliedlebiges (organisches) Ganzes, in Eine gesellige Menschheit, wie in Einen Menschen; die geistlichen und leiblichen und geistleiblichen (W38) Bedingungen dieses Vereinlebens sind bereits nach Raum, Zeit, und Kraft zum Theil wirklich (S64) in dem Leben der Erde (S65) und in dem Leben der Völker; und die Hofnung, daß die Menschheit dieser Erde stetig im Lebwesenlichen, im Guten, - fortschreiten, und einst auf eigenthümliche Weise schon auf Erden als Ein geselliges Ganze (Organismus) werde vollendet werden, beruht sonach auf festen allgemeinfaßlichen Gründen. (S66)

    Da aber jeder Einzeltheil eines Gliedganzen (eines Organismus) auch in seiner Lebenentfallung dem Gesetzgliedbau seines Ganzen folgt, mithin auch nur als ein dem Ganzen eigenleblich verbundner Gliedtheil in der Ausbildung seines Lebens erkannt, gewüirdigt und urbegriffgemäß höher belebt werden kann: so gilt ein Gleiches auch von dem auf Erden werdenden Menschheitbunde nach seinem Verhältnisse in dem auf Erden werdenden Menschheitleben. Die Erkenntniß der Geschichte, des Geschichtbegriffes, und aus eigenleblichen Musterbegriffes und Musterbildes des Menschheitbundes kann also nur als ein innerer Theil der gleichartigen Erkenntniß des ganzen werdenden Lebens dieser Erdmenschheit gewonnen, und für das werdende Menschheitleben und den werdenden Menschheitbund selbst fruchtbar ausgebildet werden. Nur in diesem Ganzen der geschichtwissenschaftlichen Erkenntniß ist es auch möglich, die geschichtlichen Anfänge des Menschheitbundes auf dieser Erde zu entdekken und zu würdigen, und zu erkennen, sowohl Was für die Ausbildung des Menschheitbundes jetzt und in jeder Zukunft gethan werden kann und soll, als auch, Was hinsichts der eigenleblichen Beschränkungen dieser Erdmenschheit im wirklichen Entfaltgange derselben für die Vollendung des Menschheitbundes auf Erden erwartet werden kann.

    Die Menschen dieser Erde sind in der fortschreitenden Entfaltung des Menschheitlebens auf Erden noch nicht in Eine gliedlebliche Menschheit (in Eine Sellmenschheit als in Ein Gliedlebwesen) vereiniget, weder im Ganzen ihrer Urzeitewigen Bestimmung (W39) noch in Hinsicht irgend eines einzelnen wesenlichen Theiles derselben; und alle bisherigen, den einzelnen Theilen der menschlichen Bestimmung gewidmeten Gesellschaften erfüllen die gesellige Bestimmung der Menschheit auch auf dieser Erde noch nicht. (S67) Denn wird bei deren Prüfung der Urbegriff eines in allen seinen Theilen vollständig und einklangig lebenden Gliedganzen zum Grunde gelegt, so zeigt sich, daß zwar jede der schon bestehenden Gesellschaften den Menschen von einer einzelinen Seite ergreift, und in einer einzelnen Hinsicht bildet, (S68) daß aber keine von allen, noch auch alle zusammengenommen in ihrer vereinten Wirksamkeit, den ganzen, ungetheilten Menschen unmittelbar und ganz, vor und über allen einzelnen Hinsichten, erfassen und bilden, (S69) und daß daher alle bisherigen Gesellschaften jenes höchste Gebiet menschlicher Wirksamkeit: die Ausbildung des ganzen, ungetheilten Menschheitlebens als Eines vollwesenlichen Gliedganzen (Organismus), und darin auch jedes Einzelmenschen, als ganzen, ungetheilten, in sich selbst eigenleblich vollendeten, und dem Ganzen der Menschheit in Vereinleben vollwesenlich verbundnen Menschen, noch nicht angebaut haben, sondern dasselbe der höher belebten, reiferen Menschheit als Gegenstand ihres gesellichaftlichen Bestrebens übrig lassen. (S70) Der nunmehr in dem Gliedbau der Wissenschaft an's Licht gebrachte Urbegriff der Menschheit, und die darin enthaltnen Urbegriffe des Menschheitlebens und des Menschheitbundes, (S71) bei der durch die ganze bishereige Entfaltung der Menschheit bereits auf Erden begründeten Fähigkeit der Völker, diese lebenwesenliche Lehre zu fassen, läßt, im Vertrauen auf Gottes eigenlebliche Hülfe, erwarten, daß der Menschheitbund als selbständige Gesellschaft auf Erden werde gegründet, und, gemäß den Gesetzen des fortschreitenden Menschheitlebens, ausgebildet und auf eigenlebliche Weise vollendet werden. (S72)

  12. Fr. (11) Wie verhält sich der Masonbund oder die Freimaurerbrüderschaft zu dem Theilmenschheitbunde, der auf Erden gebildet worden werden soll und gebildet werden wird?

    Antw. Zwar bestehet eine, auf wissenschaftliche Anschauung gegründete, in verinunftgemäßer Verfassung und offener Wirksamkeit thätige Anstalt für das Urleben der Menschheit, des Einzelmenschen, und jedes einzelnen geselligen Vereines der Menschen, auf Erden noch nicht, und ein gesellschaftlicher Verein nach dem Urbegriffe und Urbilde des Menschheitbundes, der sich als bestehende Gesellschaft bewährt hätte, hat bisher auf Erden noch nicht geschlossen werden können: allein dennoch sind in der Menschheitgeschichte bei den ältesten und bei den jetztlebenden Völkern Vernunftahnungen, und in den Wissenschaftschulen aller Zeiten Andeutungen, der Lehre von dem gottinnigen und gottvereinten Menschheitleben, von der Menschheit als Einem gliedlebigen Ganzen, und von dem Menschheitbunde, nicht zu verkennen; ja auch mehre gesellschaftliche Anfänge das ganze Menschheitleben umfassender, gesellschaftlicher Vereinigung sind bei verschiedenen Völkern verschiedener Zeiten erwiesen. (S73) Unter diesen Anfängen nun ist der im Mittelalter auf den Grund der von den Römern und Griechen stammenden Bauzünfte (Baucorporationen) nach culdeisch-christlichen Grundsätzen errichtete Masonbund ausgezeichnet, welcher sein Dasein und seine Wirksamkeit als Freimaurerbrüderschaft stetig bis heute fortgesetzt, und besonders seit seiner Höhergeburt im achtzehnten Jahrhunderte allgemeinere Verbreitung über alle gebildetere Völker der Erde gewonnen hat. Dieser Bund erweiset sich in Lichte seiner echten Geschichte, gewürdiget nach den urwesenlichen und ewigen Urbegriffen und Urbildern, als der jetzt noch einzige geschichtliche Keim und Anfang eines rein- und allgemeinmenschlichen Vereines für die ganze ungetheilte Menschlichkeit (Menschwesenheit) (W40) in jedem Menschen, und erscheint zugleich als fällig, durch Höhergeburt und Urgestaltung in einen solchen Keim und Anfang des Menschheitbundes selbst verwandelt werden zu können, der nicht allein die reine Menschlichkeit seiner freigesellig vereinten bloß männnlichen Mitglieder, sondern die ganze in einen Gliedbau der Geselligkeit zu vereinende Menschheit selbst in Männern und Frauen, in Kindern, Erwachsnen und Greisen, in ganzer Allgemeinheit und Offenheit, als Zweckbegriff seines gesellschaftlichen Strebens umfaßt.

  13. Fr. (12) Was ist also die Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Die Freimaurerbrüderschaft, mit ihrem echtüberlieferten Namen die Masonbrüderschaft oder der Masonbund, ist ein theilweiser Anfang (S74) des Menschheitbundes, dessen Urbegriff der Zweckurbegriff der Freimaurerbrüderschaft ist. Dieser Bund wurde im Mittelalter in der Kunstgesellschaft der befreiheiteten Baukünstler gestiftet, die sich Masonen (W41) (Masons) nannten, welches Wort eigenlich einen Künstler überhaupt bedeutet; und er ist seitdem bisheute in stetiger Überlieferung seiner Verfassung, Einrichtungen und Gebräuche in den Freimaurerlogen fortgepflanzt worden.

  14. Fr. (13) Was ist die Freimaurerei ihrer (S75) Wesenheit (W42) nach?

    Antw. Das gesellschaftliche Vereinurleben der Menschheit, sofern dasselbe in der Freimaurerbrüderschaft oder dem Masonbunde, im Erkennen, Fühlen, Wollen und Handeln dargelebt werden soll, und wirklich durgelebt wird. (S76) Und der Urbegriff des gesellschaftlichen Vereinurleben der Menschheit ist daher der Urhegriff, worauf sich die Freimaurerei, als ein geschichtlich Gegebnes, in ihrer eigenleblich beschränkten Gestaltung, als auf dasjenige Ewigwesenliche bezieht, welches sie, laut ihres Geschichtbegriffes, in der Zeit darleben soll. (W43)

  15. Fr. (14) Welches sind die geschichtlichen Thatsachen, die es erweisen, daß die Freimaurerbrüderschaft ein theilweiser Anfang des Menschheitbundes ist?

    Antw. Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft, besondere die darin mittels der dieser Brüderschaft eignen Lehrzeichen (Symbolen), nach der ihnen beigefligten amtlichen Erklärung, enthaltenen Lehren, und vorzüglich die in einer dieser drei Urkunden, in der Yorker Constitution, geschichtlich übelieferte älteste Verfassung der Brüderschaft, und wiederum in dieser Verfassungsurkunde vorzüglich das in den sogenannten Altgesetzen (old charges) enthaltene Grundgesetz (S77) dieser Verfassung. Diese drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft beweisen die wesenliche Beziehung derseIben auf den werdenden Menschheitbund, besonders für das erste Lebenalter der Freimaurerbrüderschaft; für das zweite Lebenalter aber ist dieser Beweis vorziiglich in den Kunsturkunden der im Jahr 1717 in London gestifteten (hernach neuenglisch genannten) Großloge, welche das zweite Lebenalter der Brüderschaft begonnen hat, enthalten, besonders in dem Gebrauchthume (Rituale) dieser Großloge, sowie dieses in drei aufeinander gefolgten Gestalten urkundlich vorhanden ist, und hauptsächlich in den im J. 1723 umgearbeiteten, von dieser Großloge bekanntgemachten; Altgesetzen (old charges), ganz vorzüglich in dem Ersten derselben. (S78) Aus diesen Urkunden, deren größter Theil von der brüderschaft bis hieher als die ihrigen anerkannt, und von den echten Zweigen derselben als gesetzkräftig bei ihrer ganzen masonischen Werkthätigkeit angesehen worden sind, zusammengenommen mit der echten Geschichte der Freimaurerbrüderschaft selbst, wird der Geschichtbegriff derselben erkannt, und der Beweis vollendet, daß die Freimaurerbrüderschaft ein theilweiser Anfahng des Menschheitbundes ist.

  16. Fr. (15) Was ist die Freimaurerei ihrem geschichtlichen Begriffe nach?

    Antw. Ein auf die Ahnung der Erkenntniß der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes gegründetes Vereinleben (Vereinwirken) zu Bildung und Ausübung der Menschlichkeit.

  17. Fr. (16) Was soll demnach die Freimaurerbrüderschaft ihrem geschichtlichen Begriffe und ihrem Grundgesetze gemäß schon jetzt sein?

    Antw. Ein gesellschaftlicher Männerverein zu Ausbildung der Menschlichkeit seiner Mitglieder, und zu einer gesellschaftlichen reinmenschlichen Werkthätigkeit. (S79)

  18. Fr. (17) Was ist Menschlichkeit jedes Einzelmenschen, als eines freien Selbwesen (Freiselbwesen, Person)?

    Antw. Die Menschlichkeit (Menschwesenheit) jedes Menschen als eines freien Selbwesen bestehet darin, daß er als ein ganzer, ungetheilter, in seiner Art vollwesenlicher Mensch, in sich selbst, und als Glied der ganzen Menschheit der Erde, und der Einen gottinnigen und gottvereinten (S80) Menschheit in Gott, lebe, das ist: also denke, empfinde, wolle und handle. (S81)

  19. Fr. (18) Bildet und übt die Freimaurerbrüderschaft wirklich schon jetzt die Menschlichkeit ihrer Mitglieder?

    Antw. Die Menschlichkeit jedes Einzelmenschen kann selbst nur als innerer Theil, und nur im Wechselleben mit dem im Menschheitbunde gedeihenden Menschheitleben, soweit es überhaupt auf dieser Erde möglich werden wird, (S82) vollendet werden; es kann daher von der Freimaurerbruderschaft auch für die Bildung der Menschlichkeit ihrer Mitglieder nur Das erwartet werden, was bei dem noch unvollendeten heutigen Lebenstande der Menschheit, und bei dem dadurch bdedingten inneren unvollendeten Zustande der Brüderschaft möglich ist. - Die Bestimmung der Freimaurerei und der der Freimaurerbrüderschaft als als Gesellschaft für die Menschlichkeit ihrer Mitglieder ist rein und ganz nur erst von einer sehr kleinen Anzahl einzelner Brüder anerkannt; die Brüderschaft selbst hat noch nicht einmal einen eignen Lehrbegriff, worin der Urbegriff (die Idee) der Menschlichkeit ganz und rein, und ohne Bild und Hülle, und in dem Gliedbau seiner innern Theile wissenschaftlich, oder auch nur in einem ahnenden Entwurfe, dargestellt wäre. Das Gebrauchthum (Ritual), und das Lehrzeichenthum (die Symbolik) der Brüderschaft, auch wo sie rein geübt werden, deuten nur auf Menschlichkeit hin, viele der überlieferten Gebraüche sind sogar mit der Menschlichkeit im Widerstreite; und viele, jetzt noch in der Brüderschaft allgemein bestehende, dem Urbegriffe und Urbilde, sowie dem Geschichtbegriffe des Bundes, und seinen, von ihm selbst ausgesprochnen und angenommenen, Grundgesetzen widerstreitende Einrichtungen können den nicht urbesonnenen Menschen leicht in Hinsicht der reinsittlichen Gesinnung irreleiten, und zu Menschheitwidrigem mitveranlassen.

  20. Fr. (19) Hoffest Du, die Freimaurerbrüderschaft werde sich zu dem Urleben der Menschheit erheben, und ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes werden?

    Antw. Die Freimaurerei, sowie sie bisjetzt von der Freimaurerbrüderschaft geübt wird, ist beiweitem noch nicht das Urleben der Menschheit, wie dieses im Menschheitbunde verwirklicht werden soll; auch kann die Freimaurerei, als geschichtlich Gegebnes gedacht, ohne Wiedergeburt und Neugestaltung in den Schranken ihres jetzigen geschichtlichen Begriffes ihre Wirksamkeit für Menschlichkeit und Menschheit nicht wesenlich erhöhn und erweitern. Ferner, alles in der Freimaurerbrüderschaft an Lehre und Gesetzgebung Überlieferte ist gegen das im Urbegriffe des Menschheitbundes Geforderte nur sehr Weniges, nur Mangelhaftes, und Unvollständiges, und die jetzt wirkliche Brüderschaft hat in ihren Gebraüchen, Gesetzen und in ihren bestehenden Einrichtungen vieles ihrem eignen Grundgesetze, und noch mehres dem Urbegriffe des Menschheitbundes Widerstreitende: allein die Erkenntniß der Wahrheit wird mitbewirken, daß das überlieferte Gute beibehalten und höhergebildet, und das Wesenwidrige entfernt werde, und daß nach neuem Musterbilde mit Gottes Hülfe ein neuer Bund entstehe; und so hoffe ich, die Freimaurerbrüderschaft, als die einzige jetzt bestehende reiner Menschlichkeit gewidmete Gesellschaft, werde sich zu Erkenntniß des Urlebens der Menschheit aufschwingen, und in innigerer Vereinigung mit der Menschheit selbst, deren untergeordneter Theil sie ist, den Menschheitbund gründen helfen.

  21. Fr. (20) Soll das UrIeben der Menschheit Masonei oder Freimaurerei, und der Menschheitbund Masonbund oder Freimaurerbrüderschaft heißen?

    Antw. Nein; weil diese Benennungen nur auf einen geschichtlich gegebnen beschränkten Zustand des auf Erden beginnenden Menschheitbundes passend sind, wonach bloß Männer, und zwar ursprünglich als Genossen der Bauzunft, an jenem ersten Versuche reinmenschlicher Geselligkeit Theil nahmen; da im Gegentheil der Menschheitbund alle Menschen, Männer und Frauen, Kinder, Erwachsne und Greise, umfassen soll; Welches in jenem beschränkten Zustande, und in der überlieferten masonischen Zunftverfassung, nicht geschehen kann. Mit diesen Beschränkungen und den damit einstimmigen Einrichtungen werden also auch im werdenden Menschheitbunde jene Benennungen wegfallen (S83)

  22. Fr. (21) Wie soll und kann sich die Freimaurerbrüderschaft zu dem Urleben der Menschheit erheben, und ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes werden?

    Antw. Dadurch, dafs sie die in den vorigen Antworten ausgesprochnen Grundwahrheiten beherzigt, und sich, danach zu leben, und sich selbst danach umzubilden, entschließt; daß sie sich also zu der Anschauung des Urbildes der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes erhebt, ihre eigne Entfaltung rein geschichtlich erforscht, und den gefundnen Zustand nach jenen Urbegriffen und Urbildern würdigend beurtheilt; daß sie hiernach ein neues Musterbild des Bundes entwirft, sich demgemäß urneu gestaltet, alles Menschheitwidrige in Verfassung, Gesetzgebung, Lehre, Gebrauchthum, und Werkthätigkeit entfernt, und von dem Überlieferten nur Das, in dem höheren Ganzen ihres neuen Lebens verklärt, beibehält, was urbildgemäß, also für alle Zeit wesenlich, und dabei dem jetzigen Lebenstande der Menschheit eigenleblich angemessen ist.

    Wird dieser Gottes und der Menschheit einzig würdige Weg der Höherbildung der Freimaurerbrüderschaft in sittlicher Freiheit, nach eigner wissenschaftlicher Einsicht, in Liebinnigkeit und in Liebefrieden, eingeschlagen, (S84) so wird vor der erkannten Wahrheit der Irthum, vor der erwachten Weseninnigkeit (S85) die Lustgier und Leidenschaft, (S86) vor dem reinsittlichen Urwillen des Einen Lebwesenlichen (S87) der wesenwidrige Wille schwinden; die bis hieher bestehenden menschheitwidrigen Gebraüche, Gesetze und Einrichtungen werden vonselbst erlöschen; die erstwesenlichen Eigenschaften des werdenden Menschheithundes werden lebwirklich werden, und ein neuer, urguter, urschöner Baut wird sich erheben.

II.

Ob und inwiefern die Masonei (Freimaurerei) geheim gewesen sei, jetzt geheim sei, und in Zukunft geheim sein könne und solle. (S88)

  1. Fr. (22) Ist die Masonei, das ist die Freimaurerei, ein Geheimniß? (S89)

    Antw. Die Masonei oder Freimaurerei, sofern sie von dem Masonbunde, oder der Freimaurerbrüderschaft, ausgeübt wird, ist, sowohl an sich, als nach der Absicht der Brüderschaft, nicht ihrer ganzen Wesebheit, noch ihrem ganzen Dasein nach, geheim, (S90) sondern zufolge der jetzt bestehenden Gesetze aller einzelnen Logen und Logenvereine, welche letzteren sich zu dem Urbilde des Menschheitbundes, ja selbst zu dem reinen Geschichtbilde der Masonei (S91) wie unvollkommne Versuche verhalten, soll bloß ein Theil der aüßeren Form, nehmlich die von der Baukunst entlehnte Lehrzeichenkunst (symbolische Kunst) und deren Ausübung in dem Logengebrauchthume (dem Logenrituale), welcher Theil der aüßeren Form von den Verhehlenden fälschlich für das Erstwesenliche (Wichtigste) und Ersteigenwesenlich (das wichtigste Characteristische) der Masonei selbst geachtet wird, allen Nichtaufgenommenen geheim gehalten werden; und deßhalb soll auch, nach den erwähnten in der Brüderschaft bestehenden Gesetzen und Einrichtungen, (S92) zu der inneren gesellschaftlichen Werkthätigkeit der Brüderschaft, sowie zu allen ihren, der gesellschaftlichen Ausübung der Maurerei gewidmeten Versmmlungen, kein Nichtmitglied der Brüderschaft zugelassen werden. Es bestimmen jedoch verschiedne einzelne Maurer in ihren Kunstlehren, (S93) und verschiedne einzelne Logen und Logenvereine in ihrer Gesetzgebung die Grenzen und die Art dieser Verheimlichung verschieden.

  2. Fr. (23) Ist denn das Geheimsein der Lehrzeichenkunst (der symbolischen Kunst) und der inneren Werkthätigkeit der Brüderschaft eine von der ganzen Brüderschaft gemachte Anordnung?

    Antw. Nein; weil die Brüderschaft als ganze Brüderschaft, das ist, als Eine, wirklich vereinigte, gesellschaftrechlich (socialrechtlich organisirte) und als solche arbeitende Gesellschaft, noch nie und nirgend im Leben wirklich da gewesen ist, noch auch heute als solche da ist. (S94)

  3. Fr. (24) Ist ein jeder Freimaurerbruder verpflichtet, die Lehrzeichenkunst (die symbolische Kunst) und die innere Werkthätigkeit der Brüderschaft zu verhehlen?

    Antw. Er ist nach dem bestehenden Gesellschaftrechte der Loge oder des Logonvereines, deren Mitglied er ist, hierzu nur insoweit verbunden, als sein gethanes Gelöbniß (S95) reicht; und selbst dieses Gelöbniß ist für ihn, als Menschen, nur insoweit, und nur so lange, verbindend, als ein in der geschichtlichen Wesenheit der Masonei und ihres Verhältnissen zu dem gegenwärtigen ganzen Menschheitleben enthaltener Grund der angelobten Verheimlichung für ihn, das ist, nach seiner Einsicht, stattfindet, und insofern er die von andern Brüdern, einzelnen Logen und Logenvereinen für verpflichtenden Grund der Verheimlichnug gehaltnen Umstände undt Verhältnisse in eigner Einsicht selbst als einen solchen Grund anerkennt. - Denn nur auf einem solchen Grunde könnte, nach Vernunft und Recht, die innere Verpflichtung und die aüßere Verbindlichkeit für jeden Freimaurerbruder beruhen, in Hinsicht des Freimaurerbundes irgend Etwas zu verhehlen, also auch die Verbindlichkeit, dessen Lehrzeichenkunst und innere Werkthätigkeit vor Nichtmitgliedern des Bundes, oder auch vor Mitgliedern, (S96) geheimzuhalten. Nur auf einen solchen Grund könnte sich auch die gesellige Befugniß stützen, hierüber von jedem Aufzunehmenden eine feierliche Erklärung, daß er der Maßregel jener Verheimlichung beistimme, oder auch ein feierliches Versprechen, daß er selbst jene Verheimlichung beobachten wolle, zu fordern. Eindlich könnte auch nur ein solcher Grund die Befugniß rechtfertigen, dieses Versprechen, oder jene Erklärung für jeden Aufgenommenen auch hinterher als aüßerlich gesellschaftrechtlich verbindend anzusehen.

    Ein jedes, wenn schon freiwillig gethanes, versprechen aber, es betreffe was immer für einen Gegenstand es wolle, bleibt, wie überhaupt jede einzelne, im Leben freiwillig eingegangene, selbeigenlebliche (persönliche) Verpflichtung, stets der Einen Urverpflichtung zu dem Einen Urguten in Gott, welche Gott selbst dem nach Reinheit des Herzens strebenden Menschen durch das Gewissen kundthut, untergeordnet und davon abhangig; mithin bleibt auch die Verbindlichkeit, ein gethanes Versprechen zul erfüllen, zu jeder Zeit dem Richtspruche des Gewissens unterwürft. - Der Inhalt jedes eigenleblichen Versprechens, es werde in Form eines Eides, oder in was immer sonst für einer Gestalt, abgelegt, darf der Urverpflichtung zu dem Einen Urguten in Gott nicht widerstreiten; denn durch die Urverpflichtung zu dem Einen Urguten in Gott sind wir vor und über jedem einzelnen und besonderen eigenleblichen Versprechen, Zusage oder Eide, urwesenlich und ewig, also auch in der Zeit bleibend, unauflöslich, und ohne alle Ausnahme verpflichtet. Die Pflicht geht Dem, der sie kennt, über Alles, was ihm im Leben begegnen kann. Ein so Gesinnter allein ist seinem vernunftgemäßen Versprechen, unter aIlen aüßeren Umständen, zuverlässig treu; er erfüllet, Was er versprochen, ohne alle Hinsicht auf Lust und Schmerz, auf Lohn und Strafe und aüßeren Zwang, bis an die Grenze der Möglichkeit. (S97)

  4. Fr. (25) Von Wem rührt das Gesetz dieses Geheimhaltens in der Freimaurerbrüderschaft ursprünglich her?

    Antw. Zunächst von den Stiftern der Brüderschaft im Mittelalter in den britischen Inseln. (S98) Damals aber war das Geheimniß, das ist, das Geheimgehaltene, ein Doppeltes: zuerst Kenntnisse und Fertigkeiten in der Baukunst, dann aber auch allgemeinmenschliche Wahrheiten (Lehren) und Bestrebungen; von welchen lezteren, seit sich im Jahr 1717 die Brüderschaft von der eigenlichen Bauzunft der englischen Freimaurer (S99) im Wesenlichen (S100) abgesondert und als selbständige, nach Reinmenschlichkeit strebende, Gesellschaft ausgebildet hat, jetzt noch allein die Rede sein kann. Die drei ältesten Kunsturkunden zeigen uns deutlich an, inwiefern, weßhalb und mit welcher Gesinnung die Stifter des Bundes damals allgemeinmenschliche Wahrheiten und Bestrebungen verhehlten. Denn diese Urkunden behaupten: "daß die Menschen damals," im Mittelalter, "im Dunkeln und in tiefes Verderben versunken gewesen, welches durch die Lust (Lustgier) in die Welt gekommen sei." (S101) Sie erwähnen aber auch ausdrücklich: "daß die Masonen auf alle Weise und immer von Zeit zu Zeit den Menschen solche von ihren Geheimnissen mitgetheilt haben, welche allgemeinnützlich sein konnten. Nur solche haben sie zurückbehalten, welche hätten schädlich werden können, wenn sie in üble Hände gekommen wären; (S102) und einige ihrer Künste vorhehlen sie nur deßhalb, damit diese nicht von bösen Menschen zu übeln Endzwekken gebraucht werden mögen" (S103) Weiter erklären auch diese Urkunden: "daß die Masonen den andern Menschen viele Künste gelehrt haben, und daß sie Lernbegierige unterrichten wollen." (S104) Endlich verkündigt der wesenliche, durch ein Grundlehrzeichen versinnbildete, unbedingte Ausspruch der zweiten Kunsturkunde: "die Masonei ist allgemein," (S105) die echtmenschliche und menschheitinnige, und ebendeßhalb echtmasonische, Überzeugung der Stifter unseres Bundes, und Überhaupt der altzeitigen Brüder: daß die Masonei oder Freimaurerei alleit einzeInen Menschen und der ganzen Menschheit gemeinsam wesenlich sei, und daß sie daher einst allen Menschen offen gelehret, und von allen Menschen "in Einer allgemeinen Loge", gesellschaftlich ausgeübt werden solle. Zugleich giebt derselbe Ausspruch, vereint mit der Wahl von Sonne, Mond und Meister zu drei kleinern Lichtern in der Masonei, (S106) die Absicht der Bundstifter und altzeitigen Brüder zu erkennen: für diese Allgemeinheit der Masonei vernunftgemäß zu wirken.

    Die Stifter des Masonbundes, sowie überhaupt die altzeitigen Brüder, welche den Lehren und Vorschriften der drei ältesten Kunsturkunden folgten, haben also, laut ihrer eignen ausdrücklichen Erklärung, kein allgemeines, sondern nur ein bedingtes und hinsichts jedes zu verschweigenden Gegenstandes in der Höherausbildung des Menschheitlebens vorübergehendes, (S107) Gesetz der Verschwiegenheit gegeben; und die nunzeitigen Brüder, Logen und Logenvereine können sich daher, zu Bstätigung der von ihnen hinsichts der Verschwiegenheit als Gesetz angenommenen Maßregeln, auf die Stifter der Freimaurerbrüderschaft, und auf die von ihnen dem Bunde gegebne Verfassung und Gesetze, sowie auf den Gebrauch und die Gewohnheit der altzeitigen Brüder, nur insoweit berufen, als eben diese von ihnen beibehaltenen oder erst jetzt angenommenen Maßregeln mit den soeben urkundlich angeführten Grundsätzen der Bundstifter und altzeitigen Brüder genau übereinstimmen, mithin auch nur insoweit, als die in den drei ältesten Kunsturkunden angeführten Gründe der Verheimlichung noch jetzt stattfinden. (S108)

  5. Fr. (27 - Anmerkung: 26 wird vom Setzer übersprungen) Haben denn also die Stifter der Freirmauerbrüderschaft und die altzeitigen Brüder nicht gewollt, daß die Freimaurerei und die Freimaurerbrüderschaft zu jeder Zeit geheim sein sollen?

    Antw. Es ist kein ausdrückliches, bejahendes, echt überliefertes Zeugniß auch nur eines einzigen Wortes vorhanden, welches den Willen oder auch nur die Überzeugung der Bundstifter oder überhaupt der altzeitigen Brüder ausspräche, daß die Freimaurerei und die Freimaurerbrüderschaft in der geselligen Ausübung ihrer reinmenschlichen Kunst (S109) für alle zukünftige Zeit geheim sein solle; vielmehr bezeugen die vorhin erwähnten ausdrücklichen Erklärungen und gesetzlichen Bestimmungen gerade das Gegentheil. Als Grund ihres Verhelens geben die altzeitigen Brüder in der zweiten und ersten Kunsturkunde an: "weil die Welt im Finstern und in Lust (Lustgier) versunken sei, und weil Manches von den damaligen auch gemißbraucht werden könne."

    Diese Geheimnisse aber, welche in den erwähnten Stellen unserer Urkunden gemeint sein können, sind in der heutigen Brüderschaft nicht mehr Vorhanden; auch sind sie jetzt der Menschheit auf andern ofnen Wegen, ohne die Brüderschaft, durch die höhere Ausbildung der Wissenschaft und der Kunst, sowie des Gottinnigkeitbundes und des Rechtbundes, zu Theil geworden. Dieses Alles berechtiget, anzunehmen, daß die Stifter unseres Bundes, und unsere altzeitigen Brüder, wenn sie zu unserer Zeit lebten, in Folge derselben lichten Erkenntnisse und Grundsätze, welche sie, laut der angeführten urkundlichen Stellen schon damals hatten, ihre lehrzeichenliche Kunstübung und Bundinnigung (ihr symbolisches Ritual und ihre Liturgie) und die ganze Werkthätigkeit der Brüderschaft nicht länger würden verhehlen wollen, sondern daß sie vielmehr dieselben offen und volkkundlich machen und mit Freuden dem jetzigen Lebenstande (Culturstande) der Menschheit gemäß, in Übereinstimmung mit Gottinnigkeit und Pflicht, reinigen, veredeln und urbildlich höhergestalten würden.

  6. Fr. (27' - Anmerkung: Doppelte Nummerierung) Gesetzt aber, die Bundstifter und die altzeitigen Brüder hätten es doch gewollt, daß die Freimaurerei und die Freimaurerbrüderschaft zu allen folgenden Zeiten geheim seien?

    Antw. So würde offenbar sein, daß sie geglaubt hätten, "die Welt,'" das ist die Menschheit dieser Erde, "werde ewig im Dunkeln bleiben." Darin nun hätten sie geirrt; (S110) und ihr Wille hätte auf einer voreiligen, zum Theil schon durch unsre Gegenwart widerlegten Voraussetzung beruht: er könnte also uns und die noch geistreiferen Nachkommen gar nicht verbindlich machen; und wenn wir dennoch diese vernunftwidrige Vorschrift befolgten, so würden wir nicht als reingute, sittlichfreie Menschen Gott und der Pflicht, sondern auf vernunftwidrige Weise einer verwerflichen willkührlichen Satzung folgen. Es ist überhaupt im Entfaltgange des Menschheitlebens wesenlich, daß die Freimaurerei, sofern sie in der Brüderschaft geübt wird, und der in Gesetzen ausgesprochne gesellschaftliche gemeinsame Wille dieser Brüderschaft frei nach Urbegrifen und Urbildern (Ideen und Idealen), der jedesmaligen Lebenstufe der Menschheit und dem Gesetze ihrer Lebenentfaltung gemäß, ureigenleblich weiter bestimmt und gebildet werde; und es ist mir kein einziger geschichtlicher Grund bekannt, der dazu berechtigte, den Stiftern unseres Bundes und den altzeitigen Brüdern überhaupt, welche im Mittelalter der Brüderschaft die Richtung auf das Reinmenschliche gaben, (S111) diese Einsicht im Allgemeinen abzusprechen; sie haben vielmehr durch bestimmte gesellschaftliche Einrichtungen und Gesetze bewiesen, daß sie stete Vervollkommnung des Bundes durch freie Berathung und Abstimmung aller Mitglieder als wesenlich erkannten und herbeiführen wollten. (S112)

  7. Fr. (28) Finden die Umstände und Verhältnisse, welche die Stifter unseres Bundes als verpflichtende Gründe jenes Geheimhaltens anerkannten, (S113) jetzt nicht mehr statt?

    Antw. Nein; denn die gebildetsten Völker Europa's, und deren Pflanzvölker, erkennen jetzt die Menschheit und das Leben derselben in den verschiedenen Zeitaltern, und nach seiner Ausbreitung über die ganze Erde, weit genauer. Ein Geist reinerer Menschlichkeit und Gottinnigkeit ist schon öffentlich aufgelebt, und es leben daher außer der Freimaurerbrüderschaft weit mehre wahrhaft menschlich Gesinnte, als in derselben. Diese nun üben Menschlichkeit und fördern das Leben der Menschheit auf Erden, ohne ihr Streben mit dem bloß aüßerlichen und vorübergehenden Namen der Freimaurerei zu benennen, und ohne dasselbe unter den aüßeren und vorübergehenden Formen der Lehrzeichenkunst und des Gebrauchthumes (der Symbolik und des Rituales) der Freimaurerbrüderschaft, und innerhalb der Grenzen der jetzigen Verfassung derselben, darzustellen und fortzupflanzen; (S114) sie sind Masonen und masonische Gesellschaften dem Geiste und der Wesenheit nach. In diesem Sinne ist Masonei schon zum größten Theile offen und offenkundig auf Erden, und nur der geringere Theil des schon jetzt belebten Wirkens für Menschlichkeit und Menschheit wird innerhalb der leider noch verschloßnen Maurerhallen geübt.

  8. Fr. (29) Hat denn die heutige Freimaureibrüderschaft eine reinmenschliche Kunstlehre, und eine Kunstwerkthätigkeit, welche geheimgehalten werden dürften oder brauchten?

    Antw. Keinesweges; denn es fehlt der Brüderschaft noch ganz an einer wissenschaftlichen und gegliedeten (philosophischen, systematischen und organischen) Bundlehre und Bundinnung (Liturgie), sowie, vorzüglich ebendeshalb, an einer planmäßigen, wahrhaft gesellschaftlichen Werkthätigkeit. Wenn aber die Freimaurerbrüderschaft, infolge der jetzt begonnenen durchgreifenden Wiedergeburt und Urgestaltung, zu einer menschheitbundlichen Lehre, Verfassung, Bundinnigung und Werkthätigkeit auch nur im neubefruchteten Keime gelangt sein wird: dann wird der im werdenden Menschheitbunde verklärte Masonbund auch reine und ganze Offenheit als ein erstwesenliches Grundgesetz anerkennen und unwandelbar befolgen. (S115)

  9. Fr. (30) Ist die Lehrzeichenkunst, das Gebrauchthum und die ganze innere Werkthätigkeit der jetzigen Freimaurerbrüderschaft bestimmt und geeignet, öffentlich zu sein?

    Antw. Ihrem Urbegriffe und Urbilde nach ist die Freimaurerbrüderschat bestimmt, auch in diesen Dingen so offen zu sein, als es die Menschheit selbst und das Leben der Menschheit ist; ihrem Geschichtbegriffe aber und ihrem gegenwärtigen Zustande nach ist ihr Lehrzeichenthum, ihr Gebrauchthum und ihre Verfassung, nachdem sie von allem Menschheitwidrigen gereinigt sein werden, bestimmt, mit in das höhere Ganze der Bundlehre, der Bundinnigung und der Werkthätigkeit des als ofne Gesellschaft werdenden Menschheitbundes aufgenommen zu werden, und so in edlerer, menschheitwürdiger Gestalt und in höherer Wirksamkeit fortzuleben. Daß nun Dieses auf jede der Vernunft und dem Rechte gemäße Art, und insbesondere durch weise Offenkundigkeit, befördert, und daß überhaupt die Höherbildung und Wiedergeburt der Freimaurerbrüderschaft begründet, begonnen und vernunftgemäß geleitet werde, dahin mitzuwirken hat jeder Freimaurerbruder das Recht, und, wenn er sich durch seine Einsicht und Geistkraft als dazu berufen erkennt, auch die innere Pflicht und die aüßere Verbindlichkeit. Sobald er aber Dieses lebendig einsieht, wird er auch diesem Berufe folgen, und sich in der Erfüllung desselben mit Gott und Menschheit einstimmig und lebenvereint erkennen und fühlen.

  10. Fr. (31) Wird, die Freimaurerbrüderschaft, wenn sie einst in dem werdenden Menschheitbunde als öffentliche Gesellschaft im Wesenlichen fortlebt, besser und wirksamer werden, als sie jetzt ist?

    Antw. Das Unedle und Menschheitwidrige in ihren Formen und in ihrer Werkthätigkeit, sowie aller Schade, den Dasselbe den Mitgliedern an Geist und an Gesinnung zufügt, Wird vorzüglich durch Offenheit und Öffentlichkeit entfernt, und das in ihr vorhandne EdIe, Lebwesenliche, Menschheitinnige und Menschheitwürdige wird erhalten, gereinigt, befestigt, und mit dem Höherganzen des werdenden Menschheitbundes vereingebildet werden, und dann im Lichte der Menschheit fröhlich gedeihen, und schöngute Früchte des Lebens bringen. Gottinnigkeit und Gerechtigkeit, Wissenschaft und Kunst werden sich vereinen, um den neuerstandnen Bund vollwesenlicher zu bilden; die ofne Macht und die heitere Schönheit des Wahren und des Guten wird die der Menschen zuerst in ihn versammeln, und den immer vollwesenlicher gebildeten Menschheitbund über die Erde verbreiten helfen.

III.

Von der Aufnahme zum Freimaurer nach den jetztbestehenden Gesetzen und Gebraüchen.

  1. Fr. (32) Wie wird der überlieferten KunstIehre gemäß ein Mann (S116) zum Freimaurer?

    Antw. Zuerst im Herzen.

  2. Fr. (33) Wie verstehest du Das?

    Antw. Fremd ist der Wesenheit der Freimaurerei nur das Unmenschliche und das Menschheitwidrige; also auch jeder Mensch, nur sofern er er unmenschlich und menschheitwidrig lebt. Nur die menschheitinnige und menschheitbundliche Gesinnung und Lebenführung, womit die rein und echt masonische in den ältesten Kunsturkunden ausgesprochne Gesinnung übereinstimmt, macht zu der Aufnahme in den Masonbund würdig; diese Gesinnung aber ist nur in Streben nach Reinheit des Herzens erlangbar. Wer daher als ganzer, ungetheilter, gliedlebiger (organischer) und urvereinlebiger (harmonischer) Mensch, als Glied der Menschheit, im Geiste derselben lebt, der ist, Was der Mason, oder Freimaurer, sein soll, in der Thatund in der Wahrheit, er gehöre der Freimaurerbrüderschaft als MitgIied an oder nicht. (S117) Wer dagegen, nachdem er zum Mitgliede der Freimaurerbrüderschaft aüßerlich aufgenommen worden, fernerhin in Gesinnung, Wort und Handlung unmenschlich bleibt, und das Unmenschliche in sich und in Anderen hegt, der ist nicht, Was er als Mensch und als Freimaurer sein soll, er nimmt insofern an der echten Masonei, welche Gesinnung und Leben im Geiste der Menschheit und der Menschlichkeit ist, keinen Antheil.

  3. Fr. (34) Wo wird der im Herzen Vorbereitete hernach aüßerlich als ein Mitglied der Freimaurerbrüderschaft, der jetzigen Verfassung gemäß, aufgenommen, und zu der Theilnahme an der geselligen Ausübung der Freimaurerei in der Brüderschaft berechtiget?

    Antw. In einer gesetzmäßigen und kunstgerechten Versammlung von Freimaurerbrüdern, welche den im Herzen Vorbereiteten auf sein besonnenes, freiwilliges Verlangen in den Bund aller auf der Erde lebenden Brüder Freimaurer, von denen jene Versammlung als echte Freimaurer anerkannt wird, nach den von ihnen für echt gehaltnen masonischen Grebraüchen, verfassunggemäß, als Mitglied und Mitbruder aufnehmen, ihn berechtigen, an ihrer eignen geselligen Ausübung der Freimaurerei gesetzmäßigen, thätigen Antheil zu nehmen, und ihn dadurch auch mit andern Brüdern und Brüdervereinen, das ist mit andern Logen und Logenbünden, mit denen sie hierzu durch freiwillige, gesellschaftliche Verträge verbunden sind, gesellschaftrechtlich also vereinen, daß er auch von ihnen als gesetzmäßig aufgenommener Bruder Freimaurer anerkannt, und in ihre Versammlungen zugelassen werde.

  4. Fr. (35) Welches sind die nach den jetztbestehenden Gesetzen der Logen für wesenlich gehaltenen Bedingungen, um zum Bruder Freimaurer aufgenommen zu werden?

    Antw. Daß der Ansuchende ein Mann, mündig, bürgerlich frei, und von seiner bürgerlichen Obrigkeit keines peinlichen Verbrechens überwiesen sei; daß er ferner aus freiem Willen bei einer gesetzmäßigen Versammlung von Freimaurerbrüdern um die Aufnahme nachgesucht, und daß ihn dieselbe Vorsammlung durch einmüthige, freie Abstimmung der Aufnahme würdig erklärt, und dazu wirklich eingeladen habe. (S118)

  5. Fr. (36) Sind diese Bedingungen alle wesenlich, vernunftgemäß, und bleibend?

    Antw. Dem Urbegriffe und dem Urbilde des Menschheitbundes zufolge sollen Männer und Frauen, Kinder, Erwachsen und Greise, Mitglieder desselben sein; und die Wissenschaft von der gottinnigen Menschheit lehrt, daß auch der im jetzigen bürgerlichen Leben aüßerlich Unfreie der Menschheitinnigkeit und menschheitbundlichen Gesinnung empfänglich ist, und daß selbst der Lasterkranke, und der Verbrecher wider die bürgerlichen Rechtgesetze, der Besserung durch liebefriedliche, vernunftgemäße Belehrung, und, menschheitwürdige Behandlung, noch für fähig geachtet werden soll. (S119) Wenn daher der Freimaurerbund in den werdenden Menschheitbund aufgenommen sein wird, so wird er jede Beschränkung auch in Hinsicht der Fähigkeit zu der Mitgliedschaft aufheben, welche diesen Wahrheiten, und der in Einsicht derseIben belebten Gesinnung, widerstreitet.

  6. Fr. (37) Welches sind die Logengebraüche, die von den Logen jetzt für wesenlich gehalten werden, um eine Aufnahme zum Freimaurer gültig zu machen?

    Antw. Daß der Aufzunehmende in die gesetzmäßig vollzählige Versammlung von Freimaurerbrüdern gebracht werde, welche, ihn aufzunehmen, sich freiwillig entschlossen haben: daß er hierauf, die Lehrzeichenkunst (die symbolische Kunst) und deren geselIschaftliche Ausübung, sowie die innere Werkthätigkeit der Brüderschaft zu verschweigen und ihren Gesetzen treu zu sein, noch vor der Mittheilung dieser Gegenstände, angelobe; daß er sodann nach dem freien Willen aller Brüder, welche zugegen sind, für einen Bruder Freimaurer ausdrücklich erklärt, und daß er endlich mit dr jetzt gebraüchlichen Lehrzeichenkunst und mit der Verfassung der Brüderschaft bekannt gemacht werde.

  7. Fr. (38) Sind diese Gebraüche und Einrichtungen demn Geschichtbegriffe der Freimaurerbrüderschaft, und dem Urbilde des Menschheitbundes, gemäß, und können sie fernerhin unverändert bestehen?

    Antw. Ein jedes unbedingte Versprechen der Verschweigung, welches vor der Mittheilung des zu Verschweigenden abgelegt wird, ist, wenn die Verheimlichung des nachher entdeckten Gegenstandes desselben mit Pflicht und Gewissen streitet, in sich selbst nichtig und unverbindend, und für die Freimaurerbrüderschaft insbesondere, aus denl früher angeführten Gründen, (S120) verwerflich. Überhaupt aber müssen die die Aufnahme zum Mitbruder betreffenden Gesetze, Einrichtungen und Gebraüche zeitstetig nach dem Urbegriffe, dem Urbilde, dem Geschichtbegriffe und dem Musterbilde des Masonbundes geprüft, und veredelt, und höhergebildet werden. Was nun von dem Überlieferten wesenlich ist, das wird, entkleidet von seiner bloß zunftmäßigen oder volkeignen (nationalen), oder sonst ungenügenden Form, in schönerer Gestalt noch ferner bestehen; Was aber davon vernunftwidrig und menschheitwidrig ist, das soll und wird abgeschafft werden. Und wenn die Brüderschaft im Ganzen neubelebt und wiedergeboren sein wird, so werden dann auch die Bedingungen, die Verpflichtung und die Gebraüche der Aufnahme durchaus edel und menschheitwürdig bestimmt werden.

IV.

Urvergeistigung der Grundlehrzeichen (S121) (Grundsymbole) der echtüberlieferten Freimaurerei.

  1. Fr. (39) Welches ist das Erstwesenliche der Lehrzeichenkunst (der symbolischen Kunst) der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Die GrundIehrzeichen (Grundsymbole) der Freimaurerei.

  2. Fr. (40) Was ist ein Lehrzeichen (Symbol)?

    Antw. Ein Zeichen, (W44) welches an eine Lehre, das ist, an eine bestimmte Erkenntniß, erinnert, indem es durch die Vergleichung reiner Eigenwesenheit mit der Eigenwesenheit eines andern Gegenstandes die schon früher im Bewußtsein gehabte Vorstellung (Schauung) des Ietzteren wieder hervorruft (mitveranlaßt). Diese Vergleichung des Zeichens mit dem Bezeichneten ist bedingt, und wird möglich, durch die innere Ähnlichkeit Beider, das ist durch die Gleichheit des Gliedbaues des Eigenwesenlichen Beider. Daher ist diese gegenseitige Ähnlichkeit (Analogie) des Zeichens und des Bezeichneten die Bedingung, daß das erstere bezeichnen und die Vorstellung (Schauung) des dadurch Bezeichneten wieder hervorrufen (mitveranlassen) kann; (S122) und die Vollwesenheit (Vollkommenheit) dieser Ähnlichkeit des Zeichens und des Bezeichneten ist daher auch Bedingung (S123) der Vollwesmilteit eines Lehrzeichens. (W45)

  3. Fr. (41) Was ist ein masonisches oder freimaurerisches Grundlehrzeichen?

    Antw. Wonn wir die masonischen Lehrzeichen nach dem ewigren UrbegriflIe würdigen, welcher der Masonei zum Grunde liegt, so ist nur ein solches ein Grundlehrzeichen, welches und sofern es einen erstwesenlichen (W46) Theil des Urleben der Menschheit darstellt. In der überlieferten masonischen Lehrzeichenkunst finden sich nun mehre Lehrzeichen, die in diesem Sinne den Namen: Grundlehrzeichen, verdienen, da sie sich, der Auslegung gemäß, die denselben in der zweiten Kunsturkunde mit Worten der gewöhnlichen Volksprache beigefügt ist, auf erstwesenliche Theile des Menschheitlebens beziehen, und insbesondere die in der zweiten ältesten Kunsturkunde enthaltenen masonischen Grundlehrzeichen bilden ein in ihrer Art abgeschloßnes Ganzes. (S124)

  4. Fr. Welches sind diese in der zweiten ältesten Kunsturkunde überlieferten Grundlehrzeichen der Masonei oder Freimaurerei?

    Antw. Drei große Lichter (W47) in der Freimaurerei, drei kleinere Lichter (W48) in der Freimaurerei, das längliche Viereck, drei große Pfeiler, und die wolkige, vielfarbige Himmeldekke (Baldachin). (S125)

  5. Fr. (43) Wird in dem ältesten Lehrfragstükke Eines dieser Grundlehrzeichen für das erstwesenliche und wichtigste, das ist, für das HauptIehrzeichen erklärt?

    Antw. Ja, das Lehrzeichen dreier großer Lichter. (S126)

  6. Fr. (44) Welches sind diese drei großen Lichter?

    Antw. Ob diese gleich, als solche, nur Lehrzeichen sind, so werden sie doch in der zweiten Kunsturkunde nicht ausgesprochen, sondern auf's Neue versinnbildet, das ist, in einem Sinnbilde des Sinnbildes angedeutet.

  7. Fr. (45) Welches ist das Sinnbild des Sinnbildes, wodurch das Lehrzeichen der drei großen Lichter angedeutet wird?

    Antw. Die Bibel, das Winkelmaaß und der Zirkel (Kreiszieher). (S127)

  8. Fr. (46) Wodurch wird das Lehrzeichen dreier großenl Lichter urkundlich für das Hauptlehrzeichen erklärt?

    Antw. In den ersten drei Fragen der zweiten Kunsturkunde wird behauptet, daß in der Loge zwischen dem fragenden Meister und dem befragten Bruder sich die Masonei oder Maurerei, als ein Geheimniß, (S128) das heißt: versinnbildet, befinde: es liegt aber dann, dem in derselben Kunsturkunde genau bestimmten Gebrauchthume (Rituale) zufolge, zwischen Beiden nur Bibel, Winkelmaaß und Zirkel, und diese werden sodann auch dem Neuaufgenommenen, nachdem er zuvor Licht zu erlangen gewünscht hat, sobald die Binde seinen Augen entfällt, zuerst gezeigt; und es wird zugleich eine Erklärung mündlich beigefügt, (S129) deren Inhalt es erweiset, daß die Urlieber des masonischen Lehrzeichenthumes diese drei großen Lichter als Hauptlehrzeichen aufstellen.

  9. Fr. (47) Wie lautet diese Erklärung der Bibel, des Winkelmaaßes und des Zirkels, welche und sofern sie drei große Lichter (drei Großlichter) in der Masonei oder Maurerei sinnbildlich anzeigen?

    Antw. "Die Bibel, unsern Glauben (S130) zu regieren und zu leiten; das Winkelmaaß, unsere Handlungen gesetzmäßig zu machen; der Zirkel, uns innerhalb der gehörigen" (wesengemäßen) "Grenzen mit allen Menschen, insbesonderheit mit einem (mit jedem) Bruder (S131) verbunden zu erhalten." (S132)

  10. Fr. (48) Was wird demnach hier unter: Lichtern; verstanden, und Was bezeichnet das Wort: groß, hinsichts dieser Lichter?

    Antw. Lichter bezeichnen lehrbildlich: wesenliche Erkenntnisse, anschaulich erkannte Wahrheiten, und zwar, der angeführten urkundlichen Eklärung zufolge, diejenigen wesenlichen Wahrheiten (Wesenschaunisse), welche, wenn wir sie auf uns anwenden, erforderlich sind, "um unsern Glauben zu leiten und zu regieren, unsere Handlungen gesetzmäßig zu machen, und um uns mit allen Menschen, besonders aber mit unsern Brüdern, in den gehörigen" (wesengemäßen) "Grenzen verbunden zu erhalten." Sollen aber diese wesenlichen Erkenntnisse das urkundlich Geforderte leisten, so müssen sie allgemeine, urwesenliche (W49) und ewigwesenliche Vernunftwahrheiten, das ist, ewige Erkenntnisse oder Urbegriffe (Ideen) sein; und wahrscheinlich ebendeßhalb sind sie von den Stiftern dieses Gebrauchthumes groß, (W50) das ist, erstwesenlich, genannt worden.

  11. Fr. (49) Welches sind die Urbegriffe (Ideen), die in der Freimaurerei sinnbildlich drei große Lichter genannt werden?

    Antw. Die Urbegriffe: Gott, Mensch und Menschheit; (S133) welche Urbgriffe (S134) von Seiten des Erkenntnißvermögens die vollwesenliche (vollkommne) Ausbildung des Menschheitlebens mitbegründen. (S135) Denn Erkenntniß Gottes ist die innere Bedingung des Vereinlebens Gottes und der Menschheit (des Gottvereinlebens (W51), von dem wiederum Glaube (W52) ein innerer wesenlicher Theil ist; die Erkenntniß des Urbegriffes des Menschen aber ist wesenlich, um zu Erkenntniß der Reingüte (der reinen Sittlichkeit) und zu der reinsittlichen Lebenkunst zu gelangen; und der Urbegriff: Menschheit, endlich, welcher zugleich die Urbegriffe des Menschheitlebens und des Menschheitbundes in sich hält, begründet im Geiste jene menschheitinnige und und menschheitbundliche Gesinnung, wonach wir uns mit unseren Mitmenschen, in Gerechtigkeit und in Liebe, (S136) zum Guten, das ist zu dem Lcbwesenlichen, verbinden, und wonach dereinst auch die Menschen dieser Erde, in dem Menschheitbunde vereint, das Leben der Menschheit auf Erden ureigenthümlich vollenden können. Jeder einzelne Mensch aber soll zuerst Gott erkennen, dann sich selbst und die Menschheit in Gott, und sich in der Menschheit. Diese drei Erkenntnisse sind in ihrer Vereinigung Menschheit zu vollendung ihres Lebens wesenlich, oder, um mit unserer Urkunde bildlich zu reden, sie leuchten mit vereintem Scheine der Menschheit in ihrem ganzen Leben vor, dem Einzelmenschen und allen Menschenvereinen (moralischen Personen), (S137) den Ehemenschen, den Freunden, der freien Geselligkeit, (S138) den Stämmen, Völkern und Völkervereinen, dem Gottinnigkeitbunde, dem Rechtbunde, dem Selbbildungbunde, dem Wissenschaftbunde und Kunstbunde, und dem Menschheitbunde (S139)

  12. Fr. (50) Wie strebt also der Freimaurer und jeder Mensch, dem diese drei großen Lichter leuchteten, zu leben und zu sein ?

    Antw. Gottinnig, in sich seIbst (selbeigenwesenlich, persönlich, individuell), und als ein gesundes, vereinlebiges (harmonisches) Glied der Menschheit, vollendet. (S140)

  13. Fr. (51) Warum haben die Stifter dieses masonischen Lehrzeichenthumes die Bibel als Lehrzeichen (Symbol) des ersten großen Lichtes aufgestellt?

    Antw. Weil sie als Christen die Bibel, besonders die Bibel neuen Bundes (S141) als Lehrbuch des Gottvereinlebens, das ist der Religion, anerkannten, und insonderheit, weil sie in der Lehre Jesu die ewigen Wahrheiten: von der Gleichheit aller Menschen als Kinder Gottes vor Gott, von der reinen allgemeinen Menschenliebe, welche Freund und Feind und alle Völker umfaßt, und von der Nachahmung Gottes in gottähnlicher Gesinnung, (S142) fanden; und weil die Lehre Jesu von dem Reiche Gottes in uns, (S143) und von der Verehrung Gottes im Geist' und in Wahrheit, (S144) mit der Lehre von der gottinnigen, gottähnlichen und gottvereinten Menschheit übereinstimmt, welche auch den Stiftern unsereres Bundes und seines Lehrzeichenthumes und Gebrauchthumes, in Ahnung frommen Gemüthes, als Grundgedanke der Masonei und des Masonbundes vorschwebte, und zu allen Zeiten das geistige Band des Masonbundes für die an Geist' und Herzen Vorbereiteten geblieben ist. Daß aber die Stifter des masonischen Gebrauchthumes, die Culdeer, wirklich die Bibel als Lehrbuch der Religion anerkannten, und daß sie dieselbe in dem soeben angezeigten Sinne als Lehrzeichen des ersten großen Lichtes aufstellten, Das beweiset vorzüglich das älteste, echtüberlieferte Gebet vor der Aufnahme, (S145) sodann die ausdrückliche Erklärung der zweiten Kunsturkunde: "daß die Loge mit Hinsicht darauf von Ost nach West liege, daß das Evangelium vonl Osten nach Westen ausgebreitet worden ist." (S146)

  14. Fr. (52) Warum wird der Urbegriff des Menschen, der den Menschen bei seiner eignen Lebenbildung (Selbvollendung) leitet, durch das Winkelmaaß versinnbildet?

    Antw. Weil das Winkelmaaß als ein angemeßnes, altes Bild des Gesetzes betrachtet wird, und weil es eine wesenliche innere Bedingung der inneren Vollkommenheit des Menschen ist, daß er das Sittengesetz, das heißt das Gesetz, das Gute rein und frei zu wollen, unwandelbar befolge.

  15. Fr. (53) Warum wird der Urbegriff der Menschheit, welcher unser ganzes geselliges Leben und Betragen bestimmt, durch den Zirkel (S147) angedeutet?

    Antw. Weil vermittelst des Zirkels bei jedem Baue die richtigen Maaße und Verhältnisse aufgetragen werden, damit jedem Theile, und dadurch auch dem Ganzen, die gebührende Gestalt und Größe zugetheilt werde, so daß alle Theile des Gebaüdes in richtigem Ebenmaaße, wohlgeordnet, und in gehöriger Abgrenzung und Verbindung in, mit und durch einander ein festes, zweckmäßiges und schönes Ganze ausmachen: auf ähnliche Art aber alle Menschen in immer höhere Ganze, und zuhöchst in Eine Menschheit vereinigt werden sollen in Gottinnigkeit, Reingüte, Gerechtigkeit und Liebe. (S148)

  16. Fr. (54) Wie beweiset nun die urkundliche Erklärung der Bibel, des Winkelmaaßes und des Zirkels, als der Sinnbilder der drei großen Lichter, daß die Urheber des masonischen Lehrzeichenthumes dieses Lehrzeichen als das Hauptlehrzeichen aufgestellt haben?

    Antw. Weil Gottinnigkeit, reinsittliche und gesellige Ausbildung des Einzelmenschen und der Menschheit erstwesenliche Theile des Menschheitlebens sind, welches im Menschheitbunde vollendet werden soll; (S149) und weil die Lehren, welche die übrigen Grundlehrzeichen, sowie auch alle Nebenlehrzeichen, andeuten, innere untergeordnete Theile jener drei Grundlehren enthalten, welche in dem Hauptlehrzeichen versinnbildet sind. (S150)

  17. Fr. (55) Welches ist nun das nächste Grundsymbol?

    Antw. Drei kleinere Lichter in der Freimaurerei.

  18. Fr. (56) Wodurch werden sie in dem Logengebrauchhume angedeutet?

    Antw. Durch drei brennende Kerzeit.

  19. Fr. (57) Welches sind diese drei kleineren Lichter selbst?

    Antw. Die Sonne, der Mond und der Meistermaurer.

  20. Fr. (58) Wie werden sie in der zweiten Kunsturkunde erklärt?

    Antw. "Die Sonne regiert den Tag, der Mond die Nacht, und der Meistermaurer seine Loge, oder soll es wenigstens."

  21. Fr. (59) Wie leuchten Sonne und Mond, indem sie Tag und Nacht regieren, schon jetzt auch in der Freimaurerei?

    Antw. Indem die Werkthätigkeit der Freimaurerei im eignen Herzen und im ganzen inneren und aüßeren Leben jedes Freimaurers und jeder Gesellschaft von Freimaurern zu allen Zeiten und an allen Orten der Erde, wohin nur Sonne und Mond scheinen, geübt werden kann und soll.

  22. Fr. (60) Warum haben die altzeitigen Freimaurerbrüder Sonne und Mond zu den beiden ersten kleineren Lichtern in der Freimaurerei erwählt?

    Antw. Wohl vorzüglich, um anzudeuten, daß die Freimaurerei selbst auf der ganzen Erde so offen und lauter sein solle, so allgemein und so wirksam, als es das Licht der Sonne und des Mondes in seiner Art ist. (S151)

  23. Fr. (61) Warum schließen sich dennoch bis jetzt die Brüder Freimaurer, wenn sie sich versammeln, von dem Lichte der Sonne und des Mondes und von dem öffentlichen Leben aus?

    Antw. Hierzu liegt kein Grund in dem Urbegriffe, noch in dem Geschichtbegriffe der Freimaurerei und der Freimaurerbrüderschaft; vielmehr fordert die ewige Wesenheit des Masonbundes, und die darauf gegründete Bestmmung und Werkthätigkeit desselben gerade das Gegentheil; und wo nur Brüder zu lichtvoller Einsicht des Urbegriffes und Urbildes, sowie des hierauf und auf genaue geschichtliche Kenntniß gegründeten Musterbildes der Bruderschaft gelangen, und das dritte Hauptlebenalter (S152) derselben werkthätig beginnen werden, da werden sie auch ihre Versammlungen am Lichte des Tages, sowie zur Abendzeit und Frühezeit bei Kunstbeleuchtung, ohne alle Verhehlung, öffentlich halten. - Daß aber bisjetzt die meisten Versammlungen der Brüderschaft des Abends gehalten werden, (S153) ist wohl zumeist daher gekommen, weil man bisher die Freimaurerei in der Freimaurerbrüderschaft fast allgemein, auch während des zweiten Lebenalters der Brüderschaft, (S154) nachdem sie sich von den Verbrüderungen und Zünftender Baumeister und Bauleute getrennt hatte, (S155) nur als Nebensache des Lebens angesehen und ausgeübt hat.

  24. Fr. (62) Warum ist der Meistermaurer (W53) das dritte kleinere Licht in der Freimaurerei?

    Antw. Weil der Meistermaurer der geselligen Verfassung und der Werkthätigkeit der Loge im Lichte der Vernunft, das ist nach wissenschaftlicher Erkenntniß in reiner Vernunft, gemäß dem allgemeinen gesellschaftlichen Willen der Brüder und mit deren Hülfe, vorstehen, sie leiten und regieren soll: weil ohne Einverständniß des Geistes und des Herzens, und ohne gesellige Ordnung, weil ohne richtige Wahl und schickliche Austheilung der Arbeit, und ohne gesetzliche Aufsicht über die Arbeit und die Arbeiter, das Werk der Freimaurerbrüderschaft nicht werden kann, also außerdem die beiden ersteren kleineren Lichter bei diesem Baue vergebens leuchten würden.

  25. Fr. (63) Warum heißen die zuerst erwähnten Lichter große, diese aber kleinere Lichter in der Freimaurerei?

    Da die ersteren die ewigen, für die Eine Menschheit in Gott, in allen Welten und in der unendlichen Zeit, geltenden Urbegriffe: Gott, Mensch und Menscheit bezeichnen, so heißen sie mit Recht große, das ist ewige und erstwesenliche, Lichter. (S156) Aber die drei kleineren Lichter, diese Sonne, dieser Mond, diese Meistermaurer, leuchten vereint nur auf dieser Erde, nur dieser Theil-Menschheit, deren Glieder auch wir Brüder-Freimaurer sind. Weil sie daher, als diese, in Raum und Zeit endlich sind, so heißen sie mit Recht kleinere, das ist untergeordnet-wesenliche, Lichter.

  26. Fr. (64) Welches ist das nächste Grundlehrzeichen Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Das längliche, rechtwinklige Viereck.

  27. Fr. (65) Was bezeichnet es?

    Antw. Die Gestalt der Loge, das ist die Form sowohl jeder einzeInen Gesellschaft von Freimaurerbrüdern, als auch der ganzen Brüderschaft, sowie sie jetzt ist, und in ihrer höheren Ausbildung in Zukunft sein wird.

  28. Fr.(66) Warum heißt eine jede Gesellschaft von Freimaurerbrüdern eine Loge?

    Antw. Weil unsere Vorfahren, die zugleich wirkliche Masonen, das ist Baukünstler und Steinmetzen, waren, die in der Nähe des zu bauenden Werkes errichtete Bauhütte Loge (S157) nannten, und diesen Namen auf die darin versammelte Gesellschaft der Brüder übertrugen, (S158) da sie sich meist (S159) in dieser Hütte versammelten.

  29. Fr. (67) wie viele Brüder machen eine Loge aus?

    Antw. Drei oder mehre Brüder Freimaurer, welche in masonischer Verfassung gesellsellschaftlich arbeiten.

  30. Fr. (68) Ist eine ausdrückliche, echtüberlieferte Erklärung des länglichen Vierekkes vorhanden?

    Antw. Ja; denn auf die Frage: "welche Gestalt hat die Loge?" wird in der zweiten Kunsturkunde geantwortet: "ein längliches rechtwinkliges Viereck, lang von Osten nach Westen. breit zwischen Norden und Süden, hoch von der Erde bis zum Himmel, tief von der Oberfläche der Erde bis zu dem Mittepunkte."

  31. Fr. (69) Welches ist also dem ältesten echten Gebrauchthume gemäß der Umfang und die Ausdehnung der Loge, als des Versammlungortes der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Die ganze Erde, wo nur Menschen wohnen und sich überhaupt aufhalten können. Das bewohnbare Land dieser Erde ist lang und ringsum wegbar nur von Osten nach Westen, oder von Westen nach Osten; breit aber ist es von Süden gen Norden, und nur zwischen diesen beiden Weltgegenden zugängig, da man die Pole bis jetzt nicht überreisen kann. Doch von der Erde bis zum Himmel, und tief von der Oberfläche derselben bis zu ihrem Mittepunkte, wird die Loge genannte um anzudeuten, daß sie die ganze Erde umfaßt, und sowenig an die Oberfläche der Erde gebunden ist, als der Mensch selbst.

  32. Fr. (70) Warum werden überhaupt der Loge diese Erstrekkungen zugeschrieben?

    Antw. Nach dem wörtlichen Ausspruche der zweiten Kunsturkunde: "weil die Freimaurerei allgemein "ist;" (S160) und zwar deuten die beiden ersten Erstrekkungen auf die Allgemeinheit der Freimaurerei für diese Erde, und die dritte zeigt ihre Allgemeingültigkeit im Weltall an, sobald sie in ihrem Urwesenlichen und Ewigwesenlichen, entkleidet von allem Eigenleblichen, bloß dieser Erde und der Menschheit dieser Erde Eignen, gedacht wird.

  33. Fr. (71) Welches ist nun das nächste Grundlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Drei große Pfeiler (Saülen), welche die Loge tragen.

  34. Fr. (72) Welche sind es?

    Antw. Weisheit, Stärke und Schönheit.

  35. Fr. (73) Werden diese Pfeiler in den Logen vorstellig gemacht?

    Antw. Ja; der Meister in Osten stellt den Pfeiler der Weisheit vor, der ältere Aufseher in Westen den Pfeiler der Stärke, der jüngere Aufseher in Süden den Pfeiler der Schönheit.

  36. Fr. (74) Warum wird gesagt, daß diese drei großen Pfeiler die Loge tragen?

    Antw. "Weil Weisheit, Stärke und Schönheit alle Bauwerke vollenden, und Nichts ohne sie ausgeführt werden kann. Denn Weisheit wird zum Erfinden, Stärke zum Unterstützen und Schönheit zum Zieren erfordert. (S161)

  37. Fr. (75) Wie soll ich Dieß vom Leben und vom Bau der Menschheit verstehn?

    Antw. Weisheit, Stärke und Schönheit sind zu Vollendung des Lebens jedes Menschen, jeder Gesellschaft von Menschen, und der ganzen Menschheit wesenlich, und sollen an allen menschlichen Thätigkeiten, in deren Aüßerungen und Werken, dargehildet werden.

  38. Fr. (76) Was ist Weisheit?

    Antw. Menschliche Weisheit ist die bleibende, zeitstetige Eigenschaft des Menschen, wonach derselbe sein Schauen (Denken und Forschen), sein Empfinden (sein Gefühl), sein Wollen, und sein Handeln (sein Üben und Ausführen), gemäß dem im Wissenschaftgliedbau erkannten Wahren, freiselbthätig bestimmt; oder mit andern Worten, der Mensch ist weise, in dem die Wissenschaft in reinguter Gesinnung, und lebenkunstgemäßer Ausführung, lebwirkig (practisch) ist. Dazu wird die im Gliedbau der Einen Wissenschaft gebildete Erkenntniß der Urbegriffe und Urbilder, der Geschichte, und des Verhältnisses des in den Urbegriffen und Urbildern erkannten Ewigwesenlichen (der Ideen und der Ideale) zu der Geschichte, besonders zu der Gegenwart, (S162) als wesenliche Bedingung erfordert.

  39. Fr. (77) Was ist Schönheit?

    Antw. Die Eigenschaft endlicher Dinge, daß sie in und an den Grenzen ihrer Eigenwesenheit (Natur) Gott ähnlich sind, und den Wesengliedbau (Weltbau) an ihnen selbst, als an einem urendlichen Gleichnisse, darstellen. (S163)

  40. Fr. (78) Was ist Stärke?

    Antw. Kraft, welche durch Weisheit geleitet, gemäßget und wohlgehalten, und durch die Liebe eines reinen Herzens erwärmt und befruchtet wird. Sie wird vermehrt und erhöht durch das vereinklangige Zusammenwirken aller einzelnen Kräfte, welche zu Vollendung des Werkes wesenlich sind. Die Stärke des Menschen besteht also in der gleichförmigen, ebenmäßigen Vereinthätigkeit aller seiner einzelnen Kräfte in Eine Kraft; und die der Menschheit in dem gleichförmigen, ebenmäßigen Vereinleben aller ihrer inneren Selbwesen (Personen), das ist aller einzelnen Menschen und aller Gesellschaften, in eine gesellige Menschheit (in die Sellmenschheit). (S164)

  41. Fr. (79) Worauf gründet sich Weisheit?

    Antw. Auf die Wissenschaft, (S165) das ist auf den Gliedbau der Erkenntniß Wesens und des Gliedbaues der Endwesen (der Welt) in Wesen, welche in Einheit, Gegenvielheit (Mannigfalt) und Vereinheit (Harmonie) (S166) die urwesenliche und ewigwesentliche Ordnung des Seins und Lebens aller Endwesen in Wesen, das ist in Gott, in dem Gliedbaue der Erkenntnisse nachahmt.

  42. Fr. (80) Worauf gründet sich Schönheit?

    Antw. Sie ist gegründet in der Wesenheit Gottes, als des Einen Wesens, und in der Gottähnlichkeit Wesengliedbaues (des Weltbaues) und aller Endwesen in Wesen; sie ist in allem Ewigen und Lehendigen, in Geiswesen (Vernunft), Leibwesen (Natur), und in Menschheit; und der Mensch bildet sie freithätig in den Werken aller schönen Künste, auch in dem eignen Leben des Menschen und der Menschheit, sofern dasselbe ein Werk ist der schönen Kunst der Erziehung und Bildung (der Lebenbelebigung und Lebengestaltung) und der ganzen Lebenkunst.

  43. Fr. (81) Worauf gründet sich die Stärke des Menschen?

    Antw. Auf die blühende, vollständige Gesundheit des ganzen Menschen und auf das vereinklangige (harmonische) Gleichgewicht aller geistlichen und leiblichen Kräfte nach Maßgabe seiner Eigenleblichkeit (persönlichen Individualität), und des darauf gegründeten vorwaltenden Lebenberufen; (S167) vorzüglich aber darauf, daß der Geist mit Freiheit über dem Gemüthe walte, damit alle Empfindungen und Neigungen des Menschen mit dem ewigen Gesetze der Tugend, der Gerechtigkeit und der Liebe übereinstimmen, sodaß nur in dieser Übereinstimmung des Geistes und des Gemüthes der Wille gebildet, der Entschluß genommen, und jede Handlung ausgeführt werde.

  44. Fr. (82) Und worin besteht die Stärke der Menschheit?

    Antw. In der gleichförmigen inneren Vollendung aller ihrer innern Selbwesen (Personen) und Werke, in ihrem gerechten und innigen Zusammenleben in Einen größten Menschen auf Erden: daß Mann und Weib, Kind, Erwachsner und Greis, milder und strenger und gleichmäßiger Eigenlebsinn (Character), daß Wissenschaftforscher und Künstler, daß Gottinnigkeitbund, Tugendbund, Rechtbund und Selbbildungbund, daß Einzelne, Ehethümer (Familien), Freundschaften, Stämme und Völker, auf der ganzen Erde, zur Zeit der Reife des Menschheitlebens, in Einen Menschheitbund vereint, gleichwesenlichen und gleichschönen Antheil nehmen an dem Leben und an dem Baue der ganzen Menschheit.

  45. Fr. (83) Warum wird gesagt, daß die drei großen Pfeiler, Weisheit, Stärke und Schönheit, die Loge tragen?

    Antw. Weil Weisheit, Stärke und Schönheit, welche durcht Wissenschaft, Lebenübung und Kunst erlangt werden, Wesentheile der Bestimmung der Menschheit sind; indem ohne sie der Mensch und die Menschheit nicht leben, noch sich ausbilden könnten; daher ohne sie der Bau des Menschheitlebens augenblicklich stillstehen müßte. Deshalb sind Weisheit, Stärke und Schönheit auch wesenliche Theile der geistigen Grundlage der Freimaurerei, und der Freimaurerbrüderschaft, welche nach ihrem jetzigen Geschichtbegriffe an der Menschlichkeit ihrer Mitglieder arbeiten soll. (S168)

  46. Fr. (84) Was wird dazu erfordert, daß die drei großen Pfeiler wirklich die Loge tragen?

    Antw. Daß Weisheit, Stärke und Schönheit die Verfassung der Brüderschaft, welche, der Wesenheit derselben gemäß, gesellschaftrechtlich und liebinnig geordnet ist, begründen und erhalten, nach welcher Verfassung alle Brüder auf Erden Eine Loge (Ein Masonthum) ausmachen; und daß die drei großen Pfeiler wirklich durch die drei wesenlichen Beamten der Loge vorgestellt werden.

  47. Fr. (85) Wie geschieht Dieß?

    Antw. Wenn der Meister in Weisheit die Loge leitet, besonders wenn er die Arbeiter gehörig unturrichtet, und nach ihren Fähigkeiten zweckmäßig anstellt, daß sie ihr Werk in edlem Stil und in guter Übereinstimmung ausführen; und wenn die beiden Aufseher über die Kraft und Schönheit beides der Arbeiter und des Werkes sorgfältig, selbst mit Kraft und Schönheit, wachen.

  48. Fr. (86) Welches ist das nächste Grundlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Das nächste und letzte Überlieferte Grundlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft ist die wolkige Himmeldekke (der Baldachin), welche die Loge bedeckt.

  49. Fr. (87) Was deutet sie an?

    Antw. Die Lufthülle (Atmosphäre) der ganzen Erde; um anzuzeigen, daß die Freimaurerei unter unter jedem Himmelstriche und zu allen Jahrzeiten geübt werden soll und kann, und daß sie sich zunächst auf die Ausbildung des Menschheitlebens dieser Erde bezieht, soweit diese durch die eignen inneren Kräfte der Menschheit mit Gottes Hülfe möglich ist.

  50. Fr. (88) Welches ist also der Ort, wo, der alten Kunstüberlieferung gemäß, die Freimaurerloge gehalten werden soll?

    Antw. Die ganze Erde.

  51. Fr. (89) Und Wer soll auf der Erde die Freimaurerloge halten?

    Antw. Da die ältesten Kunsturkunden lehren, daß Freimaurerei allgemein ist, (S169) daß die Loge die ganze Erde umfassende Ersttrekkungen hat, (S170) und daß sie yon der Lufthüllee (Atmosphäre) der Erde bedeckt wird, so ist daraus erkennbar, daß die Stifter des Bundes im Mittelalter, und überhaupt die altzeitigen brüder, es geahnet haben: die Masonei sei ihrer ewigen Wesenheit nach für die ganze Menschheit bestimmt, und werde auch von der ganzen Menschheit öffentlich geübt werden.

  52. Fr. (90) Sind die hier erklärten Grundlehrzeichen das vollständige Ganze der freimaurerischen Grundlehrzeichen?

    Antw. Unter den überlieferten Lehrzeichen der zweiten Kunsturkunde finde ich außer den erwähnten keine, welche als Grundlehrzeichen könnten betrachtet werden; (S171) denn alle die übrigen in derselben Kunsturkunde echtüberlieferten masonischen Lehrzeichen stellen entweder irgend eine in den Grundlehrzeichen angedeutete Lehre in einer besonderen Beziehung dar, oder erinnern an Wahrheiten, welche unter jenen durch die Grundlehrzeichen versinnbildeten allgemeineren Wahrheiten, als besondere, enthalten sind. - Von diesen Nebenlehrzeichen (Nebensyambolen) verdient die Reihe derjenigen vorzügliche Beachtung, welche die in den Grundlehrzeichen im Allgemeinen versinnbildeten Grundlehren der Freimaurerei auf jeden einzelnen Freimaurer insbesondere anwenden.

V.

Urvergeistigung der echtüberlieferten Nebenlehrzeichen (Nebensymbole) der Freimaurerbrüderschaft.

  1. Fr. (91) Welches sind die in der zweiten Kunsturkunde echtüberlieferten Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Der Brudername, die fünf Punkte der Genossenschaft, (S172), die Erkennzeichen, der Lederschurz, und die Werkzeuge des Bruder-Freimaurers.

  2. Fr. (92) Wie beziehen sich diese Nebenlehrzeichen auf jeden einzelnen Freimaurer?

    Antw. Indem sie ihm andeuten, wie er sich gemäß Dem, was in den Grundlehrzeichen als die Wesenheit der Freimaurerei dargebildet wird, wohlverhalten, und wie er an seiner eignen Menschlichkeit, und nach seinem urendlichen Theile auch am Bau der Menschheit, arbeiten soll.

  3. Fr. (93) Warum nennen sich die Freimaurer ohne Ausnahme Brüder (S173) und die Gemahlinnen der Brüder Schwestern?

    Antw. Weil sie sich, nebst ihren Weibern und Kindern, (S174) Alle als Geschwister in dem Einen Ehethume (Familie) und Geschwisterthume aller Menschen, die auf Erden gelebt haben, leben und leben werden, anerkennen, achten, lieben und anleben, sich also Alle für Eines Gleichen halten, (S175) einander lieben und helfen, (S176) und als gute, treue Menschen, (S177) liebefriedlich wie in Einen Menschen (S178) vereint, gottähnlich, das ist reingut und schön, leben sollen.

  4. Fr. (94) Ist die Liebe, womit sich die Freimaurer lieben sollen, eine wahre Bruderliebe?

    Antw. Ja; doch ist sie nicht die Liebe der Eheverwandschaft, sondern die Liebe der Urverwandschaft in dem Urehethume und Urgeschwisterthume (S179) (in der Familie) der Menschheit dieser Erde, welche ein Gliedtheil ist der Einen urganzen (S180) Menschheit (des Menschheitwesen) in Gott.

  5. Fr. (95) Verbindet denn diese Liebe die Freimaurer untereinander durch die Rechte und Pflichten der Freundschaft?

    Antw. Ja, durch die Rechte und Pflichten der allgemeinmenschlichen treuen Freundschaft; als Menschen, die im Geiste der gottinnigen Menschlieit mit einer Liebe vereint sein sollen, welche rein ist und treu bis in den Tod. Doch die Rechte und Pflichten der selbeigenleblichen, (persönlichen) Freundschaft kann die Genossenschaft der Freimaurer, als solche, nicht ertheilen.

  6. Fr. (96) Warum nicht?

    Antw. Die selbeigenlebliche (persönliche) Freundschaft gründet sich, als soIche, auf Eigenschaften, die einem Menschen nur als diesem Selbeigenwesen (als dieser Person) eigen sind, kurz auf die ganze Ureigenlebliche (S181) (persönliche Individualität); und selbeigenlebliche (persönliche) Freundschaft lebt daher in eigenleblicher (persönlicher) Liebe. Der Bruderbund der Freimaurer hingegen soll sich auf die urwesenlichen und ewigwesenlichen, Eigenschaften gründen, wodurch der Mensch überhaupt Mensch und ein gesundes, das ist wesengemäß lebendes, Glied der Menschheit ist, und auf die allgemeine Menschenliebe und Menschheitinnigkeit. Doch ist die reinmenschliche Freundschaft echtgesinnter Brüder Freimaurer eine wesenliche Grundlage, und vermöge der aus ihr entspringenden freien Geselligkeit zugleich ein wirksames Beförderniß, der eigenleblichen Freundschaft.

  7. Fr. (97) Wie soll der Freimaurerbruder jeden Menschen betrachten und anleben?

    Antw. Als seinen Bruder, oder als seine Schwester in der Menschheit (als sein Menschheitgeschwister, als seinen Geschwistermenschen) in Gott.

  8. Fr. (98) Sind sich aber die Freimaurerbrüder noch, als solche, besondere Liebe und Hülfe schuldig?

    Antw. Ja; weil sie Alle Glieder derselben eigenwesenlichen, wie in Einen Leib (corpus, Corporation) (S182) vereinten selbständigen Gesellschaft sind, mithin als Glieder Eines Leibes angesehen werden müssen; weßwegen auch alle, aus dieser geselligen Vereinigung entstehende, gemeinsame gesellschaftliche Kräfte mit Recht als Eine Kraft betrachtet werden sollen, welche jedem Mitgliede an seinem gerechten und billigen Theile zu Gute kommen, das ist, sein Lebenwesenliches befördern, soll.

  9. Fr. (99) Welches ist das nächste NebenIehrzeichen?

    Antw. Die fünf Punkte der Genossenschaft.

  10. Fr. (100) Welche sind sie?

    Antw. "Hand in Hand, Fuß an Fuß, Knie an Knie, Brust an Brust, die linke Hand den Rükken unterstützend."

  11. Fr. (101) Welches ist deren urkundliche Erklärung?

    Antw. "Hand in Hand bedeutet, daß ich allezeit meine Hand rühren will, einem Bruder zu dienen, Fuß an Fuß, daß ich nie aus meinem Wege weichen will, den ich gehe, um meinem Bruder zu dienen; Knie an Knie, daß, wenn ich niederknie zum Gebet, ich nimmer vergessen soll, für meinen Bruder sogut als für mich selbst, zu beten; (S183) Brust an Brust, zu zeigen, daß ich meines Bruders gesetzmäßigen (S184) Geheimnisse, wie meine eignen, verwahren will; die linke Hand den Rükken unterstützend, bedeutet, daß ich allezeit willig sein will, einen Bruder zu unterstützen, sofern es in meiner Macht liegt."

  12. Fr. (102) Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Die Erkennzeichen eines Bruder-Freimaurers.

  13. Fr. (103) Was bezeichnen sie?

    Antw. Sie bezeichnen aüßerlich einen gesetzmäßig aufgenommenen Bruder-Freimaurer.

  14. Fr. 104) Wozu dienen sie?

    Antw. Daß jeder Bruder Freimaurer an jedem Orte der Erde, in und außer der Loge, bei Tag und bei Nacht, für das Auge, für das Ohr und für das Gefühl, sich jedem andern Bruder-Freimaurer als Genosse der Brüderschaft zu erkennen geben, und als solcher anerkannt werden könne.

  15. Fr. (105) Welche sind diese allgemeinen Erkennzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Ein Wort, ein Zeichen und ein Griff, (S185) einfach, herzlich, ehrbaren Ursprunges (S186) sowie sie in der zweiten Kunsturkunde enthalten sind. (S187)

  16. Fr. (106) Sind diese Erkennzeichen ein bleibendes Lehrzeichen für den künftigen höheren Bildungstand der Masonei?

    Antw. Nein; sondern sie sind, sofern sie geheim gehalten werden, und, sich insgeheim zu erkennen, dienen, ein geschichtlich vorübergehendes Lehrzeichen. Denn die Freimaurerbrüderschaft bedarf nur solange geheimer aüßerer Erkennzeichen, als ihre lehrzeichenliche Kunstübung und Verfassung noch geheim ist; sie werden überflüssig sein, wenn sich einst die Freimaurerbrüderschaft zu menschheitinniger Offenheit erhoben haben wird; (S188) und in dem Menschheitbunde wird ein menschliches Antlitz das Erkennzeichen der Mitgliedschaft sein.

  17. Fr. (107) Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Der weiße Lederschurz, womit sich alle Freimaurerbrüder in den Logenversammlungen jetzt noch (S189) bekleiden.

  18. Fr. (108) Was bedeutet dieser?

    Antw. Die Unschuld (S190) der Freimaurerei, in welcher die Freimaurerbrüderschaft arbeiten sollte.

  19. Fr. (109) Was ist Unschuld?

    Antw. Das Gute rein und frei um des Guten willen thun, das ist lediglich weil das Gute gut ist, (S191) also: Gutes nur durch Gutes beabsichtigen und bewirken; seinen Willen unabhangig von den Antrieben der Furcht und der Hofnung, des Schmerzes und der Lust, der Strafe und des Lohnes, des Hasses und der Liebe erhalten; und rein bleiben von aller Gewaltthat, von jederlei Betrug, List, Lüge, Heuchelei und Verstellung. (S192)

  20. Fr. (110) Welches ist das nächste Nebenlehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Die Werkzeuge eines Bruder-Freimaurers.

  21. Fr. (111) Welche sind sie?

    Antw. Der vierundzwanzigzollige Maaßstab, das Winkelmaaß und der Spitzhammer.

  22. Fr. (112) Wozu dienen sie?

    Antw. "Das Winkelmaaß, um das Werk winkelrecht zu machen; der Spitzhammer, um alles Überflüssige davon abzuhauen, damit das Winkelmaaß leicht und genau daran angelegt werden könne, und der vierundzwanzigzöllige Maaßstab, um das Werk gehörig einzutheilen." (S193)

  23. Fr. (113) Was ist das für ein Werk?

    Antw. Zufürderst du selbst, dein Geist, dein Gemüth und dein Herz; deine Gedanken, deine Empfindungen, deine Neigungen; deine Entschließungen und deine Handlungen; dein ganzen, inneres und aüßeres, ungetheiltes Leben; kurz, da selbst als ganzcr, ungetheilter, vereinleblicher (harmonischer) Mensch, wie du in und vereint mit Wesen, mit Geistwesen (Vernunft), mit Leibwesen (Natur), und mit Menschheit sein und dich selbst eigenleblich gestalten sollst.

    Sodann aber sollst und kannst da auch das Eine Werk des MenschheitIebens, den Gliedbau der Menschheit auf Erden, und jedes gesellige Ganze in der Menschheit, thätig befördern, indem du ihm als Mitglied gehörest, oder sonst damit in gesellige Beziehnug kommst; als da ist dein Vatervolk, dein Ehethum (Familie), deine Freunde, deine Berufgenssen, deine gottinnige Gemeinde; in Gesammtheit: Alles, was du als Mensch für die Menschheit thun und wirkeni kannst und sollst. (S194)

  24. Fr. (114) Was ist das Überflüssige, was mit dem Spitzhammer von diesem Werke abgehauen werden soll?

    Antw. Unstete, unbestimmte Gedanken; unnütze, eitle Reden; unlautere und zügellose Neigungen; unbesonnene, unanständige Handlungen, unreine, unschöne, eitle Geberden und Bewegungen des Leibes und seiner Glieder; nebst Allem, was in Zeit und Ort und nach den Umständen unpaßlich und unziemlich ist. Dieß Alles nun soll entfernt werden, "damit das Winkeimaaß des Gesetzes leicht und genau anpassend an dich gelegt werden könne."

  25. Fr. (195) Was heißt Dieses, das Winkelmaaß des Gesetzes leicht und genau passend an sich anlegen?

    Antw. Nur, wenn jenes Überflüssige (S195) entfernt ist, bist du ganz und rein in deiner eignen Wesenheit, und alles Guten und Schönen empfänglich; du kannst dann rein und stetig im Guten sein und leben; und unschuldige Freude kann dein Herz bewohnen, wenn du im Scheine der drei großen Lichter, gottinnig, genau nach dem Gesetze der freien Reingüte, und im Geiste der gottinnigen und gottvereinten Menschheit, lebest.

  26. Fr. (116) Wie kann der vierundzwanzigzollige Maaßstab dazu dienen, die Arbeit einzutheilen?

    Antw. Dieser Maaßstab stellt, "nach der Erklärung der zweiten Kunsturkunde," die 24 Stunden des Tages vor, und bedeutet, daß sie der Freimaurer gehörig eintheilen solle: "sechs Stunden, um zu arbeiten; sechs Stunden, um Gott zu dienen; sechs Stunden, um seinen Freunden und seinen Brüdern zu dienen; und sechs Stunden, um zu schlafen." Nicht, daß er gerade sechs Stunden mit einer jeden dieser Beschäftigungen hinbringen solle, noch auch, daß er einer jeden in derselben Ordnung und gleich lange obliegen solle: sondern, um lehrzeichenlich anzudeuten, daß Beruftreue, Gottinnigung, Dienstleistungen des Rechtes und der Liebe, und Ruhe, von jedem Freimaurer mit gleichmäßiger Sorgfalt gepflegt werden sollen; (S196) und um überhaupt dadurch die Gleichförmigkeit, das Ebenmaaß, und die gute Ordnung des Lebens eines gottinnigen, reinguten Menschen anzuzeigen, wodurch er reinherzig, und mit lebenkunstreichem Sinne für alle geistliche und leibliche Bedürfnisse und Pflichten sorgt.

  27. Fr. (117) Hat die Freimaurerbruderschaft auch noch andere Lehrzeichen?

    Antw. Noch manche andere außerwesenliche, gutes, echtüberlieferte Lehrzeichen, welche insgesammt Überbeibsale der alten allgemeinen Maurersprache (S197) sind, und von denen besonders das neuenglische Gebrauchthum mehre enthält. (S198)

  28. Fr. (118) Wonach ist zu beurtheilen, daß ein Lehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft wesengemäß (gut) ist?

    Antw. Wenn es alle die Eigenschaften hat, die überhaupt jedes gute Lehrzeichen (Symbol) haben muß, und wenn es dabei eine weitere Ausführung des durch die Grundlehrzeichen und Nebenlehrzeichen versinnbildeten Wesenlichen der Freimaurerei ist, und zum mindesten Diesem in Nichts widerstreitet.

VI.

Von der Bundinnigung (Liturgie) (W54) und der Verfassung (Constitution) (W55) der Freimaurerbrüderschaft. (S199)

  1. Fr. (119) Was soll ein Nenaufgenommener, nachdem er die Grundlehrzeichen und die NebenIehrzeichen der Freimaurerbrüderschaft wohl gefaßt hat, in Hinsicht des geschichtlich überlieferten Zustandes der Brüderschaft und ihrer Höherbildung weiter lernen?

    Antw. Die gane in dem Gebrauchthume (Rituale) enthaltene Lehrzeichenkunst (symbolische Kunst); wie nehmlich die erklärten Lehrzeichen durch die Brüder-Beamten und die übrigen Brüder als Ein stetig fortschreitendes Kunstwerk in Leben und Handlung gesetzt und dargestellt werden sollen; hernach die gesellschaftliche Verfassung (Constitution) der Brüderschaft, und die besondere Verfassung der Loge, zu deren Mitgliede er aufgenommen worden ist.

  2. Fr. (120) Nach welchem Urbegriffe ist diese Darstellung zu gestalten und zu beleben?

    Antw. Nach dem Urbegriffe und Urbilde der Bundinnigung (Liturgie) des Mensheitbundes, und nach dem darin erkannten eigenleblichen Musterbegriffe und Musterbilde der Bundinnigung der Freimaurerbrüderschaft.

  3. Fr. (121) Was verstehest du unter der Bundinnigung (S200) (Liturgie) des Menschheitbundes?

    Antw. Die Handlung des Bundes, wodurch den Bundgeschwistern die Menschheit, das Menschheitleben und der Menschheitbund geinniget, das heißt, in Geist, Gemüth und Willen vergegenwärtiget wird, so daß durch eine zeitstetige und zeitkreisliche (periodische), wissenschaftgemäße und kunstreiche Darbildung des Menschheitlebens nach seinem ganzen Ingliedbau, daß durch stetigen allgestaltigen (S201) Vortrag der Menschheitlehre und der ganze Bundlehre und durch Gesang und herzinnigende, lehrzeichenliche, heilige Handlungen, die Bundgeschwister in der Anschauung der Menschheit, des Menschheitlebens und des Menschheitbundes erhalten werden; auf daß sie ihr liebinniges Gemüth und ihren reinguten, heiligschönen Willen auf das Menschheitlebenwesenliche, das ist auf das Gute, der gottinnigen und mit Gott vereinlebenden Menschheit, richten, und dasselbe in gottähnlichem Vereine darleben mögen.

  4. Fr. (122) Wie verhält sich die jetzt gebräuchliche Bundinnigung der Freimaurerbrüderschaft zu der Bundinnigung des Menschheitbundes?

    Antw. Als ein ahnender, noch einseitiger, durch vieles Menschheitwidrige verunreinter Anfang derselben; denn es fehlt der Freimaurerbrüderschaft noch ganz eine im Wissenschaftgliedbau (im Systeme der Wissenschaft) gebildete Bundlehre. Vorzüglich deßhalb ist die Bundinnigung bisjetzt überwiegend lehrzeichenlich (symbolisch); und viele der allgemein ausgeübten Gebräuche sind der Gottinnigkeit, der Reingüte, der Gerechtigkeit, und der Menschheitinnigkeit zuwider. (S202)

  5. Fr. (S123) Wann würde die Bundinnigung (Liturgie) der Freimaurerbrüderschaft vollwesenlich (vollkommen) sein?

    Antw. Wenn sie dem Urbegriffe und dem Urbilde der Menschheitbundinnigung gemäß wäre. Dann würden auch alle ihre lehrzeichenlichen (symbolischen) Handlungen Eine gliedlebliche (organische) kunstschöne Handlung sein, worin die Bundgeschwister das ganze Leben des Einzelmenschen, sowie der ganzen Menschheit, und die geschichtliche Entfaltung dieses Einen Menschheitlebens in wesengemäßer Ordnung und in zeitkreislicher Wiederkehr versinnbildeten. In dem werdenden Menschheitbunde wird einst diese Darstellung nicht mehr bloß oder vorwaltend lehrzeichenlich und bildlich (symbolisch und allegorisch) sein, sondern sie wird in ihrem erstwesenlichen Theile die Bundlehre selbwesenlich (unmittelbar), und zugleich kunstreich, darstellen. Dann wird auch die Lehrzeichenkunst als untergeordneter Theil dieser ganzen Kunstdarstellung neugebildet, und die geschichtlich überlieferte masonische Lehrzeichenkunst wird dabei beachtet und benutzt werden. (S203) Diese vollwesenliche, gliedbauliche Bundinnigung wird dann den ganzen Menschen (den Menschen als Ganzwesen) angeisten, (W56) sie wird gleichförmig Vernunft und Vestand und Inbildkraft, (W57) Geist, Gemüth und Herz, - Erkennen, Fühlen und Wollen, Üben und Leben, - wekken, bilden und leiten. Dann werden Männer und Frauen, Kinder, Erwachene und Greise in menschheitinnigem Vereine die Bundinnigung als ein freies, reinsittlichschönes Kunstwerk offen üben. Dann werden freies, gesetzmäßig geordnetes Gespräch , kunstschöne Rede, welche zuerst selbwesenlich (unmittelbar), und untergeordnet auch lehrzeichenlich und geschichtlich ( symbolisch und historisch), belehrt, und, im Wechselvereine mit der schönen und lebenbildenden (W58) Kunst nach dem ganzen Gliedbau aller einzelnen und vereinten Künste, auch Gesang und Lebenspiel (W59) (Schauspiel), Feierstellung, (W60) Feierzug und Feierhandlung), (W61) diese Alle werden als wesenliche Theile des ganzen sittlichschönen geselligen Gebrauchthumes (Rituales) die Bundinnigung (Liturgie) des heranwachsenden Menschheitbundes als ein vollwesenliches Gleichnißbild, und dadurch zugleich als eine wirksame Bildkraft, des gottinnigen und gottvereinten Menschheitlebens, in wachsender Würde und Schönheit vollenden; und diese Bundinnigung wird ein Werk des Geistes, Gemüthes und Willens dieser ganzen Erdmenschheit selbst sein.

  6. Fr. (124) Was ist das Wesenliche der gesellschaftlichen Verfassung (S204) der Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Um Dieses zu entscheiden, müssen die verschiedenen Gebiete und die verschiedenen Gesichtpunkte der Betrachtung sorgfältig unterschieden, und dann vereint werden. Die Verfassung der jetztlebenden Freimaurerbrüderschaft, wie sie in den echtüberlieferten Kunsturkunden und Gesetzurkunden, dem heutigen Geschichtbegriffe der Brüderschaft gemäß, bei allen Logen und Logenvereinen bereits bestehen könnte und sollte, muß unterschieden werden von dem reinen Urbegriffe und Urbilde der Verfassung des Menschheitbundes, und von derjenigen eigenleblich bestimmten Verfassung, welche der jetzt auf Erden zu beginnende Menschheitbund bei seinem ersten Entstehen annehmen soll, welche also auch die zu einem Anfange des werdenden Menschheitbundes wiedergeborne Freimaurerbrüderschaft sich geben soll und kann.

  7. Fr. (125) Welches ist der Urbegriff der Verfassung einer jeden Gesellschaft?

    Antw. Die Form der Vereinigung aller Mitglieder derselben, nach welcher sie in Zeit und Ort und in Vertheilung der Kraft zu Darlebung (Erreichung) des Urbegriffes dieser Gesellschaft vereinleben. Die Verfassung einer jeden Gesellschaft muß den Gesetzen des Vereinlebens überhaupt, und dabei dem Gesetze der Lebenbildung, der Sittlichkeit, der Gerechtigkeit und der Schönheit gemäß sein. Und die eigenwesenliche Verfassung einer jeden bestimmten Gesellschaft, als dieser, enthält die allgemeine Wesenheit (den Allgemeinbegriff) (W62) der Verfassung einer jeden Gesellschaft weiterbestimmt nach dem Eigenwesenlichen dieser bestimmten Gesellschaft, so daß diese weiteren Bestimmungen jener allgemeinen Wesenheit sowohl dem Urbegriffe der in dieser Gesellschaft vereinten Selbwesen (Personen), als auch dem Urbegriffe des durch die Gesellschaft, als durch ein höheres Selbwesen (eine moralische Person), zu erzeugenden Vereinlebens, angemessen sind.

  8. Fr. (126) Welches ist also der Urbegriff der Verfassung des Menschheitbundes?

    Antw. Diejenige Form des Vereinlebens seiner Mitglieder, wonach sie rein und ganz, als völlig gleichwesenliche Menschen, in Ein Selbwesen (in Eine moraliche Person) vereint werden, daß sie mit allen ihren unzertheilten, freien, gliedbaulich vereinwirkenden Kräften in ebenmäßiger, kreisgangiger (periodischer und circulirender) Vertheilung auf der ganzen Erde, das Eine gliedbauliche Urleben der Menschheit leben.

  9. Fr. (127) Welches ist der geschichtliche Musterbegriff der Verfassung des neubeginnenden Menschheitbundes, und der in den werdenden Menschheitbund sich eröfnenden Freimaurerbrüderschaft?

    Antw. Diejenige Form des gesellschaftlichen Vereinlebens seiner Mitglieder, welche in ihrem ganzen Gliedbau, dem soeben ausgesprochnen Urbegriffe der Verfassung den Menschheitbundes gemäß ist, allein in den eigenleblichen Beschränkungen der Gegenwart nur Das verwirklichet, was in dem eigenleblichen Musterbilde des neuentstehenden Bundes enthalten ist. Jedoch müssen alle einzelne Bestimmungen und Gesetze dieser Verfassung der sittlichen Freiheit, der Gerechtigkeit und Schönheit, und der Wahrhaftigkeit gemäß sein, und mit dem freien, selbständigen Gedeihen und der weiteren wesengemäßen Gestatung aller schon auf Erden bestehenden einzelnen wesenlichen Vereine nicht streiten, (S205) sondern vielmehr zugleich die gesellschaftlichen Bedingungen herstellen, daß der werdende Menschheitbund von seiner Seite in Friede und Liche mit allen schon bestehenden Vereinen, also auch mit dem werdenden Rechtbunde und dem werdenden Gottinnigkeitbunde, lebe und sich weiter ausbilde.

  10. Fr. (128) Welches sind die ersten Erfordernisse dieser Verfassung (Constitution) des werdenden Menschheitbundes?

    Antw. Zuerst, daß sie selbst in reinsittlicher Freiheit, und durch dieselbe, entstehe und weiter ausgebildet werde; daß daher nach allgemeiner freier Einstimmung aller Mitglieder eine Vereinurkunde (Unionacte) entworfen und angenommen werde, worin die Grundsätze der sodann abzufassenden und anzunehmenden Gesetzurkunde enthalten sind. Dieser Gesetzurkunde gemäß ist sodann eine Werkthätigkeiturkunde (Arbeitgesetzurkunde) zu entwerfen, welche wiederum einen Inbegriff der Bundlehre (BundIehrbegriff) (S206) und eine Ordnung der ganzen Werkthäigkeit (Arbeitordnung), enthält, deren ein innerer einzelner Theil auch die 0rdnung der Bundinnigung und der Bunderziehung ist. (S207) Und zwar soll die Vereinurkunde und die Geselzurkunde auch die gesetzlichen Bestimmungen darüber enthalten, daß und wie für die Zukunft die sittlichschöne Freiheit und die menschheitinnige Gleichheit aller Mitglieder, als solcher, erhalten, und auch diese Vereinurkunde und Gesetzurkunde selbst mit sittlicher Freiheit zeitkreislich und alloffenkundig stetig geprüft und weiterbestimmt, und der Stufe des wachsenden Menschheitlebens, sowie der des sich höherbildenden Menschheitbundes selbst gemäß, hinsichts ihres Inhaltes und ihres sprachlichen Ausdrukkes, vervollkommnet werden könne; damit auf solche Weise der werdende Menschheitbund stets rein bleibe von toder, lebenhemmender, aüßserlich aufgezwungner Satzung. - In einer solchen Verfassung wird eine zweckformige, planmäßige Werkthätigkeit, eine wirkliche, wesenliche Arbeit, belebt werden, und wohlgelingen.

  11. Fr. (129) Welches sind die Hauptpunkte der Geschichte der gesellschaftlichen Verfassunng des Masonbundes?

    Antw. Die noch heute bestehende gesellschaftliche Verfassung des Masonbundes oder der Freimaurerbrüderschaft ist ihren Grundzügen nach aus der Verfassung der Zünfte (collegia) bei den Römern entstanden, welche dieselbe in den ersten Jahrhunderten des römischen Staates von den ähnlichen Einrichtungen der Griechen entlehnt hatten. - In dem ersten Lebenalter des Masonbundes (S208) sind überhaupt, und hinsichts der gesellschaftlichen Verfassung insonderheit, drei Zeitalter zu unterscheiden. Das erste, griechisch-römische Zeitalter, von dem Ursprunge der Staaten Griechenlandes bis zum Untergange des abendländischen römischen Kaiserthumes, stellt uns die Gesellschaften der Bauleute in griechisch-römischer Zunftverfassung dar. (S209) Der zweite Zeitraum umfaßt das Mittelalter, während dessen sich die neuen europäischen Staaten, die päbstliche Oberherrschaft, und die städtischen Verfassungen ausbildeten, und die frei herumreisenden Baugesellschaften nach und nach in städtisch ansässige Zünfte übergingen. Einige Jahrhunderte nach dem Beginne dieses Zeitalters erhielten die Baucorporationen in England in der Yorker Constitution, unserer dritten Kunsturkunde, J. 926, eine feste, vom Staat anerkannte Verfassung, welche auf die altüberlieferte griechisch-römische gegründet war, und als Grundlage der Verfassung der Freimaurerbrüderschaft bis heute beibehalten worden ist. Diese Urkunde selbst bekam durch die seitdem zu York jährlich verfassungmäßig gehaltenen allgemeinen Versammlungen (General Assemblies) nach und nach verschiedenartige Zusätze, und es entstanden auch außerdem auf der Grundlage der alten Yorker Urkunde mehre verschindenartige Abfassungen masonischer Constitutionen, (S210) welche dann, nächst der alten unveränderten Urkunde, während des dritten Zeitraumes des ersten Lebenalters des Masonbundes an verschiedenen Orten und bei verschiedenen Baugesellschaften gültig waren. (S211) Während diesen Zeitraumes wurde der Masonbund als eine für politische Zwekke wirkende geheime Gesellschaft gemisbraucht, und in seinen Einrichtungen und Gesetzen verfälscht; und die eigenlichen Baulogen gingen in städlische Gilden über.

    Im Beginn dea zweiten Lebenalters des Masonbundes aber bildete die im J. 1717 zu London entstandene neuenglische Großloge auch die Verfassung desselben um. Sie legte zwar dabei die alte Yorker Constitution zum Grunde, und benutzte auch die andern damals vorhandnen von derselben abweichenden Constitutionurkunden, mischte aber ihre neuen Einrichtungen und Gesetze unter die alten nach Maßgabe ihres damals veränderten Bundzwekkes, und ihrer damaligen Lage als Gesellschaft im Staate und gegen die seit dem Jahr 1410 in England incorporirte städtische Zunft (society) der Freimaurer von England; und that endlich ihre dem Urbegriff und dem Urbilde des Masonbundes, sowie seiner geschichtlich überlieferten Verfassung, widerwärtige Großlogenverfasaung neu hinzu, wobei sie die Einrichtungen, Gesetze und Betitelungen der kirchlichen und der politischen Ritterorden genau nachahmte. Diese im Jahr 1717 angenommene, und hernach in den britischen Inseln bis heute bestandne und weiter ausgebildete Verfassung liegt nun in den verschiedenen Ausgaben des neuenglischen Constitutionenbuches von den Jahren 1723, 1738 und 1784 vor Augen; sie ist im Wesenlichen von den Großlogen aller Länder angenommen, wenigstens getreulich nachgeahmt worden, und erscheint in ihrer ausgebildetsten Gestalt in dem im J. 1815 im Druck herausgegebnen Constitutionenbuche der im Jahr 1813 zu London neuentstandenen vereinten Großloge alter Maurer von England. (S212)

  12. Fr. (130) Was ist das Wesenliche der gesellschaftlichen Verfassung (Constitution) der Freimaurerbrüderschaft, nach ihrem jetzigen Zustande und Geschichtsbegriffe, ohne eine Höhergestaltung derselben vorauszusetzen?

    Antw. Daß in der Form ihrer gesellschaftlichen Verfassung (S213) durch die Werkthätigkeit aller in Ein Selbwesen (in eine moralische Person) vereinigten Mitglieder Dasjenige erreicht werden könne, was in den drei ältesten Kunsturkunden als die Wesenheit der Masonei, das ist der Freimaurerei, erkennbar ist. Das gesellige Band aller Freimaurerbrüder auf Erden, der Mitglieder jeder besonderen Loge, sowie aller Logenvereine, (S214) sollte, schon nach dem Geiste der überlieferten Masonei, eine sittlich freie Vereinigung zu reinsittlichem, schöngutem Leben, in Gottinnigkeit, und reinmenschlicher Bruderliebe, Hülfe und Treue sein. (S215) Und da, dem Inhalte der drei ältesten Kunsturkunden zufolge, die Masonei allgemein und reinmenschlich sein soll, (S216) so sollte schon die jetzige Verfassung der Freimaurerbrüderschaft, und ihre ganze Werkthätigkeit allgemeinmenschlich, mithin auch, als solche, von der Selbeigenleblichkeit (dem persönlich individuellen Character) einzelner Menschen, Stände und Völker unabhangig und so beschaffen sein, daß sie ihrem Erstwesenlichen nach in jedem Himmelstriche auf der ganzen Erde ausgeführt und dargestellt werden könnte. (S217)

  13. Fr. (S131) Wird die jetztbestehende gesellschaftliche Verfassung der Freimaurerbrüderschaft nach dem geschichtlichen Musterbegriffe der Verfassung des neubeginnenden Menschheitbundes umgebildet werden?

    Antw. Wenn die Freimaurerbrüderschaft sich zu dem UrIeben der Menschheit erhebt, und dadurch ein wiedergeborner, urgestalteter Anfang des Menschheitbundes wird, (S218) daß sie die im Vorigen ausgesprochnen Grundwahrheiten beherziget, (S219) und die erstwesenlichen Eigenschaften des werdenden Menschheitbundes annnimmt: (S220) dann werden die im Geiste der gottinnigen Menschheit vereinten Bundgschwister auch die Verfassung des neuerblühenden Bundes urgestalten; und die einzelnen Züge reinmenschlicher Geselligkeit, welche der echtüberlieferten Verfassung des Masonbundes eigen sind, werden sich dann auch in der neugebildeten, durchaus menschheitwürdigen Verfassung des werdenden Menschheitbundes in einem höheren Ganzen wiederfinden.