internetloge.de - internetloge.org - Hamburg, Deutschland -
Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer






Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei
mit besonderer Rücksicht auf die Mythologieen und Mysterien des Alterthums
von Dr. Jos. Schauberg, Zürich 1861

B a n d I. - Kapitel VIII



Seite 95


Die Steinmetz- und die Logenzeichen.

Die Steinmetz- und die Logenzeichen reichen in ihrem Ursprunge und ihrer tiefern Bedeutung in die Urzeit der Menschheit, d. h. in jene Zeit hinauf, in welcher die Menschheit noch keine Schrift, weder eine Bilder- noch Buchstabenschrift besass und daher das gegenseitige Eigenthum blos durch ein willkürliches äusseres Zeichen unterschieden und erkennbar gemacht werden konnte. Die Steinmetz- und die Logenzeichen sind also die im grauesten Alterthum bei den Aegyptern, Hebräern, Griechen und Römern, so wie besonders auch bei den Germanen, namentlich bei den im europäischen Norden oder in Skandinavien wohnenden Germanen, nachweisbaren Hausmarken, bumark in der nordischen Sprache, dänisch bomaerke oder auch bolsmark, griechisch , lateinisch signum, nota, character. Diese Hausmarken





Seite 96


oder Hauszeichen 1) sind keine Schrift, drücken keinen Gedanken aus, sondern sind blos äusserliche, willkürlich gewählte und aus einfachen geraden Linien zusammengesetzte Zeichen (signa, notae, charaeteres) an der Stelle der noch fehlenden Buchstaben und des noch nicht zu schreibenden Namens oder Anfangsbuchstabens des Namens des Eigenthümers, wodurch das Eigenthum eines jeden einzelnen Hausvaters, besonders an Geräthen und Hausthieren, kenntlich gemacht und unterschieden werden soll. So lange namentlich die Urvölker nur mit der Viehzucht sich beschäftigten oder nach schon begonnem und eingeführtem Ackerbaue noch gemeinsame Heerden und Waiden hatten, mussten schlechterdings die einzelnen Thiere der Heerde oder wenigstens die einzelnen Heerden der Schaafe, Kühe, Ziegen, Pferde u. s. w. an den Ohren, wie z. B. in Island, 2) oder auf dem Rücken, in den Beinen oder sonst wo genau bezeichnet sein, um das zusammengelaufene und unter einander gemengte Eigenthum der verschiedenen Eigenthümer wieder erkennen und sondern zu können. Daher finden sich die Hausmarken sogar bei den Rennthieren der Lappländer. 3) Diese zunächst für die Thiere, für das lebendige Eigenthum gewählten und nöthigen Zeichen schnitt oder brannte man dann auch aus dem gleichen Grunde der Sicherung, der Unterscheidung und Erkennbarkeit dem übrigen leblosen, selbst dem nur beweglichen Eigenthume und sogar der Holzhütte, dem Holzhause ein, so dass das gleiche Zeichen alles Vieh und alles Geräthe erhielt und trug, welches zu einem bestimmten Hause gehörte und für dasselbe erworben wurde. Die Aufzeichnung oder die Einschneidung des Hauszeichens auf das Thier oder das Hausgeräthe war gleichbedeutend mit dem Eigenthumserwerbe, mit der Besitzergreifung desselben. Ganz in dem gleichen Sinne wird auch der Maurerlehrling durch Ertheilung des Logenzeichens. des Hauszeichens der Loge, unter die Glieder der Loge, gleichsam




1) Vergl. darüber vorzüglich Michelsen, die Hausmarke, Jena 1853; Homeyer, die Haus- und Hofmarken, in der Zeitschrift für schweizerisches Recht, Bd. II. S. 102 ff.
2) Michelsen, a. a. O., S. 20.
3) Michelsen, a. a. O., S. 45.



Seite 97


als Eigentum der Loge aufgenommen und soll künftig überall durch dieses Logenzeichen als der bestimmten Loge angehörig sich zu erkennen , geben; scheidet der Maurer aus der Loge wieder aus, stellt er das Logenzeichen zurück. Diese Hauszeichen vererbten sich in dem einzelnen Hause und auf dem einzelnen Gute mit den Thieren und Hausgeräthen von dem Vater auf den Sohn, wurden das sich vererbende Eigenthumszeichen des Hauses, gleichsam der sich vererbende Haus- oder Familienname und desshalb auch gleich der Namensunterschrift in Verträgen und sonstigen Urkunden gesetzt. Wollte Jemand ein neues Haus gründen, aus dem bisherigen Hause heraustreten und für sich selbst arbeiten und sein, musste er ein neues Zeichen erhalten oder wählen und damit sein künftiges Eigenthum bezeichnen. Der ausgelernte Maurerlehrling, welcher nun für sich arbeiten und wandern will, empfängt daher gleichfalls ein ihm eigenthümliches, sein neues Steinmetzzeichen, womit er fortan alle von ihm behauenen Steine bezeichnen soll. Die ursprünglichen und die ersten allgemeinen Wappen waren die Hausmarken und sie sind vielfach förmlich zu Wappen geworden; aus diesen allgemeinen Wappen oder Hausmarken haben sich die farbigen und figürlichen Wappen des Adels und der Städte, die Wappen im engern Sinn nur abgetrennt und sind zuweilen selbst noch mit in den letztern enthalten. Die Hausmarken, aus dem Bedürfnisse der Unterscheidung und Erkennbarkeit des Privateigenthums hervorgegangen, haben sich, soweit sie nach dem Aufkommen der Schrift durch den sie ersetzenden Namen oder den Anfangsbuchstaben des Namens des Eigenthümers nicht verdrängt worden sind, desselben Bedürfnisses wegen in Skandinavien, in ganz Deutschland und in der Schweiz bis auf unsere Tage forterhalten und erscheinen oft auch neben dem Namen oder dessen Anfangsbuchstaben, dieselben bekräftigend und besiegelnd.

Michelsen in seiner oben angeführten Abhandlung hat auf drei Tafeln nordalbingische Hausmarken, - thüringische Hausmarken und Steinmetzzeichen aus Erfurt und thüringische Hausmarken und Steinmetzzeichen aus Jena und





Seite 98


der Umgebung mitgetheilt, welche für die Sache höchst belehrend sind. Auch Fallou, Mysterien der Freimaurer, theilt auf Taf. III eine Anzahl Steinmetzzeichen mit.

Die Runen sind der unvollkommene Anfang einer Buchstabenschrift, indem die gerade senkrechte Linie, der Runenstab, mit den Kennzeichen nach den Seiten, welche in verschiedenem Winkel sich ansetzen, zum Buchstaben werden, - indem gleichsam die Hausmarken, d. h. den Hausmarken ähnliche oder auf ähnliche Weise wie diese gebildete und gestaltete Zeichen zum Schreiben verwandt werden, - indem man in die geradlinigen äußern Zeichen, Runen, mühsam und langsam einen Gedanken und Begriff zu legen, damit zu schreiben beginnt. Die Hausmarken, die Runenschrift und die alten orientalischen Schriften haben insofern allerdings eine gewisse Aehnlichkeit, jedoch keinerlei innere Verwandtschaft, weil die Hausmarken blos etwas Aeusserliches, jede Schrift aber ein zugleich Geistiges, etwas in sich Schliessendes und Ausdrückendes ist. Dagegen kann eine Rune als Hausmarke gebraucht werden und ist zuweilen so gebraucht worden, gerade wie jetzt der vollständige Namen oder der Anfangsbuchstabe des Namens die Hausmarke vertreten, mit ihr vertauscht worden sind. 1) Die Runen gebrauchten zum buchstabirenden Schreiben selbst die alten Germanen nicht, - sie hatten keine wirkliche Schrift. sondern im Grunde blos einzelne Buchstaben. welcher letztern sie sich nur zu mystischen Zwecken, zum Lossen, Weissagen und Zaubern bedienten. Wir können hieraus für die Urgeschichte der Menschheit, für die Geschichte der Schrift den allgemeinen Satz ableiten, dass es im ersten Anfange und lange Zeit hindurch keine förmliche Schrift, sondern nur einzelne wenige Schriftbilder und nach diesen Buchstaben gegeben habe, welche Bilder und Buchstaben zu dem Gottglauben und Gottesdienste in wesentlicher Beziehung stehen, - mit dem Gottesglauben entstehen und fortgebildet werden. So könnten auch die heiligen Worte der Maurer ursprüng-




1) Vergl. über die Erfindung der Runen: Simrock, deutsche Mythologie, S. 259 ff.; Lilienkron und Müllenhof zur RunenIehre, Halle 1852.



Seite 99


lich nur die heiligen Buchstaben J und B, M - B, H u. s. f. gewesen sein, wie die beiden Säulen und der 5eckige flammende Stern besonders noch jetzt solche heilige Buchstaben tragen. Die Runen waren ganz ähnlich nur mystische Zeichen, denen magische Kraft zugetraut wurde, wesshalb ihr Gebrauch mit den priesterlichen Weihen zusammenhing, mit Poesile und Weissagung, mit Opfer und Zauber, welche alle unter sich auf das Engste verwandt sind. Die heiligen Buchstaben und Worte, die Runen der heutigen Maurer sind blos ein unendlich Abgeschwächtes und Abgestorbenes, aus welchem der uralte belebende und zauberische Geist entwichen ist. Einstens weckte wohl auch bei den Maurern die heilige Rune die Todten aus dem Grabe auf, öffnete die verschlossenen Pforten. Die Erfindung der Runen wird dem Odhin beigelegt; was aber nur eine Symbolisirung seiner Zaubermacht, seiner Allmacht ist; Gott ist auch der mächtigste Zauberer, der Allmächtige. Durch Erfindung der Runen und neuer Hauptrunenlieder verhilft sich Odhin selbst zur Geburt, indem er sich von dem Weltbaum ablöset, als dessen Frucht er gedacht ist. Durch die Buchstaben, durch die Runen wird der Geist, die Begeisterung, das Lied, die Poesie geweckt, - jene müssen durch diese beseelt und geheiligt werden; indem Odhin die Runen erfindet, singt und dichtet er zaubert und schafft er. Die Schöpfung Odhins ist sein Weltgesang und Weltlied, und das Lied wird an der einzelnen Rune mit ihren Stäben abgesungen. Odhin, der Gott des Lichtes. ist der Geisterreger, auch der Gott der Runen und der Poesie, ähnlich wie der griechische Apollo und die griechische Athene, der ägyptische Thot-Hermes u. s. w.

Die besonders im deutschen Mittelalter üblichen Steinmetzzeichen 1) und die heutigen Logenzeichen der Maurer schliessen sich durchaus an die Hausmarken an und sind nichts Anderes als die Hausmarken der einzelnen Steinmetzen und Logen, womit die Steinmetzen ihre Steinarbeiten, ihre Bauten und die Logen ihre Mitglieder bezeichnen und unterscheiden. Solche Steinmetzzeichen will




1) Siehe deren Literatur bei Michelsen, a. a. O., S. 59 Anm.



Seite 100


man schon in vorgeschichtlichen Gräbern, in Steingräbern der Kelten aufgefunden haben. 1) Ebenso wissen wir, dass die ägyptischen Steinarbeiter schon, auf jeden Quaderstein ein Zeichen, und auf jeden Ziegel ein Fabrikzeichen oder Fabrikstempel einzudrücken pflegten, wie die Aegypter auch die Hausthiere zeichneten. 2) Aehnlich verhielt es sich gewiss bei den Phöniciern, bei den Babyloniern, Assyriern, Medern und Persern. - Erscheinen unter den Steinmetzzeichen und Logenzeichen auch Bilder, zumal Lichtbilder, z. B. das Dreieck, das Winkelmass, das Quadrat u. s. w., haben diese aufgehört, Bilder und Symbole zu sein und sind ein blosses äusseres Zeichen geworden, wie auch Runen Hausmarken sind. Die Steinmetzzeichen waren ursprünglich eben so einfach aus geraden Linien zusammengesetzt wie die Hausmarken; bei beiden kommen gekrümmte und kreisförmige Linien erst in spätern Zeiten vor. 3) Wie die Hausmarken in den Siegeln geführt und zur Bekräftigung der Verträge und Urkunden gebraucht werden, ebenso dienen die Steinmetzzeichen. Jeder Steinmetz muss in derselben Weise sein besonderes, sein eigenthümliches Zeichen haben, wie es jeder Vieh- und Hauseigenthümer hat. Die Logenzeichen sind die Bauhüttenzeichen, womit bei der Erbauung eines Münsters, z. B. zu Strassburg und Freiburg, alle Arbeit dieser Bauhütte bezeichnet wurde und welches dann als Wappen, als Marke der Bauhütte, der Loge, dem Münster für alle Zeiten verblieb.4) Wie die Hausmarken unter öffentlicher Aufsicht der Gemeinde, besonders in Island, 5) standen und eigentlich von der Gemeinde verliehen oder doch anerkannt werden mussten, um geschützt zu werden und selbst wieder das Eigenthum zu schützen, muss auch der Steinmetz sich nach bestimmter Vorschrift der Zunftverfassung sein Zeichen erwerben; der Steinmetz und der Maurer dürfen das Zeichen nur gebrauchen, wenn sie recht und gehörig aufgenommene




1) Michelsen, a. a. O., S. 13.
2) Uhlemann, ägyptische Alterthumskunde, III, S. 14 unten.
3) Michelseri, a. a. O., S. 11 u. 6 ff.
4) Michelsen, a. a. O., S. 61.
5) Michelsen, a. a. O., S. 17 ff.



Seite 101


Steinmetzen und Maurer sind. 1) Die thüringisch-sächsische Steinmetzordnung vom J. 1462, die von den Meistern zu Magdeburg, Halberstadt, Hildesheim, Müllburg, Merseburg, Meissen, von denen im Voigtlande, in Thüringen und im Harzlande durch zwei Zusammenkünfte zu Torgau aufgestellt worden ist, enthält über die Verleihung des Steinmetzzeichens folgende Bestimmungen:


Art. 25: "Vnd ob ein meister oder geselle kemen, die das hantwerk oder die kunst kunden, vnd begert eines zeichens von einem werkmeister, dem soll er seinen willen darumb machen, vnd zu gottesdienst geben, was meyster vnd gesellen erkennen."

Art. 26: "Ein meyster soll seinem diener sein zeichen nicht lenger vorhalten denn XIIII Tag, es were den sache, das er dem meister etliche zeyt verseumet hette, do soll der diener im sein willen vor darumb machen, vnd das verschenken."

Art. 27: Ein meister sol auch keinen aufsatz machen einem diener sein zeichen zu verschenken, den etzlichen geistlichen, dene er dazu bith, für einen pfening, semeln vor XV gr., ein broten, vor XV gr. fleisch, zwey stübichen weins, vnd sol nicht mehr bithen den X gesellen, bith er darüber, so mag der diener mer kauffen, so wirt der meister darinne nicht gefert."

Art. 30: "Do mag ein meister seinem diener ein zeichen verleihen in sein lerjaren zu wandern, wen der meister nicht förderunge hette, das er in must lassen wandern."

Art 31: "Es soll kein meister seinen diener kein zeichen lassen verschenken, er habe den ausgedinet." 2)

Sobald also ein Steinmetze ausgelernt hat, seine Lehrjahre abgelaufen sind, kann er verlangen, dass innerhalb längstem 14 Tagen der zünftige Werkmeister unter Haltung des üblichen Schmauses, wozu mindestens 10 Gesellen und einige Geistliche eingeladen werden, und unter




1) Michelsen a. a. O., S. 61 ff.
2) Michelsen, a. a. O., S. 63. - Diese Torgauer Steinmetzordnung ist auch abgedruckt bei Stieglitz, Beiträge zur Geschichte der Baukunst, Leipzig 1834, Thl. II. S. 114 ff.



Seite 102


einer Gabe an den Gotteskasten auf Kosten des Dieners oder Gesellen, ihm das Zeichen verleihe; der Geselle mag dann wandern, wenn der Meister keine Arbeit (förderunge) für ihn hat. Zu Frankfurt a. M. wird bis auf die neuesten Zeiten von der Zunft der Steinmetzen ein Buch geführt, worin jeder Steinmetze neben seinen -Namen, der regelmässig darin eingetragen ist, sein Zeichen setzt, das von ihm fortdauernd als seine Marke gebraucht wird. 1) Hatte ein Geselle sein Zeichen nicht in vollständiger Lehre verdient, sondern unter der Hand gekauft. war er also nicht zunft-, nicht ritualgemäss befördert werden, "bev dem soll nimandt stehen" nach Art. 94 der thüringisch-sächsischen Steinmetzordnung, er soll in der Bauhütte in Verruf sein. Michelsen schliesst daraus, a. a. O., S. 64, mit Recht, dass das Steinmetzzeichen (und ebenso das Logenzeichen der heutigen Maurer) in Wahrheit ein Ehrenzeichen sei, wie für den Ritter sein Wappen. Fallou, a. a. O., S. 44 und 447 der angeblichen zweiten Auflage, nennt daher auch die Steinmetzzeichen wirklich Ehrenzeichen. Hieran schliesst es sich, dass noch heute den Maurern, welche zu Ehrenmitgliedern einer andern Loge ernannt worden sind, mit dem Ehrendiplom auch das Logenzeichen übersandt und dann dieses Logenzeichen gleich einem Orden von dem Ehrenmitgliede getragen wird. Die urgeschichtliche Bedeutung der Zeichen bleibt aber immer, das unterscheidende Kennzeichen des Eigenthums und der Angehörigkeit zu sein; an dem Zeichen, welches sie trugen, sollten die Arbeiten und die Arbeiter erkannt und unterschieden werden können.

Auch die wohl seit dem Entstehen und Bestehen des europäischen Handels üblichen Kaufmannszeichen, womit die erkauften oder zu versendenden Waarenballote, Waarenkisten u. s. w. bezeichnet zu werden pflegen, sind blose kaufmännische Hausmarken zur Bezeichnung und Erkennung des kaufmännischen Eigenthums. Diese kaufmännischen Zeichen sind ebenso aus geraden Linien zusammengesetzt, werden als Zeichen des Eigenthumerwerbes und




1) Michelsen, a. a. O., S. 61.



Seite 103


der Besitzergreifung auf die Waaren gesetzt, werden als Siegel und Unterschrift gebraucht u. s. w., wie die Hausmarken und im Wesentlichen die Steinmeizzeichen. Nachdem die Handelsgesellschaften aufgekommen waren, nahmen auch sie eine gewisse Marke als die der Firma ausschliesslich angehörende an. wie auch die Corporationen, die Gemeinden, die Dörfer und Städte, die Klöster, Kirchen, Spitäler u. s. f. ihre Hausmarke hatten und haben. Wie die Steinmetzzeichen zur Controlirung derselben an einzelnen Orten in die Zunftregister eingetragen werden mussten, sind wahrscheinlich, namentlich in Italien, auch über die eingeführten und gebräuchlichen kaufmännischen Zeichen auf manchen Handelsplätzen öffentliche Verzeichnisse geführt worden. 1)

Steinmetzzeiehen gebildet durch 4 Zoll hohe griechische Buchstaben, sind neuerlich auch in Syrien bei Damaskus durch Wetzstein, 2) preussischen Consul zu Damaskus aufgefunden worden. Einzelne dieser Steinmetzzeichen, wovon Wetzstein Proben mitgetheilt hat, könnten auch keine Buchstaben, sondern eigentliche, aus blosen Linien zusammengesetzte Steinmetzzeichen sein. Diese syrisch-arabischen Steinmetzzeichen, Häusmarken, gewinnen eine grössere und besondere Bedeutung dadurch, dass ganz in ihrer Nähe auch die Stadt Bosrâ, Nova Bostra, Neu-Be ästra d. i. der neue Tempel, die neue Stadt der Astera (Astarte), 3) der bekannte Sitz der arabischen Freirnaurer 3) liegt. Nach Wetzstein w äre neu-Bostra durch die aus Jemen im südlichen Arabien eingewanderten Sabäer wiedererbauet worden, welche den Dû S'arâ, eine dem Dionysos, also auch dem maurerischen Hiram ähnliche Gottheit hauptsächlich verehrten, bald aber sich dem Christenthum zuwandten. Für die Bosrâ und das ganze Haurân bewohnenden Sabäer scheinen griechische oder byzantinische Bauleute besonders gebauet zu haben; jedoch waren die Sabäer selbst




1) Michelsen, a. a. O., S. 64 ff.
2) Reisebericht über Hauran und die Trachonen, Berlin 1860, S. 51 u. 133.
3) Wetzstein, a. a. O., S. 108 ff.
4) Alpina für 1860, S. 287.



Seite 104


ein Culturvolk und zeichneten sich unter den Gassaniden in Ostsyrien durch eigenthümliche und grossartige Bauten aus, über welche letztere Wetzstein ausführlich berichtet.